Auf dieser Seite finden Sie sehr viele Fragen beantwortet. Für den Normalgebrauch reichen "Die häufigsten Fragen". Für diejenigen, die es genauer wissen wollen geht es in den weiteren Kapiteln ins Detail.
Besuchen Sie auch unser "Interaktives Gespräch zur Vollgeld-Initiative".
Die Fragen und Antworten zur Vollgeld-Initiative gibt es auch als PDF-Broschüre.
1. Die häufigsten Fragen zur Vollgeld-Initiative
2. Antworten auf kritische Fragen
3. Mängel des heutigen Geldsystems
4. Banken erzeugen das elektronische Buchgeld
5. Zur Geschichte des Geldes in der Schweiz
6. Auswirkungen von Vollgeld für Bankkunden
7. Aufgaben und Unabhängigkeit der Nationalbank
8. Geldpolitik der Nationalbank
9. Zur technischen Umsetzung der Vollgeldreform
10. Auswirkungen auf die Wirtschaft
11. Kann die Schweiz Vollgeld im Alleingang einführen?
12. Können Franken im Ausland produziert werden?
13. Schuldfreie Zuteilung von neuem Geld an Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger
14. Zur Regulierung der Banken und Finanzmärkte
15. Erläuterungen zum Vollgeldkonzept anlässlich Kritik aus verschiedenen ökonomischen Denkrichtungen
1. Die häufigsten Fragen zur Vollgeld-Initiative
• Wo steht die Vollgeld-Initiative?
• Wer steckt hinter der Vollgeld-Initiative?
• Was ist Vollgeld?
• Was will die Vollgeld-Initiative?
• Was sind die wesentlichen Vorteile des Vollgeldes?
• Was bedeutet Vollgeld für die Banken?
• Was bedeutet Vollgeld für die Bankkunden?
• Wer verliert? Wer gewinnt?
• Wie kann man die Vollgeld-Initiative politisch einordnen?
• Was hat Vollgeld mit Münzen zu tun?
• Seit wann gibt es Erfahrungen mit Vollgeld?
• Wie viele Arbeitsplätze werden mit Vollgeld geschaffen?
• Wer hat Nachteile mit Vollgeld?
• Wie funktioniert die Umstellung auf Vollgeld?
• Woher bekommt das Vollgeld seinen Wert?
• Können Sie die Vollgeld-Initiative noch einmal kurz zusammenfassen?
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2. Antworten auf kritische Fragen
• Ist die Vollgeldreform ein gigantischer Systemwechsel mit unabsehbaren Folgen?
• Führt die Vollgeld-Initiative nicht zu einem Untergang des Bankenplatzes Schweiz?
• Führt Vollgeld zu einer Verunsicherung der Finanzmärkte?
• Kann die Schweiz im Alleingang das Vollgeld einführen?
• Führt Vollgeld nicht zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit bzw. einer Machtkonzentration bei der Nationalbank?
• Ist das nicht eine Verstaatlichung der Banken?
• Die Nationalbank kann doch nicht die Kreditwürdigkeit sämtlicher Schuldner überprüfen?
• Führt das nicht in die Planwirtschaft?
• Ermöglicht Vollgeld eine Selbstbedienung der Regierung?
• Kommt es zu einer Kreditklemme, wenn die Banken kein Geld mehr herstellen dürfen?
• Wie kann die Nationalbank wissen, welche Geldmenge es braucht?
• Gehen Arbeitsplätze bei den Banken verloren?
• Verdienen Banken mit Vollgeld weniger?
• Ist es nicht illusorisch, wenn die Vollgeld-Initiative eine Zukunft ohne Finanzkrisen und ohne Inflation verspricht?
• Ist Vollgeld eine zu grosse Änderung?
• Ist die Vollgeld-Initiative radikal?
• Wäre es nicht besser, wenn die Geldschöpfung ganz vom freien Markt anstatt von der Nationalbank erledigt werden würde (Free-Banking)?
• Wäre ein Wettbewerb der Währungen nicht besser als Vollgeld?
• Wird die Vollgeld-Initiative an der Urne scheitern?
• Warum soll die Schweiz mit Vollgeld beginnen und nicht andere Staaten, die Vollgeld viel nötiger hätten?
• Kann das Verbot der Geldschöpfung durch Banken nicht dadurch ausgehebelt werden, indem Anteile an Geldmarktfonds als Zahlungsmittel eingesetzt, Schweizerfranken-Konten im Ausland geführt oder aber andere Ersatzgelder verwendet werden?
• Wäre das Angebot, dass jedermann bei der Nationalbank ein Konto eröffnen kann, nicht besser als eine allgemeine Vollgeld-Umstellung?
• Gibt es zum Vollgeldsystem wissenschaftlichen Studien?
• Vollgeld hätte die Finanzkrise von 2008 nicht verhindert.
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3. Mängel des heutigen Geldsystems
• Stimmt es, dass mein Bargeld bei der Einzahlung auf mein Konto zu unechtem Geld wird?
• Stimmt es, dass mein Lohn, wenn er auf mein Konto überwiesen wird, automatisch zu einem Darlehen an die Bank wird?
• Kann mein Geld auf dem Konto bei einer Bankenpleite weg sein?
• Warum wächst die Geldmenge heute weit über den Bedarf der Wirtschaft hinaus?
• Warum beherrscht die Finanzwirtschaft die Realwirtschaft und die Staaten?
• Weshalb dürfen Banken beliebig viel Geld herstellen, obwohl sich der Staat das verbietet?
• Stimmt es, dass Geld immer Schuld bedeutet?
• Was bedeutet eigentlich too-big-to-fail (TBTF)? Kann Vollgeld das Problem lösen?
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4. Banken erzeugen das elektronische Buchgeld
• Wieviel des Geldes wird von den Banken erzeugt?
• Wie erzeugen Banken Geld?
• Ist die Geldschöpfung der Banken wissenschaftlich nachgewiesen?
• Was ist Buchgeld?
• Wie kommt Bargeld in Umlauf?
• Was sind die Unterschiede zwischen Bargeld und Buchgeld?
• Gibt es auch Buchgeld der Nationalbank?
• Können die Banken mit selbst geschöpftem Geld auch Gehälter bezahlen?
• Wenn Banken selber Geld herstellen können, warum können sie denn trotzdem zahlungsunfähig werden und warum gibt es dann noch Bankenpleiten?
• Wie erzielen die Banken einen Profit aus der Geldschöpfung?
• Was ist daran ethisch verwerflich, wenn die Banken einen Profit aus der Geldschöpfung erzielen?
• Vermitteln die Banken nicht zwischen Anlegern und Kreditsuchenden?
• Was macht die Bank denn mit meinen Spargeldern, wenn sie nicht als Kredite weitergereicht werden?
• Wozu braucht die Bank überhaupt noch Kundengelder?
• Wie laufen die Bilanzbuchungen bei der Geldschöpfung konkret ab?
• Ich habe Bankkaufmann gelernt und nie davon gehört, dass Banken selber Geld herstellen. Wo ist das von der Bank selbererzeugte Geld?
• Wurde das Geld auf meinem Konto auch von den Banken erzeugt, obwohl ich gar keinen Kredit habe?
• Wodurch wird im heutigen System die Geldschöpfung der Banken begrenzt?
• Wird die Geldschöpfung nicht eher durch die Nachfrage nach Krediten bestimmt als durch das Angebot der Banken
• Wird an Börsen auch Geld hergestellt?
• Ist an der übermässigen Geldschöpfung nicht die verfehlte Geldpolitik der Zentralbanken Schuld anstatt der Kreditvergabe der Banken?
• Die Kreditgeldschöpfung ist doch das Ergebnis der Vertragsfreiheit und nicht ein Privileg der Banken, oder?
• Sind die Staaten wirklich gezwungen, sich bei den Banken Geld zu leihen?
• Wie verwalten die Banken Ihre Reserven bei der Zentralbank und wie stocken sie diese bei Bedarf auf?
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5. Zur Geschichte des Vollgeldes in der Schweiz
• Wie hat sich Vollgeld in der Schweiz entwickelt?
• Wie wurde in früheren Verfassungen der Schweiz das Geldwesen geregelt?
• 1891 verbot das Schweizer Stimmvolk den Banken das Drucken von Banknoten. Wie lautete damals der Abstimmungstext und wie wurde das diskutiert?
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6. Auswirkungen von Vollgeld für Bankkunden
• Was geschieht, wenn ich während der Vollgeld-Umstellung im Urlaub bin?
• Was passiert mit meinem Privatkonto?
• Welche Rolle haben die Banken im Vollgeld-System?
• Gibt es eine Staatsgarantie auf Privatkonten?
• Gibt es mit Vollgeld noch kostenlose Privatkonten?
• Was passiert mit meinem Sparkonto?
• Wie sicher ist beim Vollgeld das Sparkonto?
• Werden auch die Privatkonten von Nicht-Ansässigen in Vollgeldkonten gewandelt?
• Was passiert mit meinen Krediten?
• Wenn die Banken kein Geld mehr selbst erzeugen können, woher kommen dann Kredite für die Wirtschaft?
• Wer garantiert mir, dass mein Vollgeldkonto nicht vom Staat blockiert oder kontrolliert werden kann?
• Welche Auswirkungen hätte die Annahme der Vollgeld-Initiative auf das Bargeld?
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7. Aufgaben und Unabhängigkeit der Nationalbank
• Was ist die Schweizerische Nationalbank?
• Bekommt die Nationalbank durch die Vollgeldreform eine gigantische Machtfülle?
• Wie wird die Nationalbank unter Vollgeld demokratisch legitimiert?
• Ist es sinnvoll, dass drei Personen in der Nationalbank die Geldmenge und den Zinssatz festlegen?
• Was geschieht mit dem Gewinn, der durch die Vollgeldreform von der SNB generiert wird? Werden davon auch die privaten Aktionäre der SNB profitieren?
• Führt die schuldfreie Auszahlung von neuem Geld nicht zu einer Politisierung der Nationalbank?
• Nach welchen Kriterien wird das schuldfreie Geld ausbezahlt?
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8. Geldpolitik der Nationalbank
• Ist die Nationalbank nicht schon jetzt fähig, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen?
• Weshalb hat die Nationalbank 2000 ihr Ziel aufgegeben, die Geldmenge zu kontrollieren?
• Warum kann die Nationalbank heute die Geldmenge mit dem Leitzins nicht mehr steuern?
• Warum kann die Nationalbank heute die Geldmenge durch die Mindestreserve nicht steuern?
• Wie viel Geld soll die Nationalbank schaffen?
• Kann die Nationalbank auch Wertpapiere kaufen, und so Geld in Umlauf bringen?
• Wie steuert die Nationalbank im Vollgeldsystem die Geldmenge?
• Wie könnte die Nationalbank mit Vollgeld eine Immobilienblase verhindern?
• Könnte die Geldmenge auch über die Eigenkapitalvorschriften für Banken gesteuert werden?
• Kann die Nationalbank die zur Geldmengensteuerung notwendigen Informationen bekommen?
• Kann die Nationalbank schnell und flexibel auf Schwankungen der Kreditnachfrage reagieren?
• Wie kann die Nationalbank die Geldmenge verringern?
• Wird die Nationalbank mit Vollgeld die Geldmenge senken, damit diese wieder in ein stimmiges Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) kommt?
• Wie kann die bestehende viel zu grosse Geldmenge reduziert werden, ohne das Wirtschaftswachstum abzuwürgen?
• Wenn das BIP sinkt, würde die SNB dann die Geldmenge senken?
• Kann es passieren, dass zu wenig Geld in die Wirtschaft gelangt, weil zu wenig Kredite nachgefragt oder zu viel Geld gehortet wird?
• Gibt es Schätzungen zum Verhalten der Sparerinnen und Sparer, ob Sie dass Geld auf einem Sparkonto (mit Zins) oder auf einem Vollgeldkonto halten werden?
• Welche Zeit (Haltefrist) wird als Abgrenzung zwischen Sparkonten und Vollgeldkonten diskutiert?
• Wie kann die SNB garantieren, dass kein Schweizer Vollgeld-Buchgeld gefälscht wird?
• Welche Auswirkungen hat die Blockchain-Technologie (z.B. Bitcoin) auf die Vollgeldreform?
• Warum bekommt die SNB die Möglichkeit, Mindesthaltefristen für Finanzanlagen zu setzen?
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9. Zur technischen Umsetzung der Vollgeldreform
• Wie wird die Vollgeldreform in der Praxis umgesetzt?
• Auf welche Guthaben bei Banken bezieht sich die Vollgeldreform?
• Was geschieht mit schon vorhandenen Krediten?
• Wie soll mit Vollgeld der Zahlungsverkehr funktionieren?
• Was bedeutet die Vollgeldreform in den Bilanzen der Banken und der SNB?
• Was passiert mit der Mindestreserve der Banken in einem Vollgeldsystem?
• Was könnte bei der Umstellung auf Vollgeld alles passieren?
• Die Fristentransformation in Sparkonti bleibt weiterhin erlaubt - unbeschränkt oder sind da Richtlinien vorgesehen?
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10. Auswirkungen auf die Wirtschaft
• Hat Vollgeld automatische Auswirkungen auf die Wirtschaft?
• Wie wirkt sich Vollgeld auf das allgemeine Zinsniveau aus?
• Gibt es im Vollgeldsystem Inflation?
• Wie viele Arbeitsplätze werden mit Vollgeld geschaffen?
• Gibt es eine Kreditklemme?
• Wie wichtig sind Kredite der Banken für die Wirtschaft? Wird es in einem Vollgeld-System genügend Kredite geben?
• Inwieweit hätte Vollgeld die Finanzkrise 2008 abgeschächt?
• Würde Vollgeld die Gefahren des Interbankenmarktes lösen?
• Warum führt die Geldschöpfung der Banken zu aufgeblähten Finanzmärkten und warum ist das für die Realwirtschaft schädlich?
• Wieso wird in einem Vollgeldsystem weniger Geld in die Finanzspekulation und mehr in die Realwirtschaft fliessen?
• Woher kommt das Geld für die Zinsen auf Bankkredite, wenn die Banken kein neues Geld mehr schaffen können?
• Bereits jetzt bekommen neue Schweizer Unternehmen so gut wie kein Startkapital. Die Pensionskassen investieren vermehrt in Immobilien. Ändert das die Vollgeld-Initiative?
• Wir wirkt sich Vollgeld auf das Wirtschaftswachstum aus?
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11. Kann die Schweiz Vollgeld im Alleingang einführen?
• Können sich wegen der internationalen Vernetzung der Finanzbranche grössere ökonomische Probleme ergeben?
• Wäre eine isolierte Vollgeldstrategie der Schweiz für internationale Unternehmen ein Risiko?
• Verlieren die Schweizer Banken ihre Konkurrenzfähigkeit, falls sie mit der Vollgeldreform höhere Refinanzierungskosten haben?
• Wie werden SFr-Konten im Ausland behandelt?
• Müsste die Nationalbank im heutigen Umfeld mehr Geld produzieren als ihr längerfristig lieb ist, um die Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft nicht zu gefährden?
• Führt Vollgeld zu einer Aufwertung des Schweizer Frankens, da dieser attraktiver wird?
• Führt Vollgeld zu einer Abwertung des Schweizer Frankens, da die Finanzmärkte Angst vor dem neuen System haben?
• Könnte die Vollgeldreform nicht dadurch umgangen werden, indem Finanzinstitute in den Nachbarstaaten Offshore-Kredit-Mechanismen aufbauen?
• Könnte der Franken in der Schweiz durch Euro verdrängt werden?
• Wenn die Schweiz alleine auf Vollgeld umsteigt, wirkt das wie ein Tropfen auf den heissen Stein.
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12. Können Franken im Ausland produziert werden?
• Kann nach der Vollgeldreform SFr.-Buchgeld im Ausland frei zirkulieren?
• Kann die Vollgeldreform umgangen werden, indem ausländische Banken Franken erzeugen?
• Wie konnten Banken in Österreich, Ungarn oder Polen Kredite in Schweizer Franken vergeben?
• Schweizer Banken können mit Zahlungsversprechen für SFr. zahlen, ausländische Banken aber nicht. Sind diese von irgendetwas ausgeschlossen, weil sie nicht in der Schweiz sind?
• Aber wenn sich im Ausland ein liquider Geldmarkt für SFr. bilden würde, dann wäre die ausländische Schöpfung von SFr. doch möglich?
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13. Schuldfreie Zuteilung von neuem Geld an Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger
• Warum sind mit der Vollgeldreform zusätzliche Einnahmen für Bund und Kantone und uns Bürgerinnen und Bürger in Milliardenhöhe möglich?
• Welche Arten von Geldschöpfungsgewinnen gibt es?
• Wenn bei der Nationalbank Geldschöpfungsgewinne in Milliardenhöhe anfallen, haben dann die Banken entsprechende Verluste?
• Welche zusätzlichen Einnahmen sind für Bund, die Kantone und die Bürgerinnen und Bürger durch die Vollgeld-Initiative möglich?
• Wieviel Geld kann die SNB maximal schuldfrei auszahlen?
• Wie kommen die Münzen in Umlauf und wer bekommt den Geldschöpfungsgewinn?
• Warum haben wir heute bei den Banknoten nicht auch einen Geldschöpfungsgewinn analog demjenigen der Münzen?
• Was bedeutet «Helikoptergeld», «Bürgergeld» und «Bürgerdividende»?
• Gibt es volkswirtschaftliche Kosten bei der Umstellung auf Vollgeld, die von den zu erwartenden Geldschöpfungserlösen wieder abgezogen werden müssten?
• Dem Staat wird das neu geschaffene Geld ohne Kosten überlassen. Verführt das den Staat nicht dazu, weniger sparsam zu sein? Inflation und viele unrentable Investitionen wären die Folge.
• Dass der Staat Geld schaffen und ausgeben kann, ist gefährlich. Das ist der Traum eines jeden Politikers: Geld verteilen zu können, ohne die Steuern erhöhen zu müssen.
• Warum braucht es Umstellungskredite von der SNB an die Banken?
• Wie hoch werden die Umstellungskredite sein?
• Die hohen Geldschöpfungs-Gewinne aus der Vollgeld-Umstellung sind nicht nachvollziehbar, denn die Banken werden nicht freiwillig ihre Verbindlichkeiten gegenüber der SNB abbauen, doch das ist die Voraussetzung für die schuldfreie Zuteilung von neuem Vollgeld.
• Woher bekommen die Banken das Geld, um die Umstellungskredite zu tilgen? Geht das nicht auf Kosten der Kreditvergabe der Banken?
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14. Zur Regulierung der Banken und Finanzmärkte
• Was sieht die Vollgeld-Initiative zur Regulierung der Banken und Finanzmärkte vor?
• Wenn das Parlament die Finanzmärkte stärker regulieren kann und dafür die Wirtschaftsfreiheit aufgehoben wird, führt das nicht zu einer Staatsdominanz?
• Warum soll Geld keine gewöhnliche Ware mehr sein, die von Privaten produziert und verkauft werden kann, sondern ein öffentliches Gut?
• Warum muss der Finanzmarkt anders geregelt werden als andere Märkte?
• Was heisst 'Gewährleisten'?
• Wo können der Bund und die Kantone schon heute von der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung) abweichen?
• Habe ich es richtig verstanden, dass die Vollgeld-Initiative zur Regulierung des Finanzmarktes die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erweitert, ohne jedoch konkrete Regelungen zu beschliessen?
• Wie kann verhindert, dass die Vollgeldreform durch "Quasi-Geld" (Schuldscheine, Kredite, Verbriefungen, etc., die so liquide sind, dass sie in der Praxis zu Zahlungszwecken benutzt werden) umgangen werden kann?
• Ist die Erhöhung des Eigenkapitals von Banken nicht der bessere Weg für ein sicheres Bankensystem als die Vollgeld-Initiative?
• Wie wirkt sich Vollgeld auf die Erhöhung der Eigenkapitalquoten und Bankenregulierung aus?
(zum Seitenanfang)
• “Wo steht die Vollgeld-Initiative?”
Die Unterschriftensammlung ist erfolgreich zustande gekommen.
Im Dezember 2015 wurden nach 18 intensiven Sammelmonaten bei der Bundeskanzlei in Bern über 110‘000 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Die Vollgeld-Initiative kommt voraussichtlich 2018 zur Volksabstimmung. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wer steckt hinter der Vollgeld-Initiative?”
Der überparteiliche Verein Vollgeld-Initiative / Monetäre Modernisierung (MoMo).
Seit 2011 bereitete er die Initiative vor. Der Verfassungstext wurde von einem namhaften wissenschaftlichen Beirat erarbeitet. Die Unterstützer der Initiative finden Sie stetig aktualisiert auf der Website: www.vollgeld-initiative.ch/befuerworter
• “Was ist Vollgeld?”
Vollgeld ist echtes Geld der Nationalbank.
Heute sind nur Münzen und Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel. Diese machen aber nur 10 Prozent der umlaufenden Geldmenge aus. Zirka 90 Prozent sind elektronisches Geld (Buchgeld), das die Banken per Knopfdruck selber schaffen, um damit ihre Geschäfte (u.a. Kredite, Immobilien, Aktien) zu finanzieren. Die meisten Leute glauben, die Guthaben auf einem Bankkonto seien echtes Geld. Ein Trugschluss! Ein Konto ist bloss eine Forderung des Kunden an die Bank, ihm Bargeld auszuzahlen, selbst aber nicht echtes Geld. Mit der Vollgeld-Initiative wird das elektronische Geld auf unseren Bankkonten zu gesetzlichem Zahlungsmittel, echtes Geld, Vollgeld eben. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Was will die Vollgeld-Initiative?"
Geldschöpfung allein durch die Nationalbank!
Die Vollgeld-Initiative will genau das, wovon viele denken, dass es schon so ist, nämlich: Allein die Nationalbank stellt künftig unser Geld her, auch das elektronische Geld. Das entspricht der ursprünglichen Intention der Bundesverfassung (ab 1891 Art. 36, heute Art. 99: „Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes“). (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was sind die wesentlichen Vorteile des Vollgeldes?”
Echte Franken auf unseren Konten, faire Marktwirtschaft, Entlastung der Steuerzahler und Realwirtschaft.
Das Vollgeld auf Zahlungskonten ist so sicher wie Bargeld, denn es ist echtes Geld der Nationalbank. Bankenpleiten können ihm nichts anhaben. Die Spielregeln für Banken und Unternehmen sowie Gross- und Kleinbanken werden für alle wieder dieselben. Finanzblasen können besser verhindert werden, weil die Banken kein eigenes Geld mehr schaffen können. Der Staat muss Banken nicht mehr mit Steuermilliarden retten (too big to fail), um den Zahlungsverkehr aufrecht zu erhalten. Der Steuerzahler und die Realwirtschaft werden entlastet, denn die Nationalbank kann Milliarden zusätzlicher Geldherstellungserlöse an Bund, Kantone oder als Bürgerdividende an die Bevölkerung auszahlen. Die Finanzbranche steht wieder im Dienst der Menschen - nicht umgekehrt. Das Geldsystem wird wieder verständlich. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was bedeutet Vollgeld für die Banken?"
Das traditionelle Bankgeschäft wird gefördert.
Banken machen mit Vollgeld das, was sie schon immer getan haben: Kredite vergeben, den Zahlungsverkehr abwickeln und Vermögen verwalten. Der Unterschied: sie dürfen kein elektronisches Buchgeld mehr herstellen. Somit können die Banken nur noch mit Geld arbeiten, das ihnen von Sparern, anderen Banken oder von der Nationalbank zufliesst oder das sie selber besitzen. Damit haben sie keinen unfairen Vorteil mehr, sondern werden allen anderen Marktteilnehmer - die alle kein Geld herstellen können - gleichgestellt. Ausführlich gehen wir auf die Auswirkungen und Vorteile von Vollgeld für Banken hier ein: www.vollgeld-initiative.ch/vorteile-fuer-banken
(zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was bedeutet Vollgeld für die Bankkunden?”
Das Geld auf dem Konto wird so sicher wie Bargeld.
Banken verwalteten bisherige Zahlungskonten zukünftig wie Wertschriften-Depots. Das Geld gehört dann den Kontobesitzern und geht nicht verloren, falls eine Bank in Schieflage gerät. Allerdings wird es (wie Bargeld) nicht verzinst. Wer gerne Zins statt krisensicheres Geld möchte, kann der Bank nach wie vor sein Geld über ein Sparkonto zur Verfügung stellen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wer verliert? Wer gewinnt?"
Banken verlieren nichts, Bürger und Staat erhalten bislang ungenutzte Geldschöpfungserlöse.
Von 2007 bis 2014 haben Schweizer Banken 34,8 Milliarden Franken verborgene Subventionen erhalten, weil sie selber elektronisches Geld herstellten, so eine internationale Studie der Copenhagen Business School und der New Economics Foundation.* Von diesen versteckten Subventionen profitierten vor allem die Grossbanken, kaum jedoch die Raiffeisen- und Regionalbanken.
Aber seit einigen Jahren gibt es diesen finanziellen Vorteil nicht mehr, denn ob Banken kostenlos selbst Geld schaffen oder zu Null Prozent Zins von der Nationalbank leihen, macht für sie keinen Unterschied. Der Zeitpunkt für eine Umstellung auf Vollgeld ist also günstig. Die Banken verlieren nichts.
Die Banken können auch mit Vollgeld rentabel arbeiten. Das zeigt die PostFinance, die heute schon ähnlich wie eine Vollgeld-Bank arbeitet, da sie durch Kreditvergaben kein Geld erzeugen kann. Auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen arbeiten rentabel, ohne selbst Geld herzustellen.
Gewinner sind die Bürgerinnen und Bürger, der Bund und die Kantone. Denn die Nationalbank kann neues Geld schuldfrei an diese auszuzahlen. Das könnten pro Jahr insgesamt mehrere Milliarden oder mehrere hundert Franken pro Kopf sein. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
* neweconomics.org/2017/01/making-money-making-money. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie kann man die Vollgeld-Initiative politisch einordnen?"
Vollgeld ist ein liberales Anliegen.
Die Vollgeld-Initiative entspricht sehr präzise dem ordoliberalen Gedanken, der eine politisch gesetzte Rahmenordnung als Grundlage für funktionierenden Wettbewerb fordert. Hingegen soll sich der Staat aus dem Wirtschaftsprozess selbst heraushalten. Der Deutsche Ökonom Walter Eucken (1891-1950) verwendete dafür die Formel: „Staatliche Planung der Formen – ja; staatliche Planung und Lenkung des Wirtschaftsprozesses – nein.“
Die Vollgeld-Initiative begründet die Form unseres Geldes klar und unzweideutig: nach Annahme der Vorlage darf (nebst den Noten) auch unser elektronisches Geld (auf unseren Bankkonten) nur noch durch die Nationalbank geschaffen werden. Durch diesen ordnungspolitischen Rahmen werden für alle Wirtschaftsteilnehmer dieselben Rahmenbedingungen für den Wettbewerb gelten.
Demgegenüber kann der aktuelle Zustand, in dem eine kleine Anzahl Unternehmen die private Geldschöpfung in der Vergabe von Krediten oder im Eigenhandel mit Immobilien und Wertschriften zum eigenen Vorteil nutzen kann, nicht als liberal bezeichnet werden - der Schutz unbegründbarer Privilegien ist nicht liberal. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Was hat Vollgeld mit Münzen zu tun?"
Vieles, um nicht zu sagen alles!
Die Schweizer Franken Münzen sind nämlich seit Jahr und Tag Vollgeld im Sinne der Initiative. Die Art wie in der Schweiz Münzen in Umlauf gebracht werden beweisen, dass Vollgeld kein utopisches Hirngespinst ist, sondern seit Jahrzehnten ganz normaler und prima funktionierender Alltag. Vollgeld funktioniert und ist bewährte Praxis. Der «Münzgewinn» (Seigniorage) kommt der Allgemeinheit zu. Das soll nach unserem Dafürhalten auch für die anderen Formen von Schweizer Franken gelten, d.h. Papier- und vor allem elektronisches Buchgeld, welches ohne gesetzlichen Auftrag ausschliesslich von den privaten Banken erzeugt wird und mittlerweile 90% der Zahlungsmittel ausmacht. Wir wollen also nicht Vollgeld einführen, denn das ist es längst, sondern wir wollen es auf alle Formen von Schweizer Franken ausdehnen, genau so wie Volk und Stände es explizit bereits am 23.12.1891 beschlossen haben. Wir machen quasi eine «Durchsetzungsinitiative» zum bereits demokratisch beschlossenen Volkswillen; damals übrigens ging das Verfassungsbegehren vom Bundesrat aus…. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Seit wann gibt es Erfahrungen mit Vollgeld?”
Seit über 2000 Jahren gibt es Vollgeld in Form von Münzen und seit über 100 Jahren als Geldscheine. Ausserdem verwenden die Banken Vollgeld bei Geschäften zwischen Banken und im internationalen Zahlungsverkehr.
1891 haben die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung das Drucken von Banknoten zum alleinigen Recht des Bundes erklärt (Banknotenmonopol). In der Folge wurde die unabhängige Schweizerische Nationalbank (SNB) gegründet. In den letzten Jahrzehnten wurden Geldscheine und Münzen aber durch elektronisches Buchgeld verdrängt. Deshalb will die Vollgeld-Initiative der Nationalbank auch das Erzeugen unseres elektronischen Geldes übertragen.
Es wurden bereits viele positive Erfahrungen mit Vollgeld gesammelt, zum Beispiel im amerikanischen Staat Louisiana Mitte des 19. Jahrhunderts: Während viele andere Banken in der Krise von 1857 schliessen mussten, blieben die auf Vollgeld aufgebauten Banken davon verschont, da sie sich im vorangegangenen Boom nicht am übermässigen Kreditwachstum beteiligt hatten. (vgl. www.batz.ch/2015/12/vollgeld-louisiana-1842) / (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie viele Arbeitsplätze werden mit Vollgeld geschaffen?”
Bis zu 140.000 in den nächsten Jahrzehnten.
Wenn die Nationalbank das Vollgeld mittels Ausschüttungen schuldfrei in Umlauf bringt, führt das schrittweise zur Reduzierung der Verschuldung aller Wirtschaftsakteure: des Bundes, der Kantone, Unternehmen und Privaten. Dadurch sinken auch die Ausgaben, die ihnen heute als Kreditnehmer in Form von Zinsen und Gebühren entstehen.
Die positive, stimulierende Wirkung einer Vollgeldreform auf die Realwirtschaft wird durch eine Studie des Internationalen Währungsfonds (IWF)* aus dem Jahr 2012 bestätigt. In dieser Studie untersuchen zwei Experten mithilfe des besten Simulationsmodells, das die Ökonomen heute kennen, wie sich die Grundzüge des Vollgeldsystems auf eine hoch entwickelte Volkswirtschaft auswirken würden. Das Ergebnis der IWF-Expertise ist: Eine Vollgeldreform würde parallel zu einer massiven Entschuldung staatlicher und privater Haushalte innerhalb von zehn Jahren ein zusätzliches Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 7 Prozent bewirken.
Aufgrund der Daten des Bundesamtes für Statistik lässt sich sagen, dass in der Schweiz seit der Jahrtausendwende ein Wachstum des BIP von einem Prozent im Durchschnitt zur Schaffung von 20’000 neuen Arbeitsplätzen geführt hat. Wenn wir nun das Ergebnis der IWF-Expertise auf die Schweiz beziehen, würde die Einführung von Vollgeld in zehn Jahren zur Schaffung von 140’000 neuen Arbeitsplätzen führen. Klar: Bei dieser Zahl handelt es sich um eine grobe Schätzung. Die positive Auswirkung einer Vollgeldreform auf die Realwirtschaft lässt sich nun aber nicht länger leugnen.
*https://www.imf.org/external/pubs/ft/wp/2012/wp12202.pdf / (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wer hat Nachteile mit Vollgeld?”
Klar, nicht jeder freut sich über Vollgeld.
- Bislang konnten Banken das elektronische Buchgeld selber erzeugen und damit gewinnbringende Geschäfte machen. Davon profitieren vor allem Investment- und Grossbanken, die einen Wettbewerbsvorteil haben gegenüber Kleinbanken und anderen Finanzunternehmen wie Versicherungen oder Fonds. Da sich die Investment- und Grossbanken an diese staatliche Bevorteilung gewöhnt haben, werden sie sich erwartungsgemäss gegen die Abschaffung dieser Subvention wehren.
- Wenn als Folge der Vollgeldreform Staatsschulden getilgt werden, müssen Banken und andere Anleger das Geschäft mit der Staatsfinanzierung reduzieren.
- Da es weniger Berg- und Talfahrten an den Finanzmärkten gibt, haben Spekulanten weniger Chancen auf schnelle Gewinne.
- Das Bankgeschäft wird insgesamt langweiliger und bodenständiger. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie funktioniert die Umstellung auf Vollgeld?”
Die Bankkunden müssen nichts tun.
Zur Vorbereitung müssen rechtliche Regelungen angepasst und die EDV umgestellt werden, womit Banken viel Erfahrung haben. An einem Stichtag werden dann alle Giralgeld-Sichtguthaben der Bankkunden zu Vollgeld umdeklariert und gleichzeitig aus den Bankenbilanzen ausgegliedert. Statt nur 10% der umlaufenden Geldmenge (das Bargeld) sind jetzt 100% der umlaufenden Geldmenge Nationalbankgeld. Am Tag nach der Umstellung ist die Geldmenge genau gleich gross wie am Tag davor. Es gibt also weder mehr noch weniger Geld als vorher, weder Geldschwemme noch Geldmangel. Der Unterschied ist, dass aus dem Giralgeld im Eigentum der Banken durch die Umdeklaration Vollgeld im Eigentum der Bankkunden geworden ist. Das geschieht dadurch, dass der Geldhersteller gewechselt hat: Hersteller des Giralgeldes waren die Banken, Hersteller des Vollgeldes ist die Nationalbank. Die Verbindlichkeiten, die die Banken bisher ihren Kunden gegenüber hatten, sind jetzt Verbindlichkeiten der Banken gegenüber der Nationalbank. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Woher bekommt das Vollgeld seinen Wert?”
Vollgeld ist durch die Leistungen unserer Volkswirtschaft gedeckt.
Geld hat nur einen Wert, wenn man damit etwas kaufen kann. Entscheidend für den Geldwert ist also, dass die Geldmenge mit der realen Wirtschaftsproduktion im Einklang ist. Früher setzten die Goldreserven der Geldmenge Grenzen. Dieser Anker existiert nicht mehr. Die Banken können durch Kreditvergabe fast unbegrenzt Geld schaffen und so die Geldmenge aufblähen, was zu Finanzkrisen oder Inflation führt. Die Banken wollen wie fast jede private Unternehmung in erster Linie ihren Profit maximieren, weshalb sie an der Kontrolle der Geldmenge kein Interesse haben. Dazu ist eine unabhängige, öffentliche Institution, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist, viel besser geeignet. Vollgeld behält seine Kaufkraft, weil die Nationalbank durch eine vernünftige Kontrolle der Geldmenge die Preisstabilität gewährleisten kann. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Können Sie die Vollgeld-Initiative noch einmal kurz zusammenfassen?
Die Vollgeldreform verlangt, dass alles Geld von der Nationalbank geschöpft wird.
Die Umstellung auf Vollgeld geschieht durch die Umwandlung des bestehenden elektronischen Bankengeldes (Giralgeld) in Nationalbankgeld. Ab diesem Moment können die Banken kein eigenes Geld mehr erzeugen, sondern nur noch mit dem Geld arbeiten, das ihnen von Sparern, Investoren, anderen Banken oder der Nationalbank zur Verfügung gestellt wurde.
Von der Vollgeldreform profitieren die Realwirtschaft und die Gesellschaft. Die wichtigste positive Auswirkung ist, dass die Guthaben auf Zahlungskonten genauso sicher wie Bargeld werden. Deshalb ist der Staat nicht länger gezwungen, in Schieflage geratene Banken zu retten. Zudem könnten auch bestehende bürokratische Regulierungen - die vor allem kleine Banken belasten - wieder reduziert werden. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass neues Geld von der Nationalbank durch Auszahlung an Bund, Kantone oder über eine Bürgerdividende in Umlauf kommen kann. Dieses Geld kommt sofort in der Realwirtschaft an und fördert KMUs und Arbeitsplätze. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist die Vollgeldreform ein gigantischer Systemwechsel mit unabsehbaren Folgen?“
Überhaupt nicht! Vollgeld ist nichts Neues, sondern gibt es seit 2000 Jahren als Münzen und seit über 100 Jahren als Banknoten.
Mit der Vollgeld-Initiative wird lediglich das 1891 vom Stimmvolk beschlossene Banknotenmonopol auf das elektronische Buchgeld ausgeweitet und so an die digitale Entwicklung angepasst. Technisch gesehen wird das heutige Buchgeld der privaten Banken durch Buchgeld der Nationalbank ersetzt. Der exakt selbe Vorgang gelang vor hundert Jahren beim Umtausch privater Banknoten gegen Banknoten der Nationalbank und machte das Finanzsystem stabiler.
Vollgeld entspricht einem traditionellen Bankenbild. Für den einzelnen Bankkunden ändert sich nur sehr wenig. Unkontrollierte Auswirkungen auf die Banken oder den Finanzplatz Schweiz sind ausgeschlossen, denn es gibt eine ausreichende Einführungszeit und keine blinden Automatismen. Jeder Schritt kann bei Bedarf von der Nationalbank korrigiert werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Führt die Vollgeld-Initiative nicht zu einem Untergang des Bankenplatzes Schweiz?”
Weshalb sollte eine sichere Währung dem Schweizer Finanzplatz schaden?
Alle Banken in der Schweiz erhalten einen Wettbewerbsvorteil bei der Verwaltung von Kundengeldern gegenüber dem Ausland, da der Franken zum sichersten Geld der Welt wird. Das Markenzeichen Schweizer Banken ist Sicherheit, Stabilität und Seriosität. Diese strategische Positionierung wird durch die Vollgeldreform unterstützt.
Vollgeld fördert das traditionelle und solide Bankgeschäft. Mit Vollgeld können Banken rentabel und langfristig nachhaltig arbeiten. Die Arbeitsplätze in der Bankenbranche bleiben gesichert. Das zeigt die PostFinance, die erfolgreich wirtschaftet, ohne selber Geld zu erschaffen. Da die PostFinance heute keine volle Banklizenz besitzt, kann sie durch Kreditvergabe kein Geld erzeugen, sondern nur mit Geld arbeiten, das ihr von Sparern oder Banken zur Verfügung gestellt wird; trotzdem machte sie in den letzten Jahren durchschnittlich rund 600 Millionen Franken Gewinn. Auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen arbeiten rentabel, ohne selbst Geld herzustellen.
Mit Vollgeld kann die Bankenregulierung grundlegend vereinfacht werden. Statt mit immer mehr Gesetzen und Regulierungen die Symptome zu bekämpfen, wird das Problem endlich an der Wurzel angegangen: Risikoreiche Geschäfte können nicht mehr mit selbst geschaffenem Geld finanziert werden. Vollgeld ermöglicht so auch einen Abbau der Bürokratie im Bankensystem. Dies wird zu einem Standortvorteil des Schweizer Finanzplatzes im globalen Wettbewerb. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Führt Vollgeld zu einer Verunsicherung der Finanzmärkte?”
Warum soll sicheres Geld verunsichern? Und: Vollgeld kann so eingeführt werden, dass die Finanzmärkte es gar nicht spüren.
Die Umstellung auf Vollgeld kann ganz sanft und ohne Brüche geschehen, so dass die Banken und Finanzmärkte in den ersten Jahren nichts davon spüren. Dazu müsste die Nationalbank lediglich alle Kreditnachfragen der Banken unbeschränkt bedienen und die Zinsen dafür nicht erhöhen. Dann würde den Banken in der Praxis nicht auffallen, dass sie selbst kein Geld mehr herstellen dürfen. Denn ob eine Bank kostenlos selbst Geld erzeugt oder zu Null Prozent Zins von der Nationalbank leiht, macht für sie keinen Unterschied. Langfristig sollte die Nationalbank die Geldschöpfung allerdings begrenzen, um Finanzblasen zu verhindern, doch das kann sich langsam entwickeln. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kann die Schweiz im Alleingang das Vollgeld einführen?”
Ja, denn ein Franken bleibt ein Franken.
Für das Ausland ist es grundsätzlich unerheblich, wie die Schweiz ihr Geld herstellt, ob mit oder ohne Golddeckung, oder ob die Mindestreserven 2, 10 oder 100 Prozent betragen. Die internationalen Zahlungsflüsse und der Interbanken-Zahlungsverkehr wird bereits heute ausschliesslich mit Nationalbank-Franken abgewickelt. Entscheidend für das Ausland ist, dass die Nationalbank eine “gute”, auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik betreibt. Ausländische Geschäftspartner würden überhaupt nicht bemerken, wenn die Schweiz auf Vollgeld umstellt. Denn am heute üblichen Devisenhandel ändert sich gar nichts, ausländische Währungen können wie bisher in Schweizer Franken getauscht werden. Die Schweiz profitiert von den Vorteilen des Vollgeldes, egal ob andere Staaten auch Vollgeld einführen oder nicht. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Führt Vollgeld nicht zu einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Nationalbank?”
Nein, die Nationalbank ist wie das Bundesgericht nur dem Gesetz verpflichtet und somit unabhängig von der Einflussnahme des Bundesrates, der Politik und der Wirtschaft.
Die Nationalbank kümmert sich nur um die Geldmenge und nicht um einzelne Kreditvergaben oder die Verteilung des Geldes. Die demokratische Legitimation der Nationalbank könnte in der Ausführungsgesetzgebung (nach Annahme der Vollgeld-Initiative) weiter ausgebaut werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist das nicht eine Verstaatlichung der Banken?”
Das ist ein sehr grosses Missverständnis!
Die Banken werden nicht verstaatlicht. Sie bieten mit Vollgeld dieselben Dienstleistungen an wie heute: Zahlungsverkehr, Kreditvergabe und Vermögensverwaltung. Nur können sie kein eigenes elektronisches Buchgeld mehr erzeugen, das ist dann alleinige Aufgabe der Nationalbank. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Die Nationalbank kann doch nicht die Kreditwürdigkeit sämtlicher Schuldner überprüfen?”
Das verlangt auch niemand.
Die Nationalbank vergibt keine Einzelkredite an Einzelkunden und muss deshalb keine Kreditwürdigkeit überprüfen. Die Kreditvergabe bleibt vollständig in der Zuständigkeit der Banken. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Führt das nicht in die Planwirtschaft?”
Im Gegenteil, es fördert eine faire Marktwirtschaft und freien Wettbewerb.
Vollgeld hat nichts mit Planwirtschaft zu tun, denn auf dem Kreditmarkt sollen weiterhin private Akteure frei konkurrieren. Da die Banken selbst elektronisches Buchgeld herstellen können, sind diese heute gegenüber anderen Unternehmen im Markt im Vorteil. Eine solche Wettbewerbsverzerrung passt nicht zu einer freien Marktwirtschaft. Die Vollgeld-Initiative schafft wieder gleiche Bedingungen für alle Unternehmen in der Finanzbranche. Dabei sollen die Banken von der SNB möglichst unabhängig werden und sich bei Sparern und Investoren finanzieren. Der Staat soll der Wirtschaft die Rahmenbedingungen vorgeben, nicht aber auf das konkrete Wirtschaftsgeschehen Einfluss nehmen. Die Nationalbank kümmert sich einzig darum, dass keine Geldschwemme oder Geldknappheit entsteht und dass der Zahlungsverkehr auch in Krisenzeiten reibungslos funktioniert. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ermöglicht Vollgeld eine Selbstbedienung der Regierung?”
Nein, denn die Nationalbank ist unabhängig und legt die Geldmenge allein nach geldpolitischen Gesichtspunkten fest.
Die Nationalbank ist von der Regierung unabhängig wie die Justiz. Klare gesetzliche Vorgaben bestimmen ihr Handeln, sie darf von keiner Instanz Weisungen entgegennehmen. Ein politischer Auftrag von Parlament oder Bundesrat an die SNB, im Interesse der Bundesfinanzen neues Geld zu schaffen, ist damit ausgeschlossen.
Die SNB wird neues Geld nur als Folge ihrer selbständigen Geld-und Währungspolitik schaffen. Die Geldpolitik der Nationalbank muss dem Gesamtinteresse des Landes dienen, sie steuert die Geldmenge, gewährleistet die Preisstabilität und sorgt dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht. Kredite der Nationalbank an den Staat sind gesetzlich verboten. Seit ihrer Gründung 1907 arbeitet die Nationalbank seriös und zuverlässig. Es ist absurd zu unterstellen, sie würde plötzlich damit beginnen, Gesetze zu brechen.
Weitere Details der Verteilung der Geldschöpfungserlöse müssen nach der Annahme der Vollgeld-Initiative in der Ausführungsgesetzgebung geregelt werden. Um politische Begehrlichkeiten einzudämmen, könnte darin bestimmt werden, dass Bund und Kantone Auszahlungen der SNB nur für den schrittweisen Schuldenabbau verwenden dürfen. Bund, Kantone und Gemeinden haben total ca. 220 Mia SFr. Schulden. Das Geld ist schon ausgegeben und weckt bei der Schuldentilgung keine neuen Begehrlichkeiten, da die existierende Schuldenbremse eine Neuverschuldung weitgehend verhindert. Darüberhinausgehende Geldschöpfungserlöse könnten ausschliesslich per Bürgerdividende in Umlauf gebracht werden, wie es bei der CO2-Rückerstattung (via KK-Prämien) bestens erprobt ist. Dies wäre ökonomisch die BIP-effektivste Zuteilungsmethode von zusätzlichen Zahlungsmitteln und brächte politisch die geringste Druckmöglichkeit auf die SNB.
Zu beachten ist hier auch, dass die Menge des schuldfrei ausbezahlbaren Geldes auf die Geldmenge beschränkt ist, die langfristig in jedem Fall von der Schweizer Wirtschaft benötigt wird. Das liegt bei etwa 50% der aktuell umlaufenden Geldmenge (maximal 300 Mia SFr., siehe: "Wieviel Geld kann die SNB maximal schuldfrei auszahlen?"). Die SNB wird also weiterhin einen Grossteil des Geldes durch rückzahlbare Bankenkredite in Umlauf bringen.
Tatsächlich schränkt die Vollgeldreform die Staatsfinanzierung durch willkürliche Geldschöpfung stark ein. Heute bekommt der Staat von den Banken problemlos Geld, das sie zu diesem Zweck mittels Kreditvergabe extra herstellen. Das geht in Zukunft nicht mehr. Die Banken können nur noch das Geld verleihen, das ihnen der Markt in Form von Einlagen zur Verfügung stellt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kommt es zu einer Kreditklemme, wenn die Banken kein Geld mehr herstellen dürfen?”
Nein, es wird ausreichend Kredite geben. Die umlaufende Geldmenge bleibt bei der Umstellung auf Vollgeld gleich und die SNB kann bei Bedarf jederzeit zusätzliches Geld zur Verfügung stellen.
Bei der Umstellung auf Vollgeld wird lediglich das bestehende Buchgeld der Banken in Buchgeld der Nationalbank umgewandelt. Es bleibt gleich viel Geld im Umlauf. Deshalb haben die Banken viele Möglichkeiten zukünftige Kredite an Kunden zu finanzieren:
- Das Geld aus der Tilgungen bestehender Kredite kann von den Banken neu vergeben werden. Das heisst, die bestehende Gesamtmenge an Krediten kann von den Banken finanziert werden, ohne dass diese zusätzliche Spargelder oder Darlehen der Nationalbank beanspruchen müssen.
- Die Banken können neue Spargelder einwerben oder Bankanleihen begeben.
- Sie können sich auch von anderen Banken oder vom Geldmarkt Geld leihen.
- Soweit Bund und Kantone durch den Umstellungsgewinn der Vollgeldreform ihre Schulden tilgen, werden bisherige Investoren ihr Geld den Banken anbieten.
- Die Nationalbank gibt bei Bedarf zusätzliche Darlehen an das Bankensystem.
Eine Kreditklemme ist auch deshalb kein Problem, da die Schweiz jedes Jahr mehr spart als investiert. Es gibt in der Schweiz einen gewaltigen Überhang an anlagesuchenden Geldern und damit genügend Spargelder für Kredite. Die volkswirtschaftliche Sparquote* der Schweiz ist eine der weltweit höchsten und liegt bei ca. 30 Prozent des BIP. Deshalb finanzieren sich viele Unternehmen vorwiegend aus Eigenmitteln und benötigen nur geringe Bankkredite.
Ausreichend Kredite wird es in jedem Falle geben, denn die SNB kann jederzeit durch die Gewährung verzinslicher Darlehen an die Banken die notwendigen Gelder bereit stellen. Der Initiativtext verpflichtet die SNB “die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister” zu gewährleisten. (Art. 99a Abs. 1) Noch deutlicher steht es in Art. 197 Ziff. 12, Absatz 2: “Insbesondere in der Übergangsphase sorgt die Schweizerische Nationalbank dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht. Während dieser Zeit kann sie den Finanzdienstleistern erleichterten Zugang zu Darlehen gewähren.” Eine starke Beeinträchtigung der Kreditvergabe könnte es mit Vollgeld also nur geben, wenn die SNB ihren gesetzlichen Auftrag missachtet.
*Mit der volkswirtschaftlichen Sparquote wird der Sparanteil von Privaten, Unternehmen und Staat am Bruttoinlandsprodukt (BIP) aufgezeigt: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/00/09/blank/ind42.indicator.420001.420001.html / (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie kann die Nationalbank wissen, welche Geldmenge es braucht?”
Damit die Nationalbank das kann, braucht es die Vollgeldreform.
Wie heute schon, erfasst sie die volkswirtschaftlichen Daten, hat die besten Statistiken und damit den Überblick. Neu ist sie alleinige Geldproduzentin. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sie tatsächlich aus einer Gesamtverantwortung heraus agieren kann. Die Informationen des Finanz- und Kapitalmarktes fallen in einem Vollgeldsystem nicht weg, diese Märkte arbeiten wie heute und bilden Risikoeinschätzungen und Preise. Und falls Banken die Mittel für Kreditvergaben fehlen, werden sie bei der Nationalbank um Darlehen anfragen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Gehen Arbeitsplätze bei den Banken verloren?”
Nein, denn das Dienstleistungsangebot der Banken bleibt gleich.
Mit Vollgeld bleiben die Banken zuständig für Zahlungsverkehr, Kreditvergabe und Vermögensverwaltung. Deshalb benötigen sie genauso viele Mitarbeiter/innen wie heute. Mit einem zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz, gestärkt durch das sichere Vollgeldsystem, können neue Kunden im Bereich Vermögensverwaltung gewonnen und somit auch neue Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen werden. Die allfällige zukünftige Reduzierung der Beschäftigtenzahl im Bankenwesen hat mit den aktuell sich etablierenden FinTech 2.0 samt P2P-Zahlungssystemen zu tun und nicht mit der Einführung von elektronischem Vollgeld. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Verdienen Banken mit Vollgeld weniger?”
Nein, in Zeiten des Null-Zinses hat Vollgeld keine direkten finanziellen Auswirkungen für Banken.
Seit einigen Jahren haben Banken keinen finanziellen Vorteil mehr von der eigenen Geldherstellung. Denn ob eine Bank kostenlos selbst Geld schöpft oder zu Null Prozent Zins von der Nationalbank leiht, macht für sie keinen Unterschied. Deshalb verlieren sie mit der Vollgeldreform auch nichts.
Banken können mit Vollgeld gute Gewinne machen. Das zeigt die PostFinance, die heute schon ähnlich wie eine Vollgeld-Bank arbeitet, da sie durch Kreditvergaben kein Geld erzeugen kann. Die PostFinance macht jährlich rund 600 Millionen Franken Gewinn. Auch Versicherungen und andere Finanzunternehmen arbeiten rentabel, ohne selbst Geld zu schöpfen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist es nicht illusorisch, wenn die Vollgeld-Initiative eine Zukunft ohne Finanzkrisen und ohne Inflation verspricht?”
Das wäre in der Tat vermessen, aber die Vollgeld-Initiative verspricht nur krisensicheres Geld und bessere Steuerungsmöglichkeiten der Nationalbank.
Das Hauptanliegen der Vollgeld-Initiative ist, dass unsere elektronischen Franken so sicher wie Bargeld und geschützt vor Bankenpleiten werden.
Wenn alles Geld von der Nationalbank geschöpft wird, kann diese die Geldmenge effektiv steuern. Sofern die Nationalbank ihrer Aufgabe gut erfüllt, kann sie eine “monetär bedingte, hausgemachte Inflation” vermeiden. Importierte Inflation (z.B. durch höhere Rohstoffpreise) wird weiterhin stattfinden und kann auch durch die Währungspolitik nicht gedämpft werden.
Auch wird uns Vollgeld nicht vollständig vor Finanzkrisen schützen, sondern, durch eine kontrollierte Geldmengenausweitung proportional zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, “eine erheblich effektivere Vorbeugung” ermöglichen. Die Nationalbank kann die bisherige überschiessende Geldschöpfung unterbinden. In den letzten Jahrzehnten wuchs die Geldmenge jährlich bis zu fünfmal mehr als die reale Wirtschaftsleistung. Das überschüssige Geld floss vorwiegend in Finanzaktiva wie Wertpapiere, Aktien, Derivate oder Immobilien und trieb deren Preise in die Höhe. Diese “asset-inflation” führte zu Spekulationsblasen und nach deren Platzen zu immer neuen Finanzkrisen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist Vollgeld eine zu grosse Änderung?”
Nein, denn Vollgeld ist erstens nichts Neues und zweitens eine vergleichsweise kleine Änderung des Geldsystems.
Vollgeld ist nichts Neues, sondern gibt es seit 2000 Jahren als Münzen und seit über 100 Jahren als Banknoten. Dass der Staat das Geld erzeugt, hat sich in der Praxis über Jahrhunderte bewährt.
Die Nationalbank hat bereits schon einmal privates Geld, damals private Banknoten, durch SNB-Banknoten ersetzt hat. Das hat problemlos geklappt. Diesmal geht es um den gleichen Prozess beim elektronischen Geld. Mit der Vollgeldreform wird lediglich das 1891 vom Stimmvolk beschlossene Banknotenmonopol auf das elektronische Buchgeld ausgeweitet und so an die digitale Entwicklung angepasst.
Zur praktischen Umstellung auf Vollgeld müssen nur die EDV umgestellt und rechtliche Regelungen angepasst werden. Damit haben die Banken viel Erfahrung. Für den einzelnen Bankkunden ändert sich nur sehr wenig. Auch nach der Umstellung kann alles ganz reibungslos verlaufen: Wenn die Nationalbank für Kredite an die Banken denselben Zinssatz verlangt, den die Banken bisher ihren Kunden für Giroguthaben bezahlt haben (derzeit nahe Null), entstehen den Banken keine Mehrkosten durch die Vollgeldreform. Wenn die Nationalbank in der Einführungsphase alle Kreditanfragen der Banken bedient, ändert sich für die Banken nichts. Eine Begrenzung der Geldmenge ist jedoch langfristig notwendig, um diese wieder in ein vernünftiges Verhältnis zur Realwirtschaft zu bringen. Die Nationalbank kann dabei aber behutsam vorgehen.
Grundsätzlich gilt, dass sich das Geldwesen immer weiter entwickelt. Einige Etappen waren:
- die Abkehr vom Goldstandard (ab 1930)
- die Einführung von Kreditkarten (ab 1950)
- das Ende des Bretton-Woods-Abkommens (1973)
- die Etablierung des Online-Bankings (ab 1990) (Anteil der Benützer des Online-Bankings in Deutschland: 1998 = 8%; 2000 = 11%; 2002 = 23%; 2006 = 34%; 2008 = 36%; 2010 = 35%; 2011 = 44%, siehe: de.wikipedia.org/wiki/Electronic_Banking)
- der Wechsel der SNB von der Geldmengensteuerung zur Zinssteuerung (2000)
- die Umstellung auf IBAN und SEPA im Zahlungsverkehr (2014)
Die Vollgeldreform ist harmlos im Vergleich zu einigen Massnahmen der Nationalbank der letzten Jahre: Explosion der Geldmenge, Negativzinsen, ausuferndes Regulierungswerk, Wechselkursuntergrenzen einführen und schockartig aufheben. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist die Vollgeld-Initiative radikal?”
Ist es radikal, wenn das Bankengeschäft in allen Bereichen – mit der Ausnahme der Geldschöpfung – unverändert bleibt?
Ist es radikal, wenn sich die Vollgeld-Initiative dafür ausspricht, dass jedermann über ein Geldkonto verfügen können muss, das nur ihm gehört und über welches nur der Eigentümer verfügen darf?
Das bestehende Banknotenmonopol ist allgemein akzeptiert und niemand sieht darin ein Problem. Somit gibt es auch keine echten Argumente gegen die Ausweitung des Geldmonopols auf das heute üblich gewordene elektronische Buchgeld. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wäre es nicht besser, wenn die Geldschöpfung ganz dem freien Markt anstatt der Nationalbank überlassen würde (Free-Banking)?”
Nein, denn Geld ist in einer arbeitsteiligen Gesellschaft eine Existenzbedingung und notwendige Infrastruktur.
Geld sollte vom Staate im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger herausgegeben werden. Denn ohne Geld gibt es keinen Marktzugang und ohne Marktzugang keine Existenzmöglichkeit, sowohl auf Seiten der Konsumenten als auch auf Seiten der Produzenten. Deshalb brauchen wir ein staatlich geregeltes Geldwesen, das allen Beteiligten einen sicheren und fairen Zugang zu Geld und zum Zahlungsverkehr gewährleistet.
Free-Banking heisst, dass alles Geld von privaten Unternehmen hergestellt und die Nationalbank abgeschafft wird. Wir hätten dann vielleicht Apple-Geld, UBS-Geld, CS-Geld, Novartis-Geld, Roche-Geld, Coop-Geld, Migros-Geld usw.. Zwischen diesen verschiedenen Währungen würden sich Wechselkurse bilden. Die durchsetzungsstärksten Firmen profitierten von der Geldschöpfung, wenn es aber schief ginge, wäre dennoch der Staat gezwungen, sie zu retten.
Im 19. Jahrhundert gab es in den USA Free-Banking mit über 1000 Währungen. Die Erfahrungen damit waren schauerlich. Es war ein Eldorado für Geldfälscher und Bankrotteure. Lesen Sie dazu einige Ausschnitte aus der "Geschichte des Dollars".
Weitere Argumente gegen Free-Banking finden Sie hier.
• “Wäre ein Wettbewerb der Währungen nicht besser als Vollgeld?”
Das ist ein Missverständnis: Die Vollgeld-Initiative ermöglicht explizit einen Wettbewerb der Währungen und ist ein liberales Projekt.
In Artikel 99 Abs. 3 des Initiativtextes heisst es: "Die Schaffung und Verwendung anderer Zahlungsmittel ist zulässig, soweit sie mit dem gesetzlichen Auftrag der Schweizerischen Nationalbank vereinbar sind." Damit erhalten privat herausgegebene Währungen Verfassungsrang und Rechtssicherheit. Die Vollgeld-Initiative ermöglicht einen Wettbewerb der Währungen.
Wenn schon Wettbewerb besteht, dann muss es dem Staat auch erlaubt sein, die staatliche Währung selbst zu gestalten, herauszugeben und die Geldpolitik auch wirklich selbst zu bestimmen. Das ist derzeit nicht möglich. Denn die Menschen können heute nur elektronisches Bankengeld verwenden, da die Nationalbank kein allgemein zugängliches Buchgeld herausgibt. Erst mit der Vollgeld-Reform können die Bürgerinnen und Bürger auch das Buchgeld der Nationalbank verwenden.
Zum Wettbewerb gehört auch, dass den Bürgerinnen und Bürgern klar ist, ob es sich um privates oder staatliches Geld handelt. Heute tritt privates Bankengeld in der Verkleidung von staatliche Geld auf, was jeden echten Währungswettbewerb verunmöglicht. Wettbewerb ist nur möglich, wenn die Kunden die Unterschiede eines Produktes erkennen und sich dann frei für dessen Verwendung entscheiden können. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wird die Vollgeld-Initiative an der Urne scheitern?”
Wir erwarten mehr als einen Achtungserfolg, denn die Vollgeld-Initiative will ja nur das verwirklichen, was die meisten denken, dass es schon ist.
Nach Umfragen sind ca. 75% der Bevölkerung der Ansicht, dass alles Geld von der Nationalbank hergestellt wird. Genau diesen Zustand wollen wir mit der Vollgeld-Initiative wieder erreichen. Damit steht die Vollgeld-Initiative im Einklang mit vorhandenen Einstellungen in der Bevölkerung und hat damit Chancen auf ein gutes Ergebnis in der Volksabstimmung. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Warum soll die Schweiz mit Vollgeld beginnen und nicht andere Staaten, die Vollgeld viel nötiger hätten?"
Wer seine Stärken nicht laufend verbessert und ausbaut, verliert den Vorsprung.
Das weiss jeder erfolgreiche Unternehmer. Der Schweizer Franken soll auch in Zukunft sicher sein und Vollgeld hat viele weitere Vorteile und entlastet den Steuerzahler. Übrigens gibt es in anderen Staaten auch Initiativen für eine Vollgeldreform, es ist nicht ausgemacht, dass die Schweiz der erste Staat mit Vollgeld sein wird. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Kann das Verbot der Geldschöpfung durch Banken nicht dadurch ausgehebelt werden, indem Anteile an Geldmarktfonds als Zahlungsmittel eingesetzt, Schweizerfranken-Konten im Ausland geführt oder aber andere Ersatzgelder verwendet werden?"
Das ist ein Scheinargument. Erstens ist es völlig unrealistisch, dass private Zahlungsmittel den Schweizer Franken verdrängen. Zweitens ist nicht nachvollziebar, warum die Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf den sicheren Schweizer Franken verzichten sollten.
- Geldmarktfonds, Wertpapiere und Aktien können auch heute schon von Depot zu Depot zu Zahlungszwecken übertragen werden. Das macht aber fast niemand, da es viel zu aufwendig ist. Nur für manche Konzerne oder Finanzunternehmen ist das sinnvoll. Es ist undenkbar, dass damit der tägliche Zahlungsverkehr stattfinden könnte.
- Vorallem: Wer damit bezahlt, ist sich bewusst, dass das private Zahlungsmittel sind, die Franken nur versprechen. Wer aber heute mit elektronischem Geld von seinem Bankkonto bezahlt, ist sich dessen nicht bewusst und hat auch keine Alternative. Giralgeld ist ein Anteil an einer (undurchsichtigen) Bankbilanz, Fondsanteile entsprechend an einem undurchsichtigen Fonds. Beides sind private Schuldscheine (mit Schuldnerrisiken behaftet) und sollten klar ersichtlich von echten Schweizer Franken (gesetzliches Zahlungsmittel) unterscheidbar sein, insbesondere in der Bezeichnung. Diese Transparenz für alle Kunden wird mit der Vollgeld-Initiative erreicht.
- Schweizer Franken können im Ausland nicht geschöpft werden, das ist keine "Fluchtmöglichkeit". Wenn eine ausländische Bank CHF-Konten anbietet, dann muss sie entsprechend echte Franken besitzen. Lesen Sie dazu das Kapitel: 12. Können Franken im Ausland produziert werden?
- Grundsätzlich gilt: Die Vollgeld-Initiative hat nicht zum Ziel alle Probleme der Finanzmärkte zu lösen. Das ist nicht Aufgabe einer einzelnen Verfassungsinitiative, sondern ständige Aufgabe des Parlamentes und des Bundesrates. Diese bekommen durch die Vollgeld-Initiative verbesserte Möglichkeiten, die Finanzmärkte zu regulieren. Siehe dazu das Kapitel: 14. Zur Regulierung der Banken und Finanzmärkte
(zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wäre das Angebot, dass jedermann bei der Nationalbank ein Konto eröffnen kann, nicht besser als eine allgemeine Vollgeld-Umstellung?"
Nein, denn damit werden die meisten Vorteile der Vollgeld-Initiative nicht erreicht und Bankenkrisen könnten sogar noch verschärft werden.
Ein "Nationalbank-Konto für jedermann" ist ein denkbarer Schritt in Richtung eines sicheren Geldes. Er wirft aber Fragen auf. Zum einen könnten damit Bankenkrisen sogar noch verstärkt werden: Nämlich immer dann, wenn eine Bank in Probleme gerät, könnten Kunden ihre Gelder zur Nationalbank transferieren und mit dieser Art von Bank-Run eine Krise noch beschleunigen. Ausserdem lassen sich die meisten Ziele der Vollgeld-Initiative mit einem „Nationalbank-Konto für jedermann“ nicht erreichen. Zu diesen Zielen gehören: Primat der Geldmengensteuerung bei der Nationalbank, Stärkung der Realwirtschaft und weniger Finanzspekulation, Geldschöpfungsgewinne für die Allgemeinheit und Entschuldung der Gesellschaft. Daher lieber das Original (die Initiative) als ein halbherziger Schritt in die richtige Richtung.
Prof. Dirk Niepelt plädierte in der NZZ am 17.8.2017 für Nationalbank-Konten für jedermann: "Die Kunden sollten zwischen Sichtguthaben und elektronischem Notenbankgeld wählen können."
Prof. Peter Ulrich schrieb dazu:
Vollgeld – die liberale Alternative
In seinem „Gastkommentar“ zur Vollgeldinitiative empfiehlt Prof. Dirk Niepelt nicht zum ersten Mal als Alternative die Einführung von Vollgeld (Notenbankgeld) als ein von den Bankkunden „freiwillig“ wählbares Angebot. So bemerkenswert es ist, dass er damit dem Vollgeldkonzept einiges an Qualität attestiert, so wenig überzeugt sein Konzept. Als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Vollgeld-Initiative und Mitautor des in mehrjähriger Arbeit sorgfältig entwickelten Initiativtextes (Art. 99 neu und 99a BV) möchte ich auf zwei Denkfehler in der vermeintlichen Alternative hinweisen:
Erstens übersieht oder übergeht Niepelt, dass gemäss Initiative nur die Sichtguthaben auf Zahlungsverkehrskonten (Kontokorrent, Privatkonto) zu Vollgeld („elektronischem Bargeld“) werden. Die Mittel auf den Spar- oder Anlagekonten werden weiterhin verzinst; sie stellen im Vollgeldsystem Darlehen an die kontoführende Bank dar. Die Kunden gewinnen gerade in diesem System eine echte Möglichkeit der Wahl und persönlichen Balance zwischen der Sicherheit von elektronischem Bargeld (auf risikolosen Transaktionskonten) und Zins (auf risikobehafteten Sparkonten), die sie so bisher nicht haben. Nach der Marktlogik müssten dann übrigens die Sparzinsen steigen. Vor allem aber: Dies ist bereits die „liberale Alternative“, welche Niepelt irrtümlich gegen die Vollgeldinitiative ins Feld führen zu müssen glaubt!
Zweitens verfehlt das von Niepelt propagierte Nebeneinander – und drohende Durcheinander – von Giralgeld und Vollgeld einen der Hauptzwecke der Vollgeldreform: Die Reform löst das allein für Girokonten symptomatische Bankrun-Problem (und den entsprechenden Regulierungsbedarf!) von Finanzinstituten, die in eine Vertrauenskrise geraten; denn das Vollgeld (Notenbankgeld) auf den Transaktionskonten fällt nicht mehr in die Konkursmasse und muss daher nicht „gerettet“ werden. (Ein Bankrun auf fristgebundene Sparanlagen ist schon immer zwecklos.) Im Modell Niepelts verschärft sich hingegen das Bankrun-Problem, da dann plötzlich jedermann seine akut gefährdeten Sichtguthaben auf sichere Vollgeldkonten verschieben möchte, soweit er es bis dahin versäumt hat. Am Zwang der öffentlichen Hände, stolpernde Banken unter fast allen Umständen retten zu müssen, und an den dementsprechenden Fehlanreizen an die Bankleitungen würde sich somit nur wenig ändern.
Fazit: Das Vollgeldsystem bietet Sicherheit ebenso wie Wahlfreiheit für die Bankkunden und befreit die Steuerzahler aus der Geiselhaft für stolpernde Banken – aber nur wenn es konsequent verwirklicht wird.
Ausführlich zu diesem Thema auch in unserer Stellungnahme zum Vorschlag von Prof. Berentsen.
(zum Inhaltsverzeichnis)
• "Gibt es zum Vollgeldsystem wissenschaftlichen Studien? Was ist der historische Diskussionsvorlauf zu Vollgeld?"
Es gibt unüberschaubar viele wissenschaftliche Texte dazu.
Im 19ten Jahrhundert gab es einen langen wissenschaftlichen Disput zwischen der «Currency School» und der «Banking School». Die «Currency School» forderte ein Vollgeldsystem mit Banknotenmonopol und Errichtung von Zentralbanken, was sich weltweit durchsetzte. Neuere wissenschaftliche Studien zu Vollgeld wurden von der KPMG in eine Metastudie zusammengefasst. Weitere aktuelle wissenschaftliche Papiere finden Sie hier.
Können Sie das noch etwas genauer schildern?
Es gibt eine sehr alte Debatte zwischen den Anhängern zweier grundsätzlich unterschiedlichen Geldkonzepten.
Auf der einen Seite steht die “Banking School”, die sich gegen eine staatliche Währung wehrt. Sie findet, Geld und Zahlungsmittel seien Privatsache und der freie Markt soll entscheiden, welches Zahlungsmittel sich durchsetzt (siehe auch Österreichische Schule und Freebanking). Insbesondere der Kreditgeldschöpfung der Banken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Die andere Denkrichtung wird von der “Currency School” vertreten. Sie besagt, dass ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel (und ein funktionierender Zahlungsverkehr damit) eine unverzichtbare Infrastruktur einer Volkswirtschaft darstellen und darum (aus Sicherheitsgründen) Staatsaufgabe sein muss.
Hier finden sich Zusatzinformationen:
www.vollgeld.de/currency-versus-banking/
Hier eine zusammenfassende Synopse:
www.dropbox.com/s/x8zg08neve5q8ff/Synopse%20Currency%20vs%20Banking%20deutsch.pdf;
Und hier der Artikel: “Currency School versus Banking School: an ongoing confrontation”
http://eprints.lse.ac.uk/64068/1/Currency
%20School%20versus%20Banking%20School.pdfBesonders heftig tobte der Streit im England des 18. und 19. Jahrhunderts, wobei sich die “Currency School” durchsetzte, was 1844 zum Banknotenmonopol der Bank of England führte. Auch weltweit hat sich die Denkweise der “Currency School” durchgesetzt, weswegen Zentralbanken und staatliche Währungen ins Leben gerufen wurden. In der Schweiz ist die Volksabstimmung 1891 (Übertragung des Banknotenmonopols an den Bund und Entzug der Möglichkeit, private Banknoten zu drucken) ein konkretes Beispiel, wie sich die “Currency School” gegenüber der “Banking School” durchgesetzt hat.
Immer wenn eine staatliche Währung schlecht geführt wird, ertönen die Rufe der Anhänger der “Banking School” erneut. Über Zeit haben die Anhänger der “Banking School” erreicht, dass fast überall faktisch eine Zwitterkonstruktion existiert, in der es zwar eine staatliche Währung gibt und das physische Bargeld auch vom Staat gemacht wird, dieser aber gleichzeitig anfangs duldete und mittlerweile sogar aktiv unterstützt, dass private Banken blosse Versprechen auf Geld (Giralgeld) zum allgemeinen Zahlungsmittel erheben konnten. Dies war nur möglich, weil die Zentralbanken für Nichtbanken kein Buchgeld in elektronischer Form anbieten. Genau dies steht nun aber weltweit zur Debatte, die diskutierten staatlichen Kryptowährungen sind ein Teil davon. Die Vollgeld-Initiative mit der Forderung “Geldschöpfung allein durch die SNB” gliedert sich nahtlos da ein. “Vollgeld” ist also die klassische Forderung der “Currency School”. Die Vollgeld-Initiative will von der heutigen störungsanfälligen Zwitterkonstruktion wegkommen und wieder ein reines Geldsystem der “Currency School” fahren.
Bekannte Currency-Theoretiker und somit Vollgeld-Befürworter waren:
Auszug aus deacademic.com/dic.nsf/dewiki/2314622 :
“Der Currency-Standpunkt wurde im Laufe der Zeit von namhaften Ökonomen, aber auch Geldreformern, weiter ausgebaut und aktualisiert, darunter Georg Friedrich Knapp (1905), Silvio Gesell (1919), Clifford Hugh Douglas in den 1920er Jahren, Ludwig von Mises (1928) als bedeutender Vertreter der Wiener Schule, der Nobelpreisträger Frederick Soddy, John Maynard Keynes (1930), Walter Eucken als Hauptvertreter des Ordoliberalismus der 1930er Jahre (posthum 1959), Irving Fisher (1935), Henry Calvert Simons (1948) und Milton Friedman (1959).”
Der Vordenker in neuerer Zeit ist im deutschsprachigen Raum Prof. Josef Huber mit zahlreichen Veröffentlichungen. Nebst “Creating new money”, insbesondere “Monetäre Modernisierung; Zur Zukunft der Geldordnung”, erstmals erschienen 2010 im Marburg Verlag, seither mehrere, teilweise überarbeitete Neuauflagen). Die Inhalte dieses Buches wurden an die Schweizer Eigenheiten anpasst und zusammen mit unserem Wissenschaftlichen Beirat entstand daraus ein nationaler Verfassungstext.
Die Konzepte einer Vollgeldreform haben je nach Land und Autor verschiedene Ausprägungen:
https://www.monetative.de/buecher-1
www.vollgeld.de/vollgeldreform-papers-und-manuskripte/
internationalmoneyreform.org/member-organisations
• “Vollgeld hätte die Finanzkrise von 2008 nicht verhindert.”
Selbstverständlich kann Vollgeld in der Schweiz keine Krise, die ihren Ursprung in den USA hat, lösen. Aber:
- Die Auswirkungen auf die Schweiz wären merklich kleiner und die UBS-Rettung nicht zwingend gewesen. Dies gilt auch für kommende Krisen.
- Wenn in den USA ein Vollgeldsystem etabliert gewesen wäre, wäre eine solch unkontrollierte Immobilienblase nicht möglich gewesen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Stimmt es, dass mein Bargeld bei der Einzahlung auf mein Konto zu unechtem Geld wird?”
Ja, denn der Kontosaldo ist nur ein Gutschein auf Bargeld, ein ungedecktes Zahlungsversprechen.
Wenn Sie Geld auf Ihr Bankkonto einzahlen, ist es nicht mehr Ihr Geld, denn durch die Einzahlung sind Sie automatisch Gläubiger Ihrer Bank geworden. Ihr Geld geht rechtmässig in den Besitz der Bank über. Der Kontoauszug ist nur das Versprechen, Ihnen das Geld bei Bedarf auszuzahlen, er verkörpert quasi einen Gut- oder besser einen Schuldschein. Nur ist dieser Schuldschein eben nicht gedeckt: Die Banken rechnen damit, dass niemals alle Kunden gleichzeitig alle Schuldscheine einlösen. Deshalb können sie ihren tatsächlichen Vorrat an Nationalbank-Geld gering halten. Das bedeutet aber zugleich, dass das Versprechen, das Ihnen die Bank gegeben hat, möglicherweise nicht gehalten wird. In diesem Fall wäre Ihr Geld weg. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Stimmt es, dass mein Lohn, wenn er auf mein Konto überwiesen wird, automatisch zu einem Darlehen an die Bank wird?”
Ja, genau das passiert heute ohne Ihr Einverständnis.
• “Kann mein Geld auf dem Konto bei einer Bankenpleite weg sein?”
Ja, bei Bankenkrisen besteht die Gefahr, dass man nicht mehr auf sein Konto zugreifen kann.
Es gibt zwar die Einlagensicherung “Esisuisse” für Guthaben bis zu 100‘000 Franken. Die dafür vorgesehenen Garantien von sechs Milliarden entsprechen aber nur 1,4 Prozent aller Guthaben. In einer grösseren Krise reicht dieser Einlagenschutz daher bei weitem nicht aus, um allen Bankkunden ihr Geld auszuzahlen. Im Konkursfall muss man viele Jahre warten und bekommt als Gläubiger nur einen sehr kleinen Teil ausbezahlt. Bei den grossen, systemrelevanten Banken kann die Bankenaufsichtsbehörde FINMA ein Bail-In verfügen, das heisst Kundenforderungen werden in Aktien der Bank umgewandelt. Durch dieses Heranziehen der Gläubiger soll der Aufwand für die staatliche Rettung von Banken reduziert werden. Kurz: Sie haften für die Risiken die Ihre Bank eingeht. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum wächst die Geldmenge heute weit über den Bedarf der Wirtschaft hinaus?”
Weil Banken Geld produzieren können, machen sie immer mehr davon.
Die Staaten haben ihr Geldmonopol schleichend an die Banken verloren. Infolgedessen können Banken Buchgeld nahezu beliebig neu schöpfen und dafür Zinsen verlangen. Jedes wuchernde Wachstum ist bekanntlich zerstörerisch. In der Schweiz wuchs die kaufkräftige Geldmenge (M1) von 1990 bis 2012 um durchschnittlich 7,8% jährlich! Die Realwirtschaft wuchs in dieser Periode aber lediglich um jährlich 1.4%. Das zusätzliche Geld floss vor allem in Spekulationsblasen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum beherrscht die Finanzwirtschaft die Realwirtschaft und die Staaten?”
Weil Geld eben die Welt regiert. Das können wir aber ändern.
Die Realwirtschaft hängt heute am Gängelband der Finanzwirtschaft: Diese diktiert den zu erwirtschaftenden Gewinn. Selbst real produzierende Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften, fühlen sich oft gezwungen Arbeitnehmer zu entlassen, damit sie die Renditen des Aktienkapitals erhöhen können. Zudem erhalten die KMU von den Banken erschwert Kredite, wenn die Banken in eine Krise geraten und sich auch gegenseitig nicht mehr vertrauen.
Ebenso sind die Staaten zum Spielball der finanziellen Spekulation geworden: Weshalb lassen Staaten zu, dass an den Börsen gegen sie gewettet wird? Warum verschulden sich Staaten bei Banken, um mit diesem Geld andere Banken zu retten? Damit für die Volkswirtschaft ausreichend Geld in Umlauf kommt, müssen die Staaten bei den Banken Kredite aufnehmen. Warum bringen die Zentralbanken das für die Wirtschaft notwendige Geld nicht selbst in Umlauf? Warum soll der Steuerzahler die Banken mit dem Zinsendienst auf diesen unnötigen Schulden subventionieren? Warum garantieren die Staaten für das von den Geschäftsbanken aus dem Nichts hergestellte Geld? Was hindert uns, diese absurde Praxis zu verändern? (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Weshalb dürfen Banken beliebig viel Geld herstellen, obwohl sich der Staat das verbietet?”
Es ist paradox. Was sich die Staaten mit gutem Grund verboten haben, gestatten sie den Banken.
Der Vorwurf, die Staaten könnten einfach die Druckerpresse anwerfen, um ihre Schulden zu begleichen, greift heute ins Leere: In der Schweiz und Europa können sie per Gesetz keine Kredite von ihren Zentralbanken aufnehmen, sondern müssen ihre Staatsanleihen auf dem privaten Markt platzieren. Der Grund dafür liegt in der Angst vor drohender Inflation, wenn der Staat mehr Geld druckt, als die Wertschöpfung der Wirtschaft rechtfertigt. Das ist richtig, nur machen genau dies nun die Banken. An Stelle der Zentralbanken schöpfen heute die privaten Banken das Geld und leihen es unter anderem den Staaten gegen Zinsen aus. So bereichern sich die Banken an der Staatsverschuldung. Selbst das Risiko der Banken, das den Zins rechtfertigt, wird von den Staaten übernommen, wie die Rettung der UBS gezeigt hat. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Stimmt es, dass Geld immer Schuld bedeutet?”
Nein, zwischen Geld und Schulden gibt es keinen zwingenden Zusammenhang.
Es gibt zwei Möglichkeiten, neues Geld in Zirkulation zu bringen.
1. Schuldfreie Ausgabe: Die Bezahlung von öffentlichen Ausgaben durch neues Vollgeld war immer üblich. Über Jahrtausende bezahlten Könige, Fürsten, Kantone und Städte mit neu geprägten Münzen ihre Aktivitäten. Danach wanderten diese Münzen von einem zum anderen. Die Vollgeld-Initiative will der schuldfreien Ausgabe von Geld wieder mehr Gewicht verleihen. Das Prinzip wie Münzen in Umlauf kommen soll auf das elektronische Buchgeld ausgeweitet werden.
2. Bankkredite: Heute haben Bankkredite das schuldfrei ausgegebene Vollgeld weitgehend verdrängt. Mit jedem Kredit oder Kauf von Wertpapieren erzeugen Banken neues Geld und bringen es so in Umlauf. In einem System der Kreditgeldschöpfung ist die Verschuldung der Gesellschaft notwendig, damit überhaupt Geld vorhanden ist. Es steht aber jeder Gesellschaft frei, das zu ändern. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was bedeutet eigentlich "too-big-to-fail"? Kann Vollgeld das Problem lösen?”
Vollgeld befreit den Staat aus der Geiselhaft der Grossbanken.
“Too big to fail” bedeutet, dass eine Bank vom Staat gerettet werden muss, da ein Zusammenbruch der Bank zu grosse Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte. Die Vollgeld-Initiative hilft das "Too big to fail"-Problem zu lösen. Mit Vollgeld wird es eher möglich, grössere Banken Konkurs gehen zu lassen, anstatt sie mit Milliarden Steuergeldern zu retten. Denn mit Vollgeld wird der Zahlungsverkehr von Bankbilanzen unabhängig. Vollgeld ist eine Art Trennbankensystem. Der Zahlungsverkehr und alle heutigen Giro- und Tagesgeldkonten werden vom sonstigen Bankengeschäft getrennt. Die Kontoführung findet ausserhalb der Bankbilanzen statt. Damit fällt das grösste Druckpotential gegenüber dem Staat weg, da der Zahlungsverkehr auch im Konkursfall gewährleistet ist. Ausserdem entflechtet Vollgeld die Banken, womit es weniger Dominoeffekte gibt. Heute sind die Banken wegen dem Zahlungsverkehr mit bis zu 25% ihrer Bilanzsumme bei anderen Banken verschuldet. Das ist mit Vollgeld nicht mehr nötig. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wieviel des Geldes wird von den Banken erzeugt?”
Der weitaus grösste Teil.
Im langfristigen Durchschnitt werden circa 90 Prozent der Geldmenge M1 von den Banken erzeugt. Die genauen Zahlen finden Sie hier. / (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie erzeugen Banken Geld?”
Ganz einfach per Mausklick durch Bilanzverlängerung.
Nur der Staat darf Münzen prägen und nur die Nationalbank Geldscheine drucken. Banken können aber das elektronische Geld, das inzwischen allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel geworden ist, durch Buchungen erzeugen. Dies geschieht immer durch eine Bilanzverlängerung. Das so geschaffene Geld existiert nur auf Computern. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist die Geldschöpfung der Banken wissenschaftlich nachgewiesen?”
Ja, selbstverständlich.
Auf unserer Website finden sie dazu ausführliche, offizielle Erläuterungen von Zentralbanken und Wissenschaftlern: www.vollgeld-initiative.ch/wie-entsteht-geld
Zum Beispiel schreibt die Deutsche Bundesbank: “Tatsächlich wird bei der Kreditvergabe durch eine Bank stets zusätzliches Buchgeld geschaffen. Die weitverbreitete Vorstellung, dass eine Bank ‘auch altes, schon früher geschöpftes Buchgeld, z.B. Spareinlagen, weiterreichen’ (könne), wodurch die volkswirtschaftliche Geldmenge nicht erhöht wird, trifft nicht zu.” (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was ist Buchgeld?”
Unser Buchgeld auf den Bankkonten (auch Giralgeld genannt) ist ein elektronisches Geldsurrogat. Es ist ein Guthaben, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist physisch nicht vorhanden und auch nicht von der SNB garantiert.
Der wichtigste Aspekt der Vollgeld-Initiative ist, dass Banken in Zukunft kein Buchgeld mehr aus dem «Nichts» schaffen können. Um zu verstehen, was die Vollgeld-Initiative will, muss man also wissen, was Buchgeld genau ist, wie es verwendet wird und wie es entsteht.
Buchgeld auf unseren Konten sind nur Daten, die auf einer Datenbank bei einer Bank gespeichert sind. Die Bankkunden haben die Möglichkeit sich die Daten anzuschauen, in dem sie via E-Banking oder am Bankomat auf die Datenbank zugreifen.
Buchgeld gab es bereits bevor es Computer und Datenbanken gab. Ursprünglich war es das in den Büchern der Bank verbuchte (schriftlich festgehaltene) Geld, das der Kunde als Guthaben bei der Bank hatte. Wollte ein Kunde Einblick in das Buch des Bankiers nehmen und über sein Guthaben Bescheid wissen, war ein persönliches Treffen unerlässlich.
Es gibt auch Buchgeld der SNB, welches aber nicht im allgemeinen Publikumskreislauf zirkuliert, sondern ausschliesslich im Interbanken-Verkehr.
Ausführliche Erläuterungen zum Buchgeld liefert auch ein Schulbuch der Deutschen Bundesbank.
• “Wie wird Buchgeld verwendet?"
Die Verwendung von unserem Buchgeld erfolgt direkt über die Datenbank der Bank. Sie stellt dem Kunden dafür eine personalisierte Benutzeroberfläche zur Verfügung. Darüber ist es möglich unter anderem anzusehen, wie viel Buchgeld man besitzt, zu Zahlungen verwendet und erhalten hat. Via E-Banking besteht die Möglichkeit, Zahlungen mit Buchgeld zu tätigen. Der Bankomat ermöglicht es Buchgeld gegen Bargeld einzutauschen. Zahlungen mit Buchgeld können zudem mit einer EC-Maestro oder Kreditkarte in den meisten Geschäften an einem extra dafür vorgesehenen Terminal getätigt werden. Eine Zahlung mit Karte führt dazu, dass das Buchgeld vom eigenen Konto abgebucht und einem anderen Konto gutgeschrieben wird. Mit einem Smartphone kann der Kunde alle Buchgeld Transaktionen direkt nach der Zahlung via E-Banking nachvollziehen. Neuere Bezahlsysteme ermöglichen die Zahlung mit Buchgeld direkt über das Smartphone und machen die Karte hinfällig.
• “Wie entsteht Buchgeld?"
Unser Buchgeld entsteht heute auf zwei Arten:
1. Banken erschaffen Buchgeld aus dem «Nichts».
Banken erschaffen neues Buchgeld aus dem «Nichts» (Geld, das es vorher noch nicht gegeben hat) in dem sie an einem Computerterminal die gewünschte Summe eintippen und dem Kunden auf seinem Konto in der Datenbank gutschreiben. Das allermeiste Buchgeld entsteht auf diese Art. Gleichzeitig entsteht in der Bilanz eine Gegenbuchung (Bilanzverlängerung). Unser Buchgeld entsteht somit ausschliesslich durch Bilanzverlängerungen der Banken, indem diese Kredite vergeben und Eigengeschäfte tätigen (Ankäufe von Immobilien, Wertschriften, usw. mit selbst erschaffenem Geld).
Die Vollgeld-Initiative setzt genau bei diesem Punkt an. Sie möchte den Banken verbieten, Buchgeld aus dem «Nichts» zu erschaffen. Damit dies möglich ist, muss Buchgeld zu gesetzlichem Zahlungsmittel (Vollgeld) werden. Genau das fordert die Vollgeld-Initiative. Ansonsten bleibt für den Kunden alles beim Alten.
2. Buchgeld entsteht auch durch eine Einzahlung von Bargeld auf der Bank.
Wenn ein Kunde Bargeld auf die Bank bringt, wandelt diese es in Buchgeld um und schreibt es dem Kunden auf seinem Konto in der Datenbank der Bank gut. Für CHF 100 Bargeld erhält man CHF 100 Buchgeld-Guthaben. Das Bargeld geht somit in den Besitz der Bank über und man erhält ein „Auszahlungsversprechen“.
Viele weitere Aspekte der Erzeugung von Buchgeld finden Sie in diesem Kapitel: zum Inhaltsverzeichnis
Zur Entstehung von Geld und insbesondere von Buchgeld haben wir auf folgender Seite Dokumente von Zentralbanken und Wissenschaftlern zusammengestellt: www.vollgeld-initiative.ch/wie-entsteht-geld/
Weitere Definitionen von Buchgeld aus dem Internet:
Im Internet finden sich viele weitere Definitionen von Buchgeld. Leider sind diese oft ungenügend, weil sie nur einen Aspekt des Buchgeldes beleuchten. Hier einige Beispiele:
Duden: “aus der Einzahlung von (Bar)geld entstehender Anspruch gegen die Bank, der als Bankguthaben auf einem Konto geführt wird.”
SNB: “Auf Bank- und Postkonten geführtes und nur kontomässig umgebuchtes Geld.”
Fachhochschule Nordwestschweiz: “Geld, das von den Banken geschaffen wird, insbesondere aus den Einlagen auf Girokonten (Bestandteil von M1), und das durch die mehrfache Ausdehnung der Bankreserven entsteht.”
Auch die NZZ erklärt in einem Video, was Buchgeld ist:
www.nzz.ch/geldschoepfung-der-banken-was-ist-eigentlich-buchgeld-ld.84970
Eine Analyse des NZZ-Videos:
Jeder Medienschaffende wählt bei seiner Berichterstattung einen bestimmten Blickwinkel, aus dem er über einen Gegenstand berichtet. Er gibt dem Inhalt einen Rahmen. Er ist bei der Wahl nie ganz frei. Unter anderem muss er sich an Vorgaben der Redaktion halten. Dazu gehören bei einem Video z.B. die Einschränkung der Dauer. Beim besten Willen ist es einem Medienschaffenden nie möglich, alle Aspekte und Facetten eines Gegenstandes in seinem Text, Ton, Bild oder Video abzubilden. Jedem Leser sollte das bewusst sein. Empfindet der Leser eine Sache als einseitig dargestellt, hat er die Möglichkeit, den Produzenten darauf aufmerksam zu machen. Dass dies geschieht ist wichtig, da den Medienschaffenden eine grosse Verantwortung zukommt. Medienprodukte sind eine wichtige Quelle für die Meinungsbildung. In einem direkt-demokratischen Politiksystem wirken sie auf den Souverän und damit auf die Gestaltung der Zukunft ein.
Im Video der NZZ, welches dem Leser die Geldschöpfung der Banken zum einen und Buchgeld zum anderen erklären soll, fällt auf, dass sich der Medienschaffende dazu entschieden hat, nur einen Aspekt der Buchgeldschöpfung abzubilden. Er vermittelt bewusst folgenden Eindruck:
- Am Anfang steht das Bargeld
- Aus Bargeld entsteht Buchgeld, wenn ein Akteur Bargeld bei einer Bank deponiert
Die Möglichkeit, dass Banken im Auftrag eines Kunden oder für sich selber Buchgeld einfach per Knopfdruck schaffen können, ohne dass Bargeld dabei irgendeine Rolle spielt, kennt der Konsument des Videos nicht. Sein Wissen ist damit unvollständig.
Da vom Produzenten des Videos der Möglichkeit der Banken Buchgeld herstellen zu können ohne davor Bargeld vom Kunden entgegen nehmen zu müssen nicht erwähnt wurde, ist es uns ein Anliegen, genau darauf hinzuweisen. Unseres Erachtens ist eben diese Fähigkeit der Banken Buchgeld per Knopfdruck aus dem «Nichts» erschaffen zu können zentral, um zu verstehen, wie Buchgeld entsteht.
Für die Vollgeld-Initiative ist das Video der NZZ insofern problematisch, weil für Konsumenten des Videos, die keine umfassende Kenntnis von der Thematik haben, nicht nachvollziehbar ist, welchen Aspekt der Buchgeldschöpfung der Banken die Initiative verbieten will. Für den Betrachter des NZZ Videos ergibt das Anliegen der Vollgeld-Initiative keinen Sinn. Ihm wird der Sinn der Vollgeld-Initiative verschleiert. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie kommt Bargeld in Umlauf?”
Bargeld kommt von der SNB, die Banken tauschen Buchgeld gegen Bargeld.
Banknoten werden im Auftrag der SNB von der Druckerei Orell Füssli gedruckt. Münzen werden von Swissmint (früher: Eidgenössische Münzstätte) in Bern geprägt, die der Eidgenössischen Finanzverwaltung unterstellt ist. Swissmint verkauft die Münzen an die SNB. Die SNB liefert die Banknoten und Münzen ausschliesslich an Banken. Wozu brauchen Banken dieses Bargeld?
Die Banken geben ihren Kunden Kredite mit selbst erzeugtem Buchgeld, mit dem die Kunden Rechnungen überweisen. So kommt das Buchgeld in die Zirkulation. Oftmals wollen Besitzer von Buchgeld dieses bei ihrer Bank in Bargeld tauschen. Um diesen Kundenwunsch erfüllen zu können, leihen sich die Banken Bargeld von der SNB und geben es an ihre Kunden weiter. Ohne Buchgeld bekommt man von der Bank kein Bargeld, es sei denn man hat anderes, was Banken akzeptieren, wie ausländisches Bargeld oder Goldmünzen.
Wenn Bargeld abgehoben wird, verschwindet das bisherige Buchgeld und geht quasi auf Tauchstation. Statt dem Buchgeld zirkuliert nun Bargeld. Wenn das Bargeld später wieder auf ein Konto eingezahlt wird, taucht das Buchgeld wieder aus der Versenkung auf. Zwischenzeitlich ist das Bargeld in den Tresor der Bank hineingelegt worden, wo es nach der Geldmengendefinition der SNB nicht mehr zur umlaufenden Geldmenge M1 zählt.
Das heisst also: Im Normalfall erzeugen die Banken zuerst Buchgeld und Bargeld kommt nur in Umlauf, wenn dieses Buchgeld in Bargeld getauscht wird. Damit verschwindet das Buchgeld. Es kommt erst wieder zur Erscheinung, wenn das Bargeld wieder bei einer Bank eingezahlt wird. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was sind die Unterschiede zwischen Bargeld und Buchgeld?"
Sie finden die Unterschiede hier:
• “Gibt es auch Buchgeld der Nationalbank?”
Ja, aber das kommt nicht in den allgemeinen Geldkreislauf, sondern zirkuliert nur zwischen den etwa 300 Banken, die bei der Nationalbank ein Konto haben.
Das Buchgeld der Nationalbank wird von den Banken verwendet, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und den Zahlungsverkehr zwischen den Banken abzuwickeln. Hier sind alle Nutzer des Nationalbank-Buchgeldes aufgelistet: www.snb.ch/de/iabout/paytrans/general/id/paytrans_giroverz Normale Menschen bekommen das Buchgeld der Nationalbank niemals zu sehen. Das heutige Geldsystem besteht aus zwei getrennten Buchgeldkreisläufen: Das Nationalbank-Buchgeld fliesst zwischen Nationalbank und Banken, davon getrennt fliesst das Bankenbuchgeld zwischen Banken, Unternehmen und Kunden. Mit der Vollgeldreform wird das Banken-Buchgeld abgeschafft und durch Nationalbank-Buchgeld ersetzt, dass dann für alle verfügbar wird. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Können die Banken mit selbst geschöpftem Geld auch Gehälter bezahlen?”
Nein, das geht nicht.
Banken können mit neugeschöpften Geld nur Vermögenswerte kaufen, die sie in der Bilanz auf der linken Seite (Aktiva) erfassen. Das sind Kreditforderungen, Wertpapiere aller Art, Immobilien und Edelmetalle. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wenn Banken selber Geld herstellen können, warum können sie denn trotzdem zahlungsunfähig werden und warum gibt es dann noch Bankenpleiten?”
Die Banken können kein Vollgeld erzeugen, sondern nur ihre Bilanz ausweiten.
Mit selbst geschöpften Geld können Banken zwar Kreditvergaben und Finanzanlagen finanzieren, aber keine Verluste ausgleichen. Durch Geldschöpfung können Banken grosse Risiken eingehen und ihre Bilanzen ausweiten, aber wenn es schief geht, hilft ihnen die Geldschöpfung nicht mehr. Für Bilanzbuchhalter ist das sofort klar, nicht jedoch für Menschen, die keine Buchhalter sind. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie erzielen die Banken einen Profit aus der Geldschöpfung?”
Sie haben Wettbewerbsvorteile bei der Finanzierung von Krediten und Eigengeschäften.
Zur Vergabe von Krediten brauchen heute die Banken (aufgrund ihres Privilegs aus dem Nichts Geld herzustellen) keine Spargelder und vorgängig auch keine SNB-Reserven: Banken können ihr Kreditvolumen durch Bilanzverlängerung ausweiten und so zusätzliche lukrative Zinsgewinne machen. Die eigene Herstellung von Geld kostet die Banken nichts, weshalb die Banken bei Eigengeschäften gegenüber allen anderen Unternehmen im Vorteil sind. Normale Unternehmen müssen sich zu 100% finanzieren, die Banken jedoch nur „fraktional“ - die gesetzliche Mindestreserve ist 2,5%.
Von expansiven Kreditvergaben profitieren grosse Banken mehr als kleine Banken. Denn wenn kleine Banken Geld durch Kreditvergabe schöpfen, fliesst dieses Buchgeld durch die Überweisungen der Kunden schnell zu anderen Banken ab und sie müssen diesen Abfluss refinanzieren und dafür Zinsen zahlen. Bei grossen Banken ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass das selbstgeschöpfte Buchgeld im Unternehmen bleibt, so dass die Kostenersparnis nicht verloren geht.
Aufgrund der Konkurrenz zwischen den Banken im Kreditgeschäft geben die Banken die Kostenersparnis teilweise an die Kunden weiter, einen Teil behalten sie aber selbst. Viel gravierender ist die Finanzierung des Eigenhandels durch selbst geschöpftes Geld. Hier haben die Banken einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen anderen Finanzdienstleistern und Unternehmen. Wenn zum Beispiel eine Versicherung Aktien kauft, so kann sie das nur mit dem Geld ihrer Versicherungskunden, denen sie dafür Zinsen entrichten muss. Wenn eine Bank Aktien auf eigene Rechnung kauft, so bezahlt sie mit selbst gebuchtem Geld und hat geringere Finanzierungskosten. Das ist einer der Gründe, warum der Eigenhandel der Investmentbanken in den letzten Jahrzehnten so stark zugenommen hat. Auch können Banken Sachanlagen (zum Beispiel Immobilien) mit selbst geschöpften Geld kaufen, wogegen alle anderen Unternehmen den Kaufpreis vollumfänglich finanzieren müssen. Dass eine Branche mit selbst geschöpftem Geld auf den Märkten einkaufen kann, ist ein markanter Verstoss gegen den freien Markt.
Aber: Da die Leitzinsen seit einigen Jahren bei etwa null Prozent liegen, entstehen derzeit aus der eigenen Geldschöpfung fast keine zusätzlichen Profite mehr. Denn es ist für die Bank finanziell egal, ob sie kostenlos selbst Geld schöpft oder zu null Prozent Zins bei der Nationalbank leiht. Was aber auch bei Nullzins-Niveau bleibt, sind die Wettbewerbs-Vorteile für die Banken, weil ja weiterhin nur sie Zugang zum Nullzins-Angebot der SNB haben. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was ist daran ethisch verwerflich, wenn die Banken einen Profit aus der Geldschöpfung erzielen? Sie geben doch einen Teil davon an die Kunden weiter, indem diese von tieferen Zinsen profitieren. Somit ist es eine Win-win-Situation. Im Vollgeldsystem hingegen würden die Investoren doch verlieren, weil die Kreditzinsen und Bankgebühren höher wären.”
Der gesamte Geldschöpfungsgewinn soll allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen und nicht in privaten Taschen verschwinden.
Allein durch die Umstellung auf Vollgeld steigen die Kreditzinsen nicht. Die Zinshöhe hängt wesentlich von den Vorgaben der Nationalbank (Leitzins und Geldmenge) ab und wird weiter durch den Markt bestimmt.
Der Schweizer Franken hat seine Akzeptanz nur dadurch, dass er von allen Bürgerinnen und Bürgern anerkannt wird und gesetzliches Zahlungsmittel ist. Nach der Vollgeldreform gibt es nicht länger eine einzelne Gruppe (Banken), die übermässig von der Geldschöpfung profitiert, es aber nur zu einem Teil allen BürgerInnen weitergibt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Vermitteln die Banken nicht zwischen Anlegern und Kreditsuchenden? Banken verbuchen mit der Vergabe von Krediten (Aktivposition) immer auch eine Verbindlichkeit auf der Passivseite ihrer Bilanzen. Sie sind damit reine Intermediäre im Kreditgeschäft. Die Geldschöpfung der Geschäftsbanken gibt es gar nicht.”
Hier liegt ein grundsätzlicher Denkfehler vor.
Wenn die Banken bei der Kreditvergabe eine Verbindlichkeit auf der Passivseite ihrer Bilanz buchen, entstehen der Bank neue Verbindlichkeiten. Die Bank verwendet keine alten Verbindlichkeiten, sondern erzeugt neue. Diese neuen Verbindlichkeiten sind das elektronische Geld auf den Privatkonten, die als Zahlungsmittel verwendet werden. Wenn die Bank einen Kredit vergibt, bucht sie den Betrag einerseits auf das Kreditkonto des Kunden und gleichzeitig auf das Privatkonto des Kunden. Deshalb brauchen Banken keine Spargelder, um Kredite zu vergeben, sondern produzieren das Geld, das sie verleihen, selbst. Da Bilanzbuchführung für Nichtfachleute ungewohnt ist, wird diese Geldschöpfung der Banken übersehen. In Wahrheit wird so alles elektronische Geld auf unseren Privatkonten von den Banken erzeugt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was macht die Bank denn mit meinen Spargeldern, wenn sie nicht als Kredite weitergereicht werden?”
Diese bleiben auf der Wartebank.
Spargelder werden von der Bank stillgelegt. Mit diesen passiert gar nichts, solange bis der Kunde sie auf sein Privatkonto überweist und damit Rechnungen bezahlt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wozu braucht die Bank überhaupt noch Einlagen von Kunden?”
Banken benötigen Kundengelder nicht um Kredit zu vergeben, sondern aus anderen Gründen:
- Kostenersparnis: Für eine Bank ist es am besten, wenn neu geschaffenes Geld einfach auf ihren Konten liegen bleibt. Wenn das Geld abwandert, kann es sein, dass sie zur Refinanzierung einen Kredit bei einer anderen Bank oder der Nationalbank aufnehmen und dafür Zinsen zahlen muss. Das schafft Unsicherheit und kann teuer werden. Damit das Geld stillgelegt wird und im Haus bleibt, ist es für Banken attraktiv, Kundengelder mit höheren Zinsen auf den eigenen Sparkonten zu halten. Banken brauchen diese Kundengelder aber nicht, um Kredite zu vergeben.
- Risikominimierung: Je mehr langfristige Spargelder eine Bank hat, umso geringer wird das Risiko, dass sie irgendwann von anderen Banken keine Kredite mehr bekommt oder diese nur zu hohen Zinsen.
- Kundenpflege: Wenn eine Bank keine Girokonten, Online-Überweisungen etc. anbietet, hätte sie keine Kundenbeziehungen. Doch jede Bank braucht Kundenkontakte, um überhaupt Geschäfte machen zu können. Die Verwaltung von Kundengeldern ist Teil der Marketingstrategie und Kundenbindung.
- Selbstverständnis: Genossenschaftsbanken oder Sparkassen sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern auf Kundenservice und so gehört die Verwaltung von Kundengeldern zu ihrem Selbstverständnis ohne weitere Hintergedanken. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie laufen die Bilanzbuchungen bei der Geldschöpfung konkret ab? Habe ich es richtig verstanden: Bei Krediten wird also Forderung (Kreditkonto des Kunden) an Verbindlichkeit (z.B. Privatkonto des Kunden), beim Immobilienkauf wird Forderung (an Grundpfand XY) an Verbindlichkeit (z.B. Privatkonto des Kunden) gebucht. Bei beiden Vorgängen erhöht sich aber das Vermögen der Bank nicht (da der Aktivseite immer auch eine Verbindlichkeit auf der Passivseite gegenüber steht). Der Vorteil der Bank besteht darin,
- dass sie für den Kredit Zinsen kassiert und dafür kaum Aufwendungen hat
- dass sie beim Eigenkauf von Immobilien keine eigenen Mittel einsetzen und keinen Kredit aufnehmen bzw. keine Miete zahlen muss.”
Damit haben Sie die Geldschöpfung der Banken sehr gut beschrieben.
• “Ich habe Bankkaufmann gelernt und nie davon gehört, dass Banken selber Geld herstellen. Sie schreiben, 90% der Geldmenge sei ‘elektronisches Geld’, das ‘die Banken selber erzeugen’. In meiner Lehrzeit zum Bankkaufmann Ende der 70er Jahre wurde ich über die Funktionsweise einer Bank unterrichtet. Mein Lehrbetrieb gewährte Hypotheken und Kredite. Die Bank konnte nur mit Geld ‘arbeiten’, das ihr anvertraut wurde - unter Berücksichtigung der Fälligkeitsstruktur. Aus dem Gewinn, den die Bank erwirtschaftete, konnte auch kein neues Geld ‘erzeugt’ werden, da er für die Stärkung der Eigenmittel und für gemeinnützige Zwecke verwendet wurde. Wo ist da das von der Bank ‘selbererzeugte’ Geld?”
Die Geldherstellung der Banken versteht man nur, wenn man sich klarmacht, dass elektronisches Buchgeld kein positives, in sich bestehendes Gut wie Bargeld ist, sondern nur ein Versprechen der Bank auf Auszahlung von echtem Bargeld.
1891 verboten die Schweizer Stimmbürger den Banken das Drucken von Banknoten und übertrugen dieses Recht dem Staat, ab 1907 der Schweizerischen Nationalbank. Die Banken konnten ab sofort nur noch Geld verleihen, das es schon gab. Solange Bargeld die wichtigste Geldart war, war das von Ihnen beschriebene Modell richtig. Banken konnten nur das Geld verleihen, das ihnen zur Verfügung stand.
Im Laufe der Jahrzehnte und mit der Erfindung des Computers setzte sich eine neue Geldart durch; das Buchgeld auf elektronischen Konten. Dieses macht heute 90% der kaufkräftigen Geldmenge aus und wird alleine von den Banken erzeugt. (Es gibt zwar auch Buchgeld der Nationalbank, doch dieses kommt nicht in den allgemeinen Umlauf.) Banken erzeugen elektronisches Buchgeld mit jeder Kreditvergabe oder wenn sie auf eigene Rechnung Aktien, Wertpapiere oder Immobilien kaufen. Dies geschieht durch eine Bilanzverlängerung. Beide Seiten der Bilanz wachsen gleichzeitig. Konkret: Wenn die Bank einen Kredit über 100'000 vergibt, wachsen die „Forderungen gegenüber Kunden“ auf der linken Seite der Bankbilanz um diese Summe. Da der Kredit auf das Privatkonto des Kunden ausbezahlt wird, wachsen die „Verbindlichkeiten gegen Kunden“ auf der rechten Seite der Bilanz auch um 100'000. Wenn wir per Überweisung bezahlen, bezahlen wir nicht mit echtem Geld, sondern wir reichen nur das Versprechen der Bank weiter.
Mit der Vollgeldreform soll wieder erreicht werden, dass die Banken nur das Geld verleihen können, das ihnen von Kunden oder der SNB zur Verfügung gestellt wurde. Heute ist das nicht mehr der Fall. Die meisten denken dennoch, dass das so sei. Deshalb hat die weltgrösste Rating Agentur Standards & Poors folgenden provokativen Titel für eine Spezialveröffentlichung gewählt: "Sprecht mir nach: Banken verleihen nicht ihre Einlagen – sie können das nicht und tun das nicht." Die hier geschilderte Geldherstellung von elektronischem Buchgeld wird in der wissenschaftlichen Literatur und von allen Zentralbanken bestätigt: www.vollgeld-initiative.ch/wie-entsteht-geld/ (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wurde das Geld auf meinem Konto auch von den Banken erzeugt, obwohl ich gar keinen Kredit habe? Es wird der Eindruck erweckt, alles auf Privatkonten vorhandene Geld werde von den Banken geschöpft. Im Allgemeinen handelt es nicht um gewährte Kredite, sondern um blosse Zahlungen wie z.B. Einkommen, Renten, Mieterträge etc. Mit all diesen Geldern wächst den Banken keinerlei Vermögen zu: Wenn der Bankkunde das Geld in bar abhebt oder für seine Zahlungen überweist, sind diese Summen doch für die jeweilige Bank verloren.”
Richtig, bei Überweisungen findet keine Geldschöpfung statt.
Nach seiner Entstehung zirkuliert das elektronische Buchgeld von Konto zu Konto. Wenn man aber dem Ursprung des Geldes nachgeht, landet man am Schluss immer bei einer Kreditvergabe oder einem Kauf von Wertpapieren oder Immobilien einer Bank. Anders ist es mit den Geldscheinen. Diese wandern auch von Geldbeutel zu Geldbeutel, wurden aber ursprünglich von Nationalbank herausgegeben. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wodurch wird im heutigen System die Geldschöpfung der Banken begrenzt?”
Tatsächlich gibt es einige Faktoren, die die Bankengeldschöpfung begrenzen.
Eigenmittelverordnung: Bei Krediten und Investitionen müssen die Banken etwas freies Eigenkapital vorhalten. Das ist ein Puffer für eventuelle Verluste. Die konkrete Höhe des notwendigen Eigenkapitals wird kompliziert berechnet. Das Eigenkapital ist nicht frei verfügbares Geld, sondern kann in Computern, Immobilien, Aktien, Anleihen etc. investiert sein.
Kreditsicherheiten: Kunden, die einen Kredit wollen, müssen den Anforderungen der Bank genügen und entsprechende Sicherheiten stellen können. Das benötigte Eigenkapital und die Kreditsicherheiten sind die beiden grössten Grenzen der Geldschöpfung.
Mindestreserve: Die Banken müssen 2.5% des von ihnen geschöpften Buchgeldes mit Nationalbankgeld decken. Die Mindestreserve kann aber nachträglich erfüllt und muss nur im Monatsdurchschnitt erreicht werden.
Liquidität: Die Banken müssen die üblichen Auszahlungen und Überweisungen ausführen können. Bezüglich der Liquidität ist das Verhalten der Banken insgesamt entscheidend. Banken können nur im Gleichschritt wachsen. Wenn am Abend bei der Interbankenabrechnung das Soll und Haben unter den Banken verrechnet wird, müssen die Banken das Geld, das sie anderen Banken schulden, wirklich haben oder es sich ausleihen können. Dabei haben die Grossbanken hier den Vorteil, dass sie die Liquiditätsgrenze eher ausschöpfen können, da die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld innerhalb der Bank weitergereicht wird, grösser ist als bei einer kleinen Bank. Wenn neu geschöpftes Geld innerhalb der Bank bleibt, braucht die Bank dafür keine zusätzliche Liquidität. Als Beispiel kann die Rettung der Barclays Bank in England erwähnt werden. 2008 war für diese Bank ein Kredit von 5,8 Milliarden kein Problem, da der Kreditnehmer das Geld sofort für 5,8 Milliarden Neuaktien derselben Bank ausgegeben hat. Das Geld hat die Bank nicht verlassen und zugleich wurde das Eigenkapital um 5.8 Milliarden erhöht. Wenn aber der Kreditnehmer dieses Geld für etwas ausgegeben hätte, das dem Kunden einer anderen Bank gehört, hätte die Barclays Bank das Geld wirklich haben müssen. Weil sie das nicht hatte, wäre sie in diesem Fall in Schieflage geraten. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wird die Geldschöpfung nicht eher durch die Nachfrage nach Krediten bestimmt als durch das Angebot der Banken? Es sind doch nicht die Banken, die sagen: So, jetzt erhöhen wir mal die Geldmenge. Der Markt steuert das. Wenn keine Kredite nachgefragt werden, kommt auch kein Geld in die Wirtschaft.”
Das stimmt so nicht, entscheidend sind allein die Kreditbedingungen der Banken.
In der Realität bestimmen die Banken mit ihren Kreditbedingungen wieviel Nachfrage erfüllt und damit Geld geschöpft wird. Denn Geld ist keine Ware, sondern mit Geld wird das Wirtschaftsleben organisiert, werden alle Waren und Güter gekauft. Deshalb gibt es auch stets eine fast unbegrenzte Nachfrage nach Geld. Vor allem die Finanzmärkte sind unersättlich. Wie viele Kredite tatsächlich vergeben werden, entscheiden die Banken durch die verlangten Sicherheiten und die Zinshöhe. Das Angebot bestimmt die Geldmenge, nicht die Nachfrage. Da die Banken für Kredite möglichst schnell verwertbare Sicherheiten in Form von Finanzanlagen verlangen, kommen die Finanzmärkte leichter an Kredite als realwirtschaftlich tätige Unternehmen oder Konsumenten. So gut wie jede Finanzkrise kommt dadurch zustande, dass die Banken in euphorischen Phasen die Ansprüche an die Kreditnehmer senken. In den USA, Spanien oder Irland beliehen die Banken vor der Finanzkrise im Jahr 2008 Immobilien bis 100%, manchmal sogar bis 120% des Verkehrswertes. In den USA erhielten selbst Arbeitslose einen Hypothekarkredit. Nur durch diese aggressive Ausweitung der Geldmenge konnten die Immobilienpreise immer weiter steigen. An dieser Blase beteiligten sich auch Schweizer Banken, die mit selbst geschöpftem Geld entsprechende Kredite in den USA aufkauften. Nachdem die Blase platzte, musste die UBS mit über 60 Milliarden Franken vom Bund und der SNB gerettet werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wird an Börsen auch Geld hergestellt?”
Nein, an Börsen wird kein Geld geschöpft, sondern es werden Wertpapiere gehandelt.
Dadurch kommt nicht mehr Geld in Umlauf. Wenn Aktien verkauft werden, wird Geld benötigt. Dieses Geld entsteht aber nicht durch höhere Aktienkurse. Geld entsteht im Zusammenhang mit den Aktienmärkten nur, wenn Banken Wertpapierkredite zum Kauf von Aktien vergeben oder im Eigenhandel selbst Aktien erwerben. Insoweit können höhere Aktienkurse die Folge von neu geschöpftem Geld sein. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist an der übermässigen Geldschöpfung nicht die verfehlte Geldpolitik der Zentralbanken Schuld anstatt der Kreditvergabe der Banken?”
Nein, alles elektronische Buchgeld auf unseren Bankkonten wird von den Banken erzeugt.
Die Banken schöpfen etwa 90 Prozent der Geldmenge M1 (alles im Umlauf befindliche Buch- oder Giralgeld). Etwa 10% kommt als Bargeld von den Zentralbanken. Deshalb sind auch die Banken in erster Linie für das Wachstum der Geldmenge verantwortlich. Die Zentralbanken haben sicher oft eine Mitverantwortung. Zum Beispiel förderte unter Alan Greenspan das FED in den USA eine übermässige Geldherstellung der Banken, anstatt darauf hinzuwirken, dass diese massvoller geschieht. Auch die EZB und die SNB waren im Vorfeld der Finanzkrise 2008 nicht sichtbar aktiv, um diese zu verhindern. Seither sind die Zentralbanken aber mit Schadensbegrenzung und Feuerwehrübungen beschäftigt. Die Leitzinssätze wurden auf nahezu Null gesetzt, Staats- und Unternehmensanleihen werden von der EZB in grossem Umfange gekauft, etc. Damit verhinderten die Zentralbanken einen negativen, depressiven Kreditzyklus und den Zusammenbruch des Bankensystems. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Die Kreditgeldschöpfung ist doch das Ergebnis der Vertragsfreiheit und nicht ein Privileg der Banken, oder? Niemand ist gezwungen, Giralgeld anzunehmen oder damit zu bezahlen. Zwei Wirtschaftsteilnehmer könnten auch selber ein eigenes Geldsurrogat miteinander schaffen und damit die Bezahlung abwickeln. Sie bestimmen daher selber, was sie als Geld verwenden wollen.”
Die Verwendung privat vereinbarter Zahlungsmittel ist im Verfassungstext der Vollgeld-Initiative explizit erwähnt.
Diese Möglichkeit gehört zu einer freien Marktwirtschaft. Die heutige Bankengeldschöpfung hingegen ist eine Täuschung der Verbraucher, die mit Vertragsfreiheit wenig zu tun hat.
Von Vertragsfreiheit kann nur dann gesprochen werden, wenn alle Vertragspartner bewusst und aus freien Stücken einem Vertrag zustimmen. Das ist bei der Verwendung von elektronischem Geld nicht der Fall. Erstens ist sich kaum jemand bewusst, dass die Banken Geld erzeugen. Zweitens kann sich in der Realität niemand der Verwendung von elektronischem Bankengeld entziehen. Welcher Unternehmer kann es sich leisten, auf Überweisungen zu verzichten? Welcher Angestellte kann heute Barauszahlung seines Lohnes verlangen? Selbst die Barzahlung von Verkehrsbussen und Steuern wird laufend eingeschränkt. Wer kein Bankkonto hat, wird vom wirtschaftlichen und sozialen Leben ausgeschlossen. Da keine bewussten und freien Vertragsabschlüsse stattgefunden haben, ist die Geldschöpfung der Banken auch keine Folge der allgemeinen Vertragsfreiheit. Das Bankengeld konnte sich nur durchsetzen, weil es in der Verkleidung eines vollwertigen, staatlichen Geldes daherkommt. Die Vollgeld-Initiative will diese Täuschung der Verbraucher beenden. Alles Geld, das den Anschein erweckt, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein, soll alleine von der Nationalbank erzeugt werden.
Privat erzeugte Zahlungsmittel wie WIR, Talente, Bitcoins, Rabattpunkte, Flugmeilen, Cumulus-Punkte etc. werden dadurch nicht verboten, sondern erhalten durch die Vollgeld-Initiative sogar Verfassungsrang: Die Schaffung und Verwendung anderer Zahlungsmittel ist zulässig. Es muss aber allen Beteiligten klar sein, dass diese Zahlungsmittel privat erzeugt sind und niemand darf zu deren Gebrauch gezwungen werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Sind die Staaten wirklich gezwungen, sich bei den Banken Geld zu leihen?
Gerade die Schweiz ist verhältnismässig wenig bei Banken verschuldet.”
Ja, aber weshalb ist das so?
Im heutigen Schuldgeldsystem entsteht Geld einzig durch die Kreditvergabe der Banken und verschwindet wieder durch die Kredittilgung. Deshalb braucht es stetig entsprechend viele Schuldner, damit überhaupt die notwendige Menge an Geld im Umlauf ist. Wenn die Staaten ihre Schulden tilgten, sänke die umlaufende Geldmenge rapide und die Wirtschaft bekäme grosse Probleme. Deshalb sind viele Staaten zu einer hohen Staatsverschuldung gezwungen. Dieser Zwang entfällt nur dann, wenn sich an Stelle der Staaten private Haushalte oder Unternehmen zusätzlich verschulden. In der Schweiz ist die staatliche Verschuldung geringer, da stattdessen die privaten Haushalte durch Hypotheken vergleichsweise hoch verschuldet sind und so viel Geld in Umlauf kommt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wie verwalten die Banken Ihre Reserven bei der Zentralbank und wie stocken sie diese bei Bedarf auf?"
Wir erklären es gerne.
Jede in der Schweiz ansässige Bank besitzt ein Konto bei der SNB. Auf diesem Konto lagert sie ihre gesetzlich geforderten Mindestreserven sowie weitere Reserven, die sie benötigt für Überweisungen von Bank zu Bank und für den Bezug von Bargeld bei der SNB. Es gibt also nicht nur Bargeld, sondern auch Buchgeld der Nationalbank, was aber nicht in den allgemeinen Umlauf kommt, sondern nur zwischen Banken verwendet werden kann.
Bei jeder Bank schwankt
1) der Reservenbestand aufgrund der Überweisungen und
2) der Bargeldbestand aufgrund des Bargeldverkehrs. Die Banken halten deshalb eine Überschussreserve und eine Bargeldreserve, die ausreichen, um die Schwankungen auszugleichen. Reicht eine der beiden Reserven nicht aus, gehen die Banken stufenweise vor:
Stufe 1: Die Banken tauschen mit anderen Banken Bargeld gegen Reserven oder umgekehrt, je nachdem, was fehlt.
Stufe 2: Die Banken nutzen den Reserven-Kredit, den sie sich gegenseitig einräumen. Dafür werden zwar Zinsen bezahlt, die sich aber langfristig ausgleichen, da im Mittel einmal die eine Bank, ein anderes mal die andere Bank zu diesem Mittel greifen muss.
Stufe 3: Die Banken verpfänden Wertpapiere an die Zentralbank. Das kostet den Lombardsatz.
Stufe 4: Die Banken nehmen einen Zentralbank-Kredit auf. Das ist die teuerste Variante.
Die Banken versuchen, mit den Stufen 1 und 2 auszukommen. Das kostet sie - abgesehen von den logistischen Kosten eines eventuell notwendigen Bargeldtransports - nichts. Da unvorhergesehene Bargeldtransporte teuer sind, muss man grössere Barabhebungen vorher anmelden. Die Banken versuchen, mit den ohnehin vorhandenen Bargeldtransporten auszukommen. Mit diesen Transporten wird das Bargeld, dass die Kunden an den Geldautomaten abgehoben und in den Geschäften ausgegeben haben, wieder zu den Banken zurückgebracht, die es wieder in die Geldautomaten füllen. Bargeldübertragungen zwischen Banken werden nach Möglichkeit im Rahmen dieser Transporte verrechnet. Der Geldtransporter bringt dann Geldscheine, die eigentlich zur Bank A müssten, einfach zur Bank B. Gleichzeitig überweist Bank B Buchgeld-Reserven an Bank A. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie hat sich Vollgeld in der Schweiz entwickelt?”
Über hundert Jahre lang war der Schweizer Franken als Vollgeld konzipiert.
Der Schweizer Franken entstand 1848 als eine Silberwährung, deren Emission der neu geschaffene Schweizer Bundesstaat überwachte. Der Silberfranken stellte sicheres und schuldfreies Geld dar, indem sein Wert aus seinem Edelmetallgehalt entsprang.
Später, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, fanden auch Banknoten als Zahlungsmittel allgemeine Akzeptanz. Jede Bank durfte damals eigene Banknoten drucken, welche in Münzen einlösbar waren und aus rechtlicher Sicht lediglich einen Geldersatz darstellten. Dabei kam es vor, dass einzelne Banken keine ausreichende Münzdeckung hatten, um ihre eigenen Banknoten einzulösen. Um diesen Missstand zu beenden und die Nachteile einer Vielfalt von Notenbanken zu beheben, verlieh das Schweizer Stimmvolk dem Bund am 18. Oktober 1891 das Monopol der Banknotenemission.
Der damals neu eingeführte Banknotenartikel der Bundesverfassung beginnt mit dem Satz: «Das Recht zur Ausgabe von Banknoten und andern gleichartigen Geldzeichen steht ausschliesslich dem Bunde zu.» Das entspricht genau dem, was heute die Vollgeldinitiative in die Verfassung schreiben will. Aber wieso eigentlich, wenn das schon längst beschlossen wurde? Weil inzwischen der Zusatz «und andern gleichartigen Geldzeichen» aus der Verfassung gestrichen worden ist, und zwar bei der Revision des Banknotenartikels im Jahr 1999.
Es ist verblüffend: Von 1891 bis 1999 hatte die Schweiz gemäss Bundesverfassung im Grunde genommen ein Vollgeldsystem. Der Bund verfügte in dieser Zeit nämlich über ein vollständiges Monopol der Geldemission, und auch die Beteiligung der Kantone am Gewinn der SNB war bereits seit 1891 in der Bundesverfassung verankert.
In der Praxis missachteten die Banken jedoch das Geldschöpfungsmonopol des Bundes, als sie bargeldlose Zahlungsinstrumente einführten und dabei anfingen, elektronisches Geld zu emittieren. Der Bund duldete dies über viele Jahre hinweg. Mit der erwähnten Revision des Banknotenartikels von 1999 wurde schliesslich die Verfassung an die Praxis angepasst, ohne dass die Frage der Geldschöpfung in der Öffentlichkeit diskutiert worden wäre.
Seither hat die Emission von elektronischem Buchgeld durch die Banken enorm zugenommen. Es macht rund 90 Prozent des in der Schweiz zirkulierenden Geldes aus und wird dem Bargeld vollkommen gleichgestellt, obwohl es aus rechtlicher Sicht – wie früher die Banknoten – nur ein Geldersatz ist.
Die Probleme und Gefahren, die sich aus der Emission von Geldersatz durch viele verschiedene Banken ergeben, sind heute beim elektronischen Buchgeld die gleichen wie früher bei den Banknoten. Deshalb gelten die Argumente, die das Schweizer Stimmvolk 1891 zur Schaffung eines Banknotenmonopols bewogen haben, auch heute, wenn es im Sinn der Vollgeldinitiative um die Einführung eines Buchgeldmonopols für die SNB geht. Das Ziel ist auch heute, die Krisenresistenz des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten, die Kundengelder bei den Banken zu schützen und eine adäquate Geldversorgung der Wirtschaft im Rahmen einer weitsichtigen, demokratisch legitimierten Geldpolitik zu ermöglichen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wie wurde in früheren Verfassungen der Schweiz das Geldwesen geregelt?"
Sie finden hier eine Zusammenstellung der bisherigen Verfassungsbestimmungen seit 1848.
• "1891 verbot das Schweizer Stimmvolk den Banken das Drucken von Banknoten. Wie lautete damals der Abstimmungstext und wie wurde das diskutiert?"
Hier sind relevante Dokumente zusammengestellt:
Die Botschaft des Bundesrates vom 30. Dezember 1890 begründet die Abstimmungsvorlage.
Hier zwei Artikel aus der NZZ vom 16.10.1891 und vom 17.10.1891.
Die Argumente vor der Volksabstimmung von 1891 waren ähnliche wie wir sie heute verwenden. Zum Beispiel wurde gegen die Herausgaben von Banknoten durch private Banken angeführt, dass die Banken in Krisenzeiten der versprochenen Einlösung von Banknoten in Münzgeld kaum nachkommen könnten. Der Schweizer Franken war durch die Geldschöpfung der Banken also nicht krisensicher.
Und hier das Dokument mit der Verfassungsanpassung:
http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10015402
Hier das Ergebnis zur Abstimmung 1891:
http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/18911018/det37.html
Die detaillierten Ergebnisse der Abstimmung sind in der Botschaft des Bundesrates vom 24. November 1891.
Die Diskussion ging dann mit den Ausführungsgesetzen weiter. Die Botschaft des Bundesrates von 1894 zur Einführung des Banknotenmonopols ist sehr spannend, insbesondere ab Seite 573 die Beschreibung der Interessen der Notenherausgeber ...
Bemerkenswert ist auch die Botschaft des Bundesrates zur Gesetzesrevision von 1948 und der Einführung der Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel
Hier eine Ergebnisliste zum Stichwort Banknotenmonopol in Amtsschriften.
• “Was geschieht, wenn ich während der Vollgeld-Umstellung im Urlaub bin?”
Sie verpassen nichts.
Bankkunden müssen überhaupt nichts machen. Alle Konten und Kreditverträge laufen wie gewohnt weiter. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was passiert mit meinem Privatkonto?”
Aus Ihrem Guthaben wird echtes, gesetzlich vollwertiges Zahlungsmittel.
Ab dem Zeitpunkt der Umstellung befindet sich auf allen Konten, die dem Zahlungsverkehr dienen, Vollgeld, also richtiges, vollwertiges Nationalbankgeld. Dieses gehört alleine dem Kontobesitzer und kann auch bei einer Bankenpleite nicht mehr verloren gehen. Die Bank darf diese Konten nur verwalten wie heutige Wertschriften-Depots und nicht damit arbeiten. Deshalb gibt es für Geld auf Privatkonten auch keine Zinsen mehr. Wer lieber Zinsen statt krisensicheres Geld möchte, kann sein Geld jederzeit auf einem Sparkonto der Bank ausleihen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Welche Rolle haben die Banken im Vollgeld-System?”
Der einzige Unterschied zu heute ist, dass die Banken selbst kein Geld mehr erzeugen können.
Die Banken bieten weiterhin alle bisherigen Finanzdienstleistungen an: Zahlungsverkehr, Kreditvergabe und Vermögensverwaltung. Hier ändert sich nichts. Die Banken können mit Vollgeld aber nur noch das Geld verleihen, das ihnen von Sparern, Investoren oder der Nationalbank zur Verfügung gestellt wurde oder das sie selbst besitzen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Gibt es eine Staatsgarantie auf Privatkonten?”
Ja, mit Vollgeld sind die Privatkonten zu jeder Zeit und in jeder Höhe zu 100 Prozent staatlich garantiert, wie Banknoten und Münzen.
Da die Banken die Privatkonten nur verwalten wie Wertschriftendepots, fallen sie bei einem Bankrott nicht in die Konkursmasse der Bank. Zusätzlich bleibt die bestehende Einlagensicherung nach der Vollgeld-Reform unverändert bestehen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Gibt es mit Vollgeld noch kostenlose Privatkonten?”
Die Umstellung auf Vollgeld hat keine direkten Auswirkungen auf die Konto-Gebühren.
Die Banken benötigen heute die Guthaben auf Privatkonten nicht, um neue Kredite zu vergeben, dazu erzeugen sie selber neues Geld. Gratiskonten gibt es in erster Linie mit dem Ziel der Kundenbindung. Hier ändert die Umstellung auf Vollgeld nichts. Der Wettbewerb unter den Banken bleibt bestehen. Selbst wenn Banken die Kontoführung nicht mehr subventionierten, handelt es sich nur um eine vergleichsweise geringe Mehrbelastung für die Kunden. In den meisten Industrieländern sind Kontogebühren in Höhe von 6-12 SFr. pro Monat bereits heute üblich. Nach Studien sind solche Gebühren für die Banken kostendeckend. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was passiert mit meinem Sparkonto?”
Hier ändert sich gar nichts.
Die Banken benötigen im Vollgeld-System Spargelder, die ihnen geliehen werden, um diese als Kredite zu vergeben. Dafür erhält man Zinsen, und wie jede Art von Finanzgeschäft unterliegt es einem gewissen Risiko. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie sicher ist beim Vollgeld das Sparkonto?”
Sparkonten sind genauso sicher wie heute.
Für die Rückzahlung haftet die Bank. Zusätzlich gibt es die Einlagensicherung von Esisuisse bis 100'000 Franken bis zu einer Gesamtsumme von ca. 6 Milliarden Franken. Verluste können insbesondere entstehen, wenn die Bank Bankrott geht und die Einlagen höher als 100'000 Franken sind, oder wenn man in Finanzanlagen mit besonderer Risikobeteiligung investiert hat. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Werden auch die Privatkonten von Nicht-Ansässigen in Vollgeldkonten gewandelt?”
Ja, die Vollgeldreform gilt für alle Privat- und Transaktionskonten.
Unabhängig davon, ob der Kontoinhaber Schweizer, Ausländer mit Schweizer Aufenthaltsgenehmigung oder Ausländer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist, bleibt Vollgeld immer dasselbe Vollgeld, egal in wessen Händen es sich befindet. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was passiert mit meinen Krediten?”
Nichts.
Die Vollgeldreform bezieht sich nur auf Guthaben auf Privatkonten und nicht auf Kredite. Das heisst Zinsen und Tilgungen müssen wie bisher bezahlt werden. Im Initiativtext steht: "Bestehende Kreditverträge bleiben unberührt." (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wenn die Banken kein Geld mehr selbst erzeugen können, woher kommen dann Kredite für die Wirtschaft?”
Die Sparer stellen das Geld zur Verfügung. So wie es uns in der Schule erklärt wurde.
Das Geld bleibt ja vorhanden, da die Geldmenge durch die Vollgeldreform nicht reduziert wird. Bei Mehrbedarf können sich die Banken Geld bei der Nationalbank leihen. (Ausführlicher hier) (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wer garantiert mir, dass mein Vollgeldkonto nicht vom Staat blockiert oder kontrolliert werden kann?”
Das bestehende Schweizer Bankgeheimnis bleibt unverändert.
Die Vollgeldkonten werden wie bisher von den Banken geführt. Die Nationalbank hat darauf keine Einsicht oder Zugriff. Durch die Vollgeld-Initiative bleibt der Schutz der Privatsphäre unverändert. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Welche Auswirkungen hätte die Annahme der Vollgeld-Initiative in Bezug auf das Bargeld?”
Im Initiativtext lautet Art. 99 Abs. 2: „Der Bund allein schafft Münzen, Banknoten und Buchgeld als gesetzliche Zahlungsmittel“. Die Vollgeld-Initiative will also, dass das Bargeld unbeschränkt erhalten bleibt.
Im Initiativtext sind Münzen, Banknoten und Buchgeld gleichwertig erwähnt. Jede Geldform soll somit in der nachgefragten Menge bereitgestellt werden, wie gross diese auch immer sei. Der Gesetzgeber oder die SNB haben deshalb kein Mandat, eine Geldform gegenüber der anderen zu bevorzugen. Daraus leitet sich ab, dass der Annahmezwang im zu überarbeitenden Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) sich auf alle Geldformen des gesetzlichen Zahlungsmittels erstrecken muss. Damit verhindert die Vollgeld-Initiative in der Schweiz eine Bargeldabschaffung, die international seit Jahren vorangetrieben wird. Zum Beispiel gibt es in Schweden keine Annahmepflicht von Bargeld mehr. Manche Geschäfte und selbst Bankfilialen weigern sich solches anzunehmen. Damit wird das Bargeld weitgehend verdrängt. Das wäre mit der Vollgeld-Initiative in der Schweiz nicht möglich. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was ist die Schweizerische Nationalbank?”
Die Nationalbank ist die Bank von uns Bürgerinnen und Bürgern. Sie emittiert den Schweizer Franken.
Im Initiativtext der Vollgeld-Initiative sind ihre Aufgaben wie folgt beschrieben:
“Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient; sie steuert die Geldmenge und gewährleistet das Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister.”
“Insbesondere in der Übergangsphase sorgt die Schweizerische Nationalbank dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht. Während dieser Zeit kann sie den Finanzdienstleistern erleichterten Zugang zu Darlehen gewähren.” (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Bekommt die Nationalbank durch die Vollgeldreform eine gigantische Machtfülle?”
Nein. Denn …
1. Die Vollgeld-Initiative gibt der Nationalbank nur die Kompetenz, die ihr in der Volksabstimmung 1891 eigentlich zugedacht war.
2. Die Nationalbank bekommt nur die Kompetenz, von der die Leute glauben, die Nationalbank hätte sie bereits.
3. Dies ist notwendig, weil im heutigen System
a) die Möglichkeiten der Nationalbank sehr begrenzt sind (Zinsen nahe Null, damit entfällt die Möglichkeit der Steuerung der Geldmenge durch die Zinshöhe),
b) die Nationalbank immer nur im Nachhinein handeln kann, bzw. ausreichende Reserven für die Banken bereitstellen muss,
4. Die Nationalbank wird auch mit Vollgeld die Geldmenge nicht allein bestimmen, sondern sich mit den Banken und der Wirtschaft abstimmen.
5. Die Nationalbank hat einen gesetzlichen Auftrag und untersteht einer demokratischen Kontrolle. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wie wird die Nationalbank unter Vollgeld demokratisch legitimiert?”
Das geschieht auf mehreren Wegen:
- Die Verfassungsänderung selbst ist ein demokratischer Akt, der die neue Aufgabe der SNB legitimiert. Die Verfassung verschafft der SNB erstmals einen umfassenden, demokratisch legitimierten institutionellen Rahmen und Leistungsauftrag zur Geldschöpfung und Steuerung des Finanzmarktes.
- Diese Regelung ersetzt die Macht eines nicht legitimierten Teils von Wirtschaftsträgern, welche über die andern entscheiden, indem sie die Geldmenge nach privaten Interessen steuern. Damit wird eine völlig unregulierte Macht in den Kontrollbereich der Demokratie hereingeholt. So wird die Gewaltenteilung zwischen Staat und Wirtschaft zugunsten der Demokratie verändert.
- Die SNB wird auf das Gesamtinteresse des Landes verpflichtet, im Gegensatz zu den Banken, die bisher nur nach ihrem Eigeninteresse handeln durften. Als Staatsorgan ist sie dabei den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen verpflichtet, insbesondere der Verhältnismässigkeit (also einer umfassenden Abwägungspflicht) oder dem Grundsatz von Treu und Glauben (während die Banken bisher in ihren Grundfunktionen nicht einmal einer Treuhandpflicht unterstehen).
- Die SNB wird (nur) dem Gesetz verpflichtet. Das bedeutet einerseits Unabhängigkeit von Politik und Wirtschaft und andererseits Verpflichtung auf Gesetzmässigkeit ihres Handelns. Hierin liegt die konkreteste demokratische Einbindung der SNB: Der Gesetzgeber hat es in der Hand, den Handlungsspielraum der SNB so weit oder so eng zu fassen, wie er es nach demokratischen Grundsätzen für richtig hält. Das beginnt bei der Organisation der Leitung der SNB, geht über zur Rechenschaftspflicht der Organe und endet beim inhaltlichen Instrumentarium der Institution, z. B. bei der näheren Umschreibung der Kriterien, nach welchen die Geldmenge zu bestimmen ist.
- Das Gesetz kann beispielsweise folgende Machtbindungen vorsehen:
- Vergrösserung des Direktoriums
- Wahl durch das Parlament
- Beschwerderechte gegen bestimmte Anordnungen
- Rechenschaftsablage vor dem Parlament
- Je nach den Erfahrungen mit der neuen Aufgabe der SNB kann diese auf dem Weg des einfachen Gesetzes jederzeit wieder geändert werden. Damit wird eine Macht, die bisher den "Marktgesetzen" - genauer: dem Eigeninteresse von Marktmächtigen - überlassen gewesen ist, den Gesetzen der Demokratie unterstellt.
- Es ist nicht Aufgabe der Verfassung, die einzelnen Regulierungen der neuen Ordnung festzulegen. Die Vollgeld-Initiative legt diese Aufgabe in die Hände des Gesetzgebers. Damit ist die demokratische Gestaltung und Kontrolle der Macht der SNB am besten gewährleistet. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist es sinnvoll, dass drei Personen in der Nationalbank die Geldmenge und den Zinssatz festlegen?”
Die Nationalbank ist dem Gesamtinteresse des Landes verantwortlich.
Der Nationalbank wird nur die Geldmengensteuerung übertragen, die Kreditvergabe aus dem bestehenden Geldbestand heraus obliegt weiterhin den Banken beziehungsweise dem Markt. Die Nationalbank hat bereits heute den Auftrag, Preisstabilität zu gewährleisten. Sie erfasst heute und zukünftig die volkswirtschaftlichen Daten, hat die umfassendsten Statistiken und damit den Gesamtüberblick. Sie beobachtet täglich die Wirtschaft und die Finanzmärkte und kann deshalb ihre Geldpolitik laufend anpassen. Fehlt den Banken trotzdem das Geld zur Kreditvergabe, können sie dieses wie bisher bei der Nationalbank als verzinslichen Kredit mit Rückzahlungsverpflichtung nachfragen. Das mehrköpfige, demokratisch gewählte Direktorium der SNB hat einen gesetzlichen Auftrag: in Zusammenarbeit mit den 1500 Mitarbeitern und im täglichen Austausch mit den Banken soll “der Markt” und die Bedürfnisse seiner Teilnehmer erfasst und so der Geldbedarf abgeschätzt werden, der für die Volkswirtschaft als Ganzes optimal ist - ein Auftrag, der in einem Wettbewerbssystem weder eine einzelne Bank noch alle Banken miteinander erfüllen können.
Zur Anzahl der Mitglieder des SNB Direktoriums: Nach Annahme der Vollgeld-Initiative könnte in der dann anstehenden Überarbeitung des Nationalbankgesetzes das Direktorium der Nationalbank vergrössert werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was geschieht mit dem Gewinn, der durch die Vollgeldreform von der SNB generiert wird? Werden davon auch die privaten Aktionäre der SNB profitieren?”
Nein, die privaten Aktionäre bekommen nichts.
Die SNB gehört zu 73,80 Prozent den Kantonen, Kantonalbanken und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. 2247 Privataktionäre halten 26,20 Prozent des Aktienkapitals (Aktionärsstruktur Stand 31.12.2015). Die SNB ist aber keine normale Aktiengesellschaft, sondern wird durch das Nationalbankgesetz geregelt.
Die Aktionäre haben keinen bestimmenden Einfluss auf die SNB. Sechs von elf Mitgliedern des Bankrates (der einem Aufsichtsrat entspricht), werden vom Bundesrat bestimmt, nur fünf von der Aktionärsversammlung (Art. 39 NBG).
In Artikel 31 NBG heisst es:"1 Vom Bilanzgewinn wird eine Dividende von höchstens 6 Prozent des Aktienkapitals ausgerichtet. 2 Der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone."
Das Aktienkapital beträgt 25 Millionen SFr., davon sind 6 Prozent 1,5 Millionen SFr. Das heisst, an die Aktionäre werden höchstens 1,5 Millionen SFr. ausgeschüttet. Mehr steht für die Aktionäre nicht zur Verfügung. Alle restlichen SNB-Gewinne gehen an den Bund und die Kantone. Zusätzlich zu dieser Gewinnausschüttung sieht der Initiativtext der Vollgeld-Initiative vor, dass neues Vollgeld auch durch direkte Auszahlung an den Bund, die Kantone oder die Bürgerinnen und Bürger in Umlauf gebracht werden kann. Auch davon erhalten die privaten Aktionäre nichts.
Die Form der SNB als Quasi-Aktiengesellschaft ist historisch bedingt, aber für ein Staatsorgan eigentlich unpassend. Dies wird in der Ausführungsgesetzgebung nach der Annahme der Vollgeld-Initiative sicherlich ein Diskussionspunkt werden.
Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema sind auf der Webseite der SNB.
(zum Inhaltsverzeichnis)
• “Führt die schuldfreie Auszahlung von neuem Geld nicht zu einer Politisierung der Nationalbank?”
Das ist bereits heute so und wird sich mit der Vollgeldreform nicht ändern.
- Die SNB steht schon immer und auch heute unter grossem politischem wie wirtschaftlichem Druck und muss damit umgehen. Weshalb sollte dieser mit Vollgeld zunehmen?
- Nach dem Initiativtext der Vollgeld-Initiative bleibt die SNB unabhängig wie ein Gericht und ist nur dem Gesetz verpflichtet. Im Vergleich zu heute wird die Unabhängigkeit der SNB verfassungsrechtlich sogar explizit gestärkt. Ein politischer Auftrag von Parlament oder Bundesrat an die SNB, im Interesse der Bundesfinanzen neues Geld zu schaffen, ist damit ausgeschlossen. Die SNB wird neues Geld nur als Folge ihrer selbständigen Geld-und Währungspolitik schaffen. Die Geldpolitik der Nationalbank muss dem ”Gesamtinteresse des Landes” dienen, sie ”steuert die Geldmenge”, ”gewährleistet die Preisstabilität” und ”sorgt dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht”. Kredite der Nationalbank an den Staat sind gesetzlich verboten.
- Die Vollgeldreform beschränkt die Zuständigkeit der SNB auf die Bereitstellung der Geldmenge durch Kredite an Banken sowie schuldfreie Auszahlung an Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger. Wie dieses Geld dann verwendet wird, darüber entscheidet nicht die SNB, sondern die jeweils zuständigen Gremien. Dass es hier politische Auseinandersetzungen gibt, ist demokratisch gerechtfertigt und nicht weiter schlimm, solange die Geldherstellung selber nicht politisch vereinnahmt wird.
- Insbesondere bei einer Verteilung direkt an die Bürger ist nicht einzusehen, weshalb dies zu einer Verpolitisierung beitragen würde. Jeder Bürger wäre froh, hin und wieder ein kleines Geschenk von der SNB zu erhalten und einen Anspruch könnte er daraus sicher nicht ableiten.
- Viele öffentliche Einrichtungen sind der Beeinflussung durch Interessengruppen ausgesetzt. Das gilt für alle Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Gewerbeaufsicht, das Kartellamt oder die Bauämter genauso wie für die Nationalbank. Die Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass in der öffentlichen Verwaltung daran gearbeitet wird, im Rahmen der Gesetze das Allgemeinwohl zu fördern. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Nach welchen Kriterien wird das schuldfreie Geld ausgeschüttet?"
Dies muss durch das Gesetz geregelt werden.
Nach Annahme der Vollgeldinitiative wird die Nationalbank das neue Geld an den Bund, die Kantone oder direkt an die Bürger ausschütten, um es in Umlauf zu bringen. Damit nicht jedes Jahr erneut Diskussionen über die Verteilung geführt werden müssen, sollte dies im Gesetz über die Nationalbank festgelegt werden. Darin könnte zum Beispiel bestimmt werden, dass Bund, Kantone und Bürger je ein Drittel des Gewinnes erhalten. Eine andere Variante wäre, dass alles Geld direkt zu den Bürgern gelangt. Die konkrete Verteilung des Geldes wird durch die zuständigen demokratischen Instanzen beschlossen werden müssen, bzw. durch die Bürgerinnen und Bürger; die Nationalbank wird dafür nicht zuständig sein.
• “Ist die Nationalbank nicht schon jetzt fähig, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen? Das oberste Ziel der Nationalbank ist die Sicherstellung der Preisstabilität. Die Preise waren in der Schweiz noch nie so stabil wie in den letzten Jahren.”
Die Preisstabilität der letzten Jahre hing nicht von der Geldmengensteuerung durch die Nationalbank ab.
Seit dem Jahr 2000 verfolgte die Nationalbank nämlich gar keine Geldmengenziele mehr, sondern konzentrierte sich nur auf die Zinshöhe. Da die Banken das meiste Geld herstellen, hat die Nationalbank nur beschränkten Einfluss auf die Geldmenge. Für die Preisstabilität von Konsumgütern waren andere Faktoren verantwortlich: Wettbewerb zwischen Unternehmen, kein Angebotsengpass wegen globalisierter Produktion, etc.
In der Schweiz wuchs die Menge an kaufkräftigem Geld (Geldmenge M1) von 1990 bis 2012 durchschnittlich um 7,8% im Jahr. Es gab aber nur 1,4% Wirtschaftswachstum. Das zusätzliche, überflüssige Geld wurde vor allem zur Finanzierung von Finanzanlagen benützt, was die Finanzmärkte aufpumpte. Das nennt sich ”asset price inflation“. Da es für die Inflation der Vermögensgüter keinen offiziellen statistischen Index gibt, fällt sie nicht so stark auf, wie die Inflation der Konsumgüter.
Es gab aber auch eine bemerkbare Geldentwertung bei Konsumgütern. Von 1977 bis 2013 hat sich die Kaufkraft des Schweizer Frankens halbiert. (siehe: www.portalstat.admin.ch/lik_rechner/d/lik_rechner.htm)
Mit Vollgeld kann die Nationalbank erstmals die Geldmenge effektiv steuern und damit die Preisstabilität unterstützen. Die Vollgeld-Initiative hat darüber hinaus weitere Ziele: das elektronische Buchgeld soll so krisensicherer wie Bargeld werden, das “Too big to fail” soll gelöst und alle Geldschöpfungsgewinne den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Weshalb hat die Nationalbank 2000 ihr Ziel aufgegeben, die Geldmenge zu kontrollieren?”
Die Geldmengensteuerung musste im Jahr 2000 aufgehoben werden, weil mit der Steuerung der von der SNB kontrollierbaren Geldmenge M0 aufgrund der unabhängigen und ausufernden Geldschöpfung der Banken die umlaufende Geldmenge M1 nicht mehr gesteuert werden konnte.
Seither konzentriert sich die SNB auf ein "Zielband für einen Referenzzinssatz, dem Libor (London Interbank Offered Rate) für dreimonatige Anlagen in Franken." Zur Geldmenge M0 gehören die Banknoten, Münzen und das Giroguthaben der Banken bei der Nationalbank. Davon kommen nur die Banknoten und Münzen in den allgemeinen Umlauf, die Giroguthaben bei der Nationalbank dienen nur aufsichtrechtlichen Vorschriften und der Verrechnung zwischen Banken. Für die Wirtschaft ist die Geldmenge M1 relevant, die aus Banknoten und Münzen sowie aus den Sichteinlagen von Kunden bei den Banken besteht. Auf die Geldschöpfung der Banken hat die Nationalbank keinen direkten Einfluss, deshalb konnte sie die Geldmenge gar nicht steuern.
Hier einige Zitate zum Thema:
Wie hat sich das geldpolitische Konzept der SNB bewährt? (Thomas Jordan 2007):
"2. Das neue geldpolitische Konzept
Bis Ende 1999 verfolgte die SNB ein Geldmengenkonzept. Als monetäre Zielgrösse diente ihr dabei die Notenbankgeldmenge. Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer Geldmengensteuerung ist eine stabile Geldnachfrage, oder mit anderen Worten, ein stabiler Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Geldmenge einerseits und der Konjunktur- und Preisentwicklung andererseits. Die Notenbankgeldmenge erfüllte diese Voraussetzung in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre jedoch immer weniger. Dies erschwerte die Geldpolitik erheblich. Zum einen schwand zunehmend der Informationsgehalt der Geldmenge, und zum anderen ergab sich ein vermehrter Erklärungsbedarf für die immer häufigeren und grösseren Zielabweichungen. Eine Alternative wäre die Verwendung einer breiteren Geldmenge, wie etwa M3, als monetäre Zielgrösse gewesen. Allerdings wäre ein so breites Geldaggregat bedeutend schwieriger zu steuern gewesen als die Notenbankgeldmenge, die von einer Zentralbank unmittelbar beeinflusst werden kann. Die SNB beschloss deshalb, auf eine Erneuerung des Geldmengenkonzeptes zu verzichten und einen vollständig neuen Ansatz zu wählen."
Die Schweizerische Nationalbank 1907 – 2007
Insbesondere Kapitel 4.4 (Text von Thomas Jordan)
„Zweitens muss die Zentralbank das Geldaggregat kontrollieren können, um den gewünschten Einfluss auf die Inflation zu haben. Die breiten Geldaggregate sind allerdings schwieriger zu kontrollieren als die Notenbankgeldmenge M0, welche die Zentralbank als Position ihrer Bilanz weit gehend selbst bestimmt. Die Schwankungen von M1, M2 und M3 widerspiegeln nicht nur den Einfluss der Geldpolitik, sondern auch den Umfang der Kreditgewährung der Banken an Haushalte und Unternehmen und die Form, in welcher diese ihre Guthaben und Forderungen gegenüber Banken halten. Für eine Notenbank ist es daher schwierig, ein breites Geldaggregat präzise zu steuern.“
Oder spezifisch Kapitel 4.6.3, Von der Mengen- zur Zinssteuerung:
„Im Gegensatz zu den meisten anderen Notenbanken verwendete die SNB zur Umsetzung ihrer Geldpolitik lange Zeit kein operatives Zinsziel, sondern ein operatives Mengenziel: Bis 1996 leitete sie aus der geschätzten Nachfrage der Wirtschaft nach Noten, die sie ja vollständig befriedigen musste, und dem Zwischenziel für die Notenbankgeldmenge einen Zielwert für die Giroguthaben – das operative Ziel – ab. (...) 1999 unterzog die Nationalbank ihr geldpolitisches Konzept einer grundlegenden Überprüfung, nachdem die Notenbankgeldmenge zu stark an Aussagekraft eingebüsst hatte." (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum kann die Nationalbank heute die Geldmenge mit dem Leitzins nicht mehr steuern?”
Da Geld vor allem durch Bankkredite entsteht, bestimmen die Banken die Geldmenge und nicht die Nationalbank.
Die Nationalbank kann durch den Leitzins die Kreditvergaben und damit die Geldmenge nur indirekt beeinflussen. Die Idee dabei ist: je höher der Zins, umso weniger Kredite können vergeben und damit Geld hergestellt werden. Dagegen sind bei niedrigem Zins mehr Kredite möglich. Doch das funktioniert nur sehr ungenügend, weshalb die Nationalbank seit 2000 ihr Ziel aufgegeben hat, die Geldmenge zu kontrollieren. Da es nicht möglich ist, strebt die Nationalbank eine Kontrolle der Geldmenge M1 in ihrer Geldpolitik gar nicht mehr an, sondern nur ein "Zielband für einen Referenzzinssatz, dem Libor (London Interbank Offered Rate) für dreimonatige Anlagen in Franken."
Auch die anderen Notenbanken haben im Laufe der Zeit von der Idee Abstand genommen, die Geldmenge auf jährlicher Basis zu steuern. Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) war früher die Formulierung eines Geldmengenziels die erste Säule ihrer Strategie, dann nur noch die zweite und schliesslich verschwand sie ganz aus ihrer Strategie.
Die heutige Beeinflussung des Referenzzinssatzes ist nicht nur ein sehr ungenaues Instrument, sondern hat auch viele unerwünschte Nebenwirkungen: Um die Kreditvergaben und damit die Geldmenge zu begrenzen, müsste die allgemeine Zinshöhe steigen. Doch dies würde den Schweizer Franken weiter aufwerten, da ausländische Investoren die höheren Zinsen ausnutzen und in Franken anlegen würden. Und höhere Zinslasten belasten die Kreditnehmer, was die Wirtschaft beeinträchtigen könnte.
Derzeit hat die Nationalbank keinen Spielraum, mit Zinsen die Geldmenge zu beeinflussen. Denn die EZB, FED und andere Zentralbanken haben einen Leitzins nahe Null. Eine Zinserhöhung der SNB würde deshalb zu einem starken Zufluss von Auslandsdevisen von Anlegern führen, die an den höheren SFr-Zinsen profitieren wollen. Um dem Aufwertungsdruck entgegen zu halten, müsste die SNB erneut in grossem Umfang Devisen kaufen. Um aber solche Devisenkäufe zu vermeiden, hat die SNB zum Jahresbeginn 2015 Negativzinsen eingeführt. Die Nullzinsen werden also für die Sicherung des Wechselkurses benötigt.
Die Steuerung der Geldmenge über die Zinshöhe ist ein unbrauchbares Instrument. Dieses Problem wird mit Vollgeld behoben, denn hier wird alles Geld von der Nationalbank erzeugt und diese hat damit die Kontrolle über die Geldmenge. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Warum kann die Nationalbank heute die Geldmenge durch die Mindestreserve nicht steuern?"
Da die Banken die benötigte Mindestreserve immer von der Nationalbank im Nachhinein erhalten.
In der Schweiz müssen Banken für Guthaben auf Privatkonten eine Mindestreserve an echten Schweizer Franken von 2,5 Prozent haben. Im Eurosystem ist die Mindestreserve ein Prozent. Manchmal wird behauptet, dass die Nationalbank durch diese Mindestreserve die Geldmenge steuern könnte. Das ist aber nicht der Fall, denn mit der Mindestreserve wird die Geldschöpfung der Banken nur nachvollzogen. Das heisst, die Banken können sich immer von der Nationalbank die nötige Mindestreserve leihen.
Dazu schreibt die EZB in ihrem "ECB Monthly Bulletin May 2012": "The Eurosystem, however, as the monopoly supplier of central bank reserves in the Euro area, always provides the banking system with the liquidity required to meet the aggregate reserve requirement. In fact, the ECB’s reserve requirements are backward-looking, i.e. they depend on the stock of deposits (and other liabilities of credit institutions) subject to reserve requirements as it stood in the previous period, and thus after banks have extended the credit demanded by their customers." (https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/mobu/mb201205en.pdf, auf Seite 21 f.)
In der Schweiz läuft es genauso. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie viel Geld soll die Nationalbank schaffen?”
Das zu entscheiden ist Aufgabe der Nationalbank.
Deshalb gibt es die Nationalbank als unabhängiges Staatsorgan und keine per Gesetz festgelegte automatische Geldmengenerhöhung.
Die Nationalbank muss bei der Schaffung von neuem Geld viele Faktoren berücksichtigen: Welches Wachstumspotential hat die Wirtschaft? Wie ist der Wechselkurs des Schweizer Frankens zu anderen Währungen? Gibt es in bestimmten Wirtschaftsbereichen eine Unter- oder Überversorgung mit Krediten? Besteht die Gefahr von Finanzblasen? Ist eine Inflation oder Deflation zu erwarten? etc.
Die Geldmenge entwickelt sich von Jahr zu Jahr weitgehend gleich und braucht nur langsam zu wachsen. Geld ist wie der Strassenbau Teil unserer Infrastruktur, die von allen genutzt wird. So wie beim Autobahnbau die Nachfrage nicht sprunghaft um z.B. 20 % zunimmt, ist es auch beim Geld.
Um Preisstabilität zu gewährleisten, sollte neues zusätzliches Geld in einem ausgewogenen Verhältnis zum prognostizierten Wirtschaftswachstum emittiert werden. Es kann aber auch Gründe geben, warum die Nationalbank mehr oder weniger Geld herstellt.
Auch muss die Nationalbank entscheiden, wieviel Geld sie schuldfrei an Bund, Kantone und die Bürgerinnen und Bürger auszahlt und in welchem Umfange Darlehen an Banken bereit gestellt werden. Schuldfreies Geld sollte nur in Höhe des sicheren, langfristigen Geldbedarfes herausgegeben werden, da es nur schwer wieder aus dem Umlauf genommen werden kann, zum Beispiel durch eine Steuer. Dagegen können kurzfristige Schwankungen der Geldmenge gut mit Darlehen an Banken bedient werden, da diese sowieso in kurzen Zeiträumen getilgt werden.
Bei Darlehen an die Banken könnte die Nationalbank bei Bedarf Auflagen machen, insbesondere solche, welche den Einsatz des Geldes für die Realwirtschaft statt für fiktive Finanzprodukte vorsehen oder der Sonderstellung der Kantonalbanken Rechnung trägt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kann die Nationalbank auch Wertpapiere kaufen, und so Geld in Umlauf bringen?”
Die SNB kann schon heute durch den Kauf von Wertpapieren Geld in Umlauf bringen. Mit Vollgeld ist es genauso.
Dies ist ein Instrument zur Feinsteuerung der Geldmenge, da Wertpapiere meist schnell gekauft und verkauft werden können. Beim Kauf kommt Geld in Umlauf, beim Verkauf wird Geld dem Umlauf entzogen. Die SNB hat heute ein grosses Portfolio von Aktien und Anleihen, wobei hier meist ausländische Devisen für den Kauf eingesetzt wurden. Für den Kauf von Wertpapieren gibt es hinsichtlich der Sicherheit hohe Anforderungen, das heisst es werden nur Papiere mit hohem Rating gekauft.
• “Wie steuert die Nationalbank im Vollgeldsystem die Geldmenge?”
Durch ihre bisherigen Mittel und neu durch die schuldfreie Ausgabe von Geld.
Die wichtigsten Wege sind:
- Kredite an Banken, die das Geld dann weiterverleihen. Hier kann die Nationalbank durch eine Begrenzung der zur Verfügung gestellten Geldmenge, durch Auflagen (z.B. Kredite dürfen nur für Unternehmerkredite weiterverwendet werden) oder durch den Zinssatz feinsteuern. (Dies wird seit Jahren von der EZB so gemacht.)
- Aufkauf von Unternehmensanleihen und anderer Wertpapieren.
- Aufkauf von ausländischen Devisen.
- Aufkauf von Gold.
- Schuldfreie Auszahlung von neuem Geld an die Bürgerinnen und Bürger oder Bund und Kantone. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wie könnte die Nationalbank mit Vollgeld eine Immobilienblase verhindern?"
Bei Überhitzung könnte die Nationalbank die Menge an Immobilienkrediten einschränken, indem sie dafür den Banken kein neues Geld mehr zur Verfügung stellt.
Im Vollgeld-System können die Banken das Geld für Kredite nicht mehr selber erzeugen, sondern sie benötigen dazu Geld von Sparern oder Investoren. Wenn das nicht ausreicht, können sich Banken an die Nationalbank wenden und um Darlehen anfragen. Im Falle einer Überhitzung kann die Nationalbank entweder die Gesamtsumme an Darlehen begrenzen oder diese Darlehen mit bestimmten Auflagen versehen. Das ist nichts Neues, die EZB erleichtert so seit Jahren Kredite an Unternehmen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Könnte die Geldmenge auch über die Eigenkapitalvorschriften für Banken gesteuert werden?”
Das ist schlecht möglich. Die Erfahrung zeigt, dass damit vor allem Finanzblasen entstehen.
Eine Bank benötigt Eigenkapital, um mögliche Verluste ausgleichen zu können. Damit die Banken sicherer werden, hat der Gesetzgeber in Folge der Finanzkrise 2008 die Eigenkapitalanforderungen erhöht. Es geht beim Eigenkapital also um ganz andere Ziele als die Steuerung der Geldmenge, weshalb es dafür ungeeignet ist. Ein Beispiel: Um heute die Geldmenge zu erhöhen, damit die Wirtschaft angekurbelt wird, müssten die Eigenkapital-Anforderungen reduziert werden, um die Banken anzuregen, mehr Kredite zu vergeben. Dies wäre aber ein unverständliches Vorgehen, da die Eigenkapitalanforderungen in den letzten Jahren extra erhöht wurden, um die Risiken von Finanzkrisen zu senken. Hier beissen sich also die beiden Ziele: Geldmengenerhöhung und Sicherheit der Banken. Es gibt noch einen weiteren Grund, warum das Eigenkapital ein ungeeignetes Mittel zur Geldmengensteuerung ist: Die Studie von Junge/Kugler (siehe Grafik) zeigt: Die geringere Eigenkapitaldecke der Banken (Kehrwert der Leverage Ratio) hat in der Vergangenheit nicht zu höherem Wirtschaftswachstum geführt. Das Wachstum der Bankkredite floss zu einem grossen Teil in die Immobilien- und Finanzmärkte, nicht aber in die produktive Realwirtschaft. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kann die Nationalbank die zur Geldmengensteuerung notwendigen Informationen bekommen?
Das macht die Nationalbank seit Jahrzehnten. Dafür wurde sie gegründet.
Sie erfasst die volkswirtschaftlichen Daten, hat die besten Statistiken und damit den Überblick über das Geschehen am Finanzmarkt und in der Wirtschaft. Sie verfügt über alle Informationen, die sie braucht, um die für die Wirtschaft erforderliche Geldmenge zu schöpfen. Zudem ist sie dem Gesamtinteresse des Landes verpflichtet.
Die Nationalbank beobachtet die Wirtschaft und die Finanzmärkte täglich und kann deshalb ihre Geldpolitik laufend anpassen. Sie bleibt dazu in einer fortlaufenden Rückkopplung von Erwartung und Wirklichkeit flexibel, so wie jeder Unternehmer und jeder sonstige Wirtschaftsteilnehmer auch. Banken, Unternehmer und andere Marktteilnehmer können ja auch niemals genau wissen, was die Zukunft bringt. Automationsingenieure und Regelungstechniker verstehen es, sehr komplizierte Prozesse zu regeln, obwohl auch sie die in der Zukunft auftretenden störenden Einflüsse auf den Prozess nicht kennen.
Die Nationalbank kümmert sich nur um die Geldmenge und nicht um einzelne Kreditvergaben. Deshalb fallen aber die Informationen des Finanz- und Kapitalmarktes in einem Vollgeldsystem nicht weg, diese Märkte funktionieren weiter, bilden Risikoeinschätzungen und Preise. Und falls Banken Geld für Kreditvergaben fehlt, werden sie bei der Nationalbank um Geld nachfragen. Das heisst, dass letztlich alle wesentlichen Informationen bei der Nationalbank landen und keine Erkenntnisse der Kapitalmärkte verloren gehen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kann die Nationalbank schnell und flexibel auf Schwankungen der Kreditnachfrage reagieren?”
Ja, das ist jederzeit möglich.
Die einzelnen Kredite werden wie bisher von den Banken vergeben. Wenn eine Bank einmal tatsächlich mehr Geld verleihen will, als sie an Einlagen erhalten hat, wird sie sofort bei anderen Banken, Pensionsfonds oder Versicherungsgesellschaften nach zusätzlichen Einlagegeldern nachfragen. Wenn sie auf dem Geldmarkt nicht genug Geld erhält, wird sie sich an die Nationalbank wenden. Damit landen alle relevanten Informationen zeitnah bei der Nationalbank und diese kann bei Bedarf die Geldmenge für das Bankensystem täglich erhöhen. Apropos: Nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Investitionen brauchen keine Blitzentscheide, sondern werden jahrelang vorbereitet - ganz im Unterschied zur Finanzspekulation im Allgemeinen und zum Hochfrequenzhandel im Besonderen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• „Wie kann die Nationalbank die Geldmenge verringern?”
Ganz einfach: indem Sie die Darlehen an Banken reduziert oder Devisen und Wertpapiere aus ihrem Bestand gegen Franken verkauft.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der "Modalsplit" wie die Nationalbank neues Geld in Umlauf bringt: Über Bund und Kantone, Bürgerdividende oder eben über Darlehen an Banken und den Kauf von Wertpapiere, Gold oder Devisen. Wenn die Nationalbank davon ausgeht, dass mittel- und langfristig der Geldbedarf hoch und stabil ist, wird sie mehr Geld über den Bund und die Kantone oder über die Bürgerdividende in Umlauf bringen. Geht sie aber davon aus, dass der Geldbedarf schwankt und zeitweise etwas reduziert werden muss, wird sie den Weg über die Banken oder Wertpapiere wählen. Im Extremfall könnte sie alles Geld - mit den heutigen Instrumenten - über die Banken in Umlauf bringen.
Generell ist davon auszugehen, dass in der Schweiz (wie die letzten Jahre vor der Finanzkrise 2008 gezeigt haben) etwa eine Geldmenge von ca. 300 Milliarden unbedingt und auch langfristig benötigt wird. Seither ist die Geldmenge M1, um welche es in der Vollgeldreform geht, aufgrund der Unsicherheiten der Finanzmärkte und weiterer Gründe bis über 500 Milliarden angestiegen. Das heisst, die Nationalbank wird also in den nächsten Jahrzehnten kaum mehr als 300 Milliarden Franken schuldfrei an Bürger und oder Staat übergeben. Alles darüberliegende wird sie durch Bankenkredite oder Wertpapier- und Devisenkauf in Umlauf bringen, um kurzfristig dieses Geld wieder „absaugen“ zu können. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wird die Nationalbank mit Vollgeld die Geldmenge senken, damit diese wieder in ein stimmiges Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) kommt? Heute stimmt das Verhältnis der Geldmenge zum BIP nicht. Wenn nun das Giralgeld zu Vollgeld wird, stimmt dieses Verhältnis trotzdem noch nicht.”
Beim Übergang von Giral- zu Vollgeld ist wichtig, dass die Geldmenge gleich bleibt.
Alles Geld, das heute im Umlauf ist, gehört jemanden, eine schnelle Senkung der Geldmenge ginge also nur durch Schuldenschnitte und Enteignungen. Das will die Vollgeld-Initiative natürlich nicht. Deshalb sieht die Übergangsregelung im Initiativtext vor, dass alles bestehende Buchgeld der Banken vollständig in echtes Nationalbankgeld umgewandelt wird. Später kann die SNB dann die Geldmenge langsam in ein besseres Verhältnis zum BIP bringen, falls erwünscht. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wie kann die bestehende viel zu grosse Geldmenge reduziert werden, ohne das Wirtschaftswachstum abzuwürgen?"
Mit Vollgeld kann weiteres übermässiges Geldwachstum gestoppt werden. Durch die schuldfreie Auszahlung von neuem Geld an Bund, Kantone oder als Bürgerdividende kann die Realwirtschaft trotzdem wachsen.
Eine schnelle Reduktion der bestehenden übergrossen Geldmenge ginge nur durch Schuldenschnitte. Das ist sehr problematisch. Besser ist, das übermässige Wachstum der Geldmenge von derzeit durchschnittlich 8% des BIP zu reduzieren, so dass es sich langsam auf ein normales Niveau ausläuft. Die Wirtschaft kann trotzdem wachsen, wenn neues Geld vorrangig durch schuldfreie Auszahlung an Bund, Kantone oder als Bürgerdividende in Umlauf kommt. Denn damit landet dieses neue Geld in der produktiven Realwirtschaft und nicht im Finanzmarkt.
• “Wenn das BIP sinkt, würde die SNB dann die Geldmenge senken?”
Ein leichtes Auseinanderklaffen zwischen Geldmenge und BIP erzeugt noch keine Inflation oder Finanzblasen.
Grundsätzlich ist es nicht nötig, dass die Geldmenge punktgenau mit dem BIP übereinstimmt. Der Entscheid liegt bei der SNB. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kann es passieren, dass zu wenig Geld in die Wirtschaft gelangt, weil zu wenig Kredite nachgefragt oder zu viel Geld gehortet wird?”
Durch die Bürgerdividende oder Auszahlung an Bund und Kantone kommt neues Geld immer in der Realwirtschaft an.
Eine Bürgerdividende wird überwiegend für Konsum oder Investitionen verwendet werden, was Arbeitsplätze schafft. Teilweise wird es natürlich auch angespart, was zwar nicht direkt realwirtschaftliche Aktivitäten anregt, aber den Banken ermöglicht, Kredite zu vergeben. Da im Vollgeldsystem neues Geld von der SNB sowohl durch Kredite an das Bankensystem als auch durch schuldfreie Auszahlung an Bund, Kantone oder direkt an die Bürgerinnen und Bürger in Umlauf kommt, kann die SNB immer genügend Geld in Umlauf bringen. Die SNB könnte vollständig auf Kredite an Banken verzichten, falls es keine Nachfrage mehr gibt. Wenn die Sparrate steigt und mehr Geld auf Geldkonten oder in Bar gehortet und damit dem Kreislauf entzogen wird, kann das die SNB durch zusätzliche Geldschöpfung ausgleichen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Gibt es Schätzungen zum Verhalten der Sparerinnen und Sparer, ob Sie dass Geld auf einem Sparkonto (mit Zins) oder auf einem Vollgeldkonto halten werden?"
Nein.
Mit der Vollgeldumstellung ändert sich an den Sparkonten nichts, d.h. das Verhältnis zwischen Buchgeld und Sparkonten bleibt zunächst gleich. Buchgeld ist das Geld auf dem Konto im alleinigen Besitz des Kontoinhabers. Bei Sparkonten wurde das Geld der Bank geliehen, ein Guthaben auf dem Sparkonto ist ein Versprechen der Bank es zurück auszuzahlen. Wie sich das Verhältnis zwischen Buchgeld und Sparkonten in den Jahren nach der Umstellung entwickelt, kann nicht seriös abgeschätzt werden. Der Vorteil des Geldkontos ist die tägliche Verfügbarkeit und Krisensicherheit, der Vorteil des Sparkontos ist die Verzinsung. Im Vollgeldsystem benötigen Banken Spargelder, um Kredite vergeben zu können und so werden die Banken dafür aktiv werben. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Welche Zeit (Haltefrist) wird als Abgrenzung zwischen Sparkonten und Vollgeldkonten diskutiert?"
Das ist eine gute Frage, die von der Nationalbank anhand der praktischen Erfahrungen zu beantworten ist.
Die Nationalbank bekommt durch die Vollgeld-Initiative die Kompetenz, die Abgrenzung zwischen Sparkonten und Vollgeldkonten zu regeln (Art. 99a Abs. 2). Grundsätzlich ist eine kurze Laufzeit von Sparkonten unproblematisch, denn die Bank muss bei Ablauf echtes Geld bereithalten. Problematisch wird es aber, wenn mit Sparkonten-Guthaben ein Zahlungsverkehr beginnt und diese als Geldersatz verwendet werden. In diesem Fall müsste die Nationalbank regelnd eingreifen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie kann die SNB garantieren, dass kein Schweizer Vollgeld-Buchgeld gefälscht wird?”
Bei elektronischem Geld ist eine Fälschung sehr schwierig, da die Spuren nicht verwischt werden können.
Damit eine Kontrolle möglich ist, können Konten mit Vollgeld-Buchgeld nur von Banken angeboten werden, die in der Schweiz lizenziert sind. Diese Banken werden von der FINMA und der SNB kontrolliert. Der Zahlungsverkehr wird wie bisher mit dem Zahlungssystem SIC oder der Postfinance abgewickelt. Das Zahlungssystem SIC wird vom SIX Interbank Clearing im Auftrag und unter Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank betrieben. Die heute bestehende strenge Kontrolle des Zahlungssystems bleibt im Vollgeldsystem erhalten. (zum Inhaltsverzeichnis)
• „Welche Auswirkungen hat die Blockchain-Technologie (z.B. Bitcoin) auf die Vollgeldreform?“
Die Nationalbank kann Vollgeld auch als Kryptowährung herausgeben.
Durch die Blockchain-Technologie besteht die Möglichkeit eine neue Art von digitalem Bargeld in den Umlauf zu bringen. Eine Studie der Deutschen Bank spricht von der Möglichkeit, dass die Zentralbanken eine Kryptowährung ausgeben könnten, genannt: Fedcoin. Ein Ausschnitt: "Dies gibt den Zentralbanken die Möglichkeit, digitales Geld in Umlauf zu bringen, ohne dafür auf die Geschäftsbanken im Rahmen des Mindestreservesystems angewiesen zu sein. Dadurch, dass die Konten direkt bei den Kunden gehalten werden, können die Zentralbanken die Einlagenverwahrung und die Kreditvergabe trennen, Aufgaben, die bisher beide von den Geschäftsbanken wahrgenommen werden. Auf diese Weise könnten sie auf anderem Wege erreichen, was der „Chicago Plan“ für ein Vollreservesystem bereits 1934 bewirken sollte." (Deutsche Bank Research, Konzept, November 2015) (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Warum bekommt die SNB die Möglichkeit, Mindesthaltefristen für Finanzanlagen zu setzen?"
Das kann nötig sein, um die Vollgeldreform zu schützen.
Zahlungsmittel sind per sofort verfügbar, Spargelder sind für eine gewisse Zeit gebunden. Wenn man über die Spargelder ebenfalls täglich (oder sogar sekündlich) voll verfügen könnte, dann könnte man damit seine Zahlungen tätigen, und dann wäre das eine Umgehung der Idee von Vollgeld, dass Zahlungsmittel nicht das Gleiche ist wie Sparguthaben. Heute hat man hier keine echte Unterscheidung, beides sind Versprechen auf echtes Geld. Im Vollgeld-System ist es ganz unterschiedlich: Zahlungsmittel sind echtes Geld und Sparguthaben sind wie heute Anspruch (Versprechen) auf Geld. Versprechen auf Geld dürfen nicht mehr täglich oder sekündlich liquide sein, sonst würde sich nichts ändern zu heute.
• “Wie wird die Vollgeldreform in der Praxis umgesetzt?”
Die angestrebte Reform der Geldschöpfung kann auf eine einfache und reibungslose Weise erfolgen.
Die Girokonten der Kunden werden aus der Bankenbilanz herausgelöst und separat als Vollgeld-Konten geführt. Die Guthaben auf den Privatkonten bleiben eins zu eins bestehen, werden gesetzlich zu Vollgeld umgewandelt und somit zu gesetzlichen Zahlungsmitteln gleich Münzen und Banknoten. Danach ist nur noch die Nationalbank autorisiert, Zahlungsmittel zu schöpfen. So geschieht mit dem unbaren Giralgeld das gleiche wie vor hundert Jahren mit den Banknoten. Damals wurden privat ausgegebene Banknoten durch staatliche Nationalbanknoten ersetzt. Heute geht es darum, das Giralgeld der Geschäftsbanken durch Vollgeld zu ersetzen, welches dem Bargeld rechtlich gleichgestellt ist. Dieses Vollgeld wird ausschliesslich von der Nationalbank geschöpft. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Auf welche Guthaben bei Banken bezieht sich die Vollgeldreform?”
Es werden nur täglich fällige Guthaben auf Zahlungsverkehrskonten in Vollgeld gewandelt.
Die Vollgeldreform unterscheidet klar zwischen Buchgeld auf Zahlungskonten (das dem Geldbesitzer gehört und jederzeit für Zahlungen verwendet werden kann) und Spareinlagen auf Anlagekonten (die der Geldbesitzer einer Bank geliehen hat und erst nach Kündigung oder Ablauf des Sparkontos wieder für Zahlungen verwenden kann). Vollgeld bezieht sich entsprechend den Definitionen der SNB also nur auf die Geldmenge M1, das heisst auf “Sichteinlagen” und “Einlagen auf Transaktionskonti”. Die “Spareinlagen” und “Termineinlagen” der Geldmengen M2 und M3 sind nicht betroffen, da sie kein sofort kaufkräftiges Zahlungsmittel sind, sondern eine Geldanlage. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was geschieht mit schon vorhandenen Krediten?
Hier ändert sich nichts.
Mit der Vollgeldreform wird alles durch Kredite erzeugte Banken-Buchgeld in Nationalbankgeld umgewandelt. Die Geldmenge bleibt gleich. Die Zahlungseingänge aus den Kredittilgungen benötigen die Banken, um neue Kredite zu vergeben oder ihre Schulden bei der Nationalbank zu tilgen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie soll mit Vollgeld der Zahlungsverkehr funktionieren?”
So, wie alle denken, dass es heute funktioniert.
Der Zahlungsverkehr funktioniert heute über das Online-Zahlungssystem "Swiss Interbank Clearing". Damit gleichen die Banken ihre wechselseitigen Forderungen und Verpflichtungen mit SNB-Sichtguthaben aus.
Nach der Vollgeldumstellung gibt es nur noch Nationalbank-Geld. Das elektronische Geld ist dann genauso vollwertiges, gesetzliches Zahlungsmittel wie heute Münzen und Banknoten. Das heisst, die Vollgeld-Zahlungsverkehrskonten der Kunden befinden sich dann nicht mehr in den Bilanzen der Banken, sondern werden von den Banken wie Wertpapierdepots verwaltet. Das hat zur Folge, dass das Geld auf dem Konto nur dem Kunden gehört - wie das Bargeld im Tresor - und nicht mehr eine Forderung an die Bank ist. So hat auch der Zahlungsverkehr nichts mehr mit Forderungen und Verpflichtungen zwischen den Banken zu tun, weshalb das heute übliche Banken-Clearing unnötig wird. Wenn ein Kunde eine Überweisung an einen anderen Kunden tätigt, wird einfach Vollgeld von einem Konto auf das andere transferiert.
Diese direkte digitale Übertragung von Vollgeld vereinfacht den Zahlungsverkehr, da die bisherige komplizierte Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Banken und einem eventuellen Ausgleich mit Nationalbank-Guthaben entfällt. Stattdessen können Überweisungen sofort ausgeführt und gebucht werden, genauso, wie heute der Kauf von Aktien und Wertpapieren. Nach wenigen Minuten wird man den Geldeingang auf dem Konto sehen können. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Was bedeutet die Vollgeldreform in den Bilanzen der Banken und der SNB?
Diese Frage ist in diesem Arbeitspapier beantwortet, download als PDF mit Doppelklick:
• “Was passiert mit der Mindestreserve der Banken in einem Vollgeldsystem?”
Diese wird überflüssig.
Die Mindestreserve ist Nationalbankgeld, welche Geschäftsbanken in bestimmten Mengen vorhalten müssen, um ihr selbst geschöpftes Giralgeld für das Publikum minimal zu decken. In der Schweiz sind das 2,5% von Kontoguthaben. Im Vollgeldsystem gibt es diese Mindestreserve nicht mehr. Das Giralgeld ist selber vollwertiges gesetzliches Zahlungsmittel der Nationalbank und braucht deshalb nicht mit einer Reserve aus Nationalbankgeld gedeckt zu werden. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Nationalbankgeld im Interbankenkreislauf und Giralgeld im Publikumsverkehr. Das Geldkonto ist wie ein digitaler Safe bei einer Bank. Eine Insolvenz der Bank tangiert dieses Geld überhaupt nicht. Deshalb ist dafür auch eine Einlagensicherung nicht mehr nötig, im Gegensatz zu Sparkonten, die mit Risiken behaftet sind. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was könnte bei der Umstellung auf Vollgeld alles passieren? Wie werden sich die Banken und die Kunden verhalten, welche Umgehungsversuche wird es geben?”
Man kann nie das Verhalten aller Akteure vorhersagen.
Das ist auch nicht nötig, denn wenn etwas Unerwartetes geschieht, hat die Nationalbank im Vollgeldsystem alle nötigen Werkzeuge, um adäquat und wirkungsvoll darauf zu reagieren. Die Nationalbank ist nur dem Gemeinwohl verpflichtet und kann deshalb besser auf die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Geldes aufpassen als die profitorientierten Banken, die privaten Interessen verpflichtetet sind. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Die Fristentransformation in Sparkonti bleibt weiterhin erlaubt - unbeschränkt oder sind da Richtlinien vorgesehen?”
Nein, da gibt es keine Veränderung.
Fristentransformation gehört zum Kerngeschäft von Banken. Das heisst, dass kurzfristige Spargelder von der Bank längerfristiger verliehen werden, was eine ausreichende Versorgung mit Krediten ermöglicht. (zum Inhaltsverzeichnis)
• „Hat Vollgeld automatische Auswirkungen auf die Wirtschaft?“
Nein, die Auswirkungen hängen wie bereits heute von der Gesetzgebung und den geldpolitischen Entscheidungen der Nationalbank ab.
Der Verfassungstext der Vollgeld-Initiative regelt, dass nur die SNB Geld erzeugen darf und beschreibt deren Aufgaben. Die SNB dient „dem Gesamtinteresse des Landes“ und „steuert die Geldmenge und gewährleistet das Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister“ (Art. 99a BV neu). In ihrer Aufgabenerfüllung ist die SNB „unabhängig“ und „nur dem Gesetz verpflichtet“.
Die Vollgeld-Initiative sieht aber keine Regelungen zur konkreten Geldpolitik vor. Es gibt keine Aussagen über die anzustrebende Höhe der Zinsen oder den Umfang von Darlehen der SNB an die Banken oder den Umfang schuldfrei ausbezahlten Geldes. Die konkrete Geldpolitik wird von der SNB festgelegt und laufend überprüft und justiert. Die SNB hat dazu einen gesetzlich ausformulierten Auftrag und ist darüber rechenschaftspflichtig.
Das heisst, alle eventuellen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft wären nur aufgrund von krassen Fehlentscheidungen der SNB möglich und auch nur, wenn die SNB stur daran festhalten und nicht auf die Auswirkungen achten würde. Umgekehrt gilt es auch für alle positiven Wirkungen. Das schuldfrei in Umlauf gebrachte Geld – sei es über die Bürgerdividende oder den Bund und Kantone – würde überwiegend in die Realwirtschaft fliessen und diese stärken. Aber ob und wieviel Geld die SNB auf diesem Weg auszahlt, hängt von den geldpolitischen Entscheidungen der SNB ab. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie wirkt sich Vollgeld auf das allgemeine Zinsniveau aus?”
Die Umstellung auf Vollgeld hat keine Auswirkung auf die Zinsen.
Diese werden mit einer Vollgeldreform so niedrig bleiben wie heute. Warum?
- Die Marktzinsen werden vor allem durch die Zinspolitik der Nationalbank bestimmt. Da die SNB heute den Banken Geld zu Nullzinsen bereitstellt, haben wir ein sehr tiefes Marktzinsniveau. Auch wenn nach der Vollgeldreform alles Geld von der SNB kommt und die Banken kein eigenes Geld mehr schöpfen können, ändert sich das Zinsniveau nicht, solange die SNB ihre Zinspolitik nicht ändert.
- Auch im Vollgeldsystem wird der Marktzins massgeblich von der SNB bestimmt. Denn ein relevanter Teil der umlaufenden Vollgeldmenge wird von der SNB via Darlehen ans Bankensystem in Umlauf gebracht.
- Heute versucht die SNB mit ihrer Tiefstzinspolitik den Zustrom von Devisen zu bremsen. Höhere Zinsen im Vergleich zu anderen Währungsräumen (Euro, USD, GBP etc.) würden zu einer unerwünschten Aufwertung des Schweizer Frankens führen. Deshalb hat die SNB derzeit kaum Spielraum für höhere Zinsen. An diesen Zusammenhängen ändert Vollgeld nichts.
- Früher war der Leitzins ein wichtiges Steuerungsmittel der SNB, um die Kreditvergabe und damit die Geldmenge zu beeinflussen. Dies ist mit Vollgeld nicht mehr so notwendig, da die SNB die Geldmenge direkt steuern kann, indem sie zum alleinigen Erzeuger von Geld wird. Das heisst, für eine zukünftige Erhöhung des Leitzinses gibt es im Vollgeldsystem weniger Gründe.
- Die Banken müssen bei Krediten an Kunden natürlich einen Aufschlag zum Leitzins der SNB verlangen, um ihre Kosten zu finanzieren. Durch den direkten Wettbewerb in der Marktwirtschaft sind die Banken aber gezwungen, Kredite zu günstigen Konditionen anzubieten. Wenn eine Bank einen zu hohen Aufschlag verlangt, bekommt sie keine Kreditkunden.
- Es gibt noch einen weiteren Grund, warum das Zinsniveau mit Vollgeld niedrig bleibt: Nach der Vollgeldreform kann neu emittiertes Geld zinsfrei über den Bund und die Kantone in Umlauf gebracht werden. Damit fallen auf diese Geldbasis keine Zinsen an, was die Volkswirtschaft entlastet. Dagegen kommt heute Geld vor allem durch Kredite bei Banken in Umlauf, für die Zinsen bezahlt werden müssen. In dem Umfang wie Geld schuldfrei in Umlauf gebracht wird, reduziert sich die öffentliche und private Verschuldung. Damit wird das gesamte System stabiler, es gibt weniger Kreditausfälle und die Risikoprämie sowie der davon abhängige Zinssatz können sinken.
- Wenn das allgemeine Zinsniveau doch einmal zu stark steigen würde, weil das Angebot an Krediten die Nachfrage deutlich übersteigt, kann die Nationalbank jederzeit den Banken zusätzliches Geld durch zinsgünstige Darlehen an Banken bereitstellen und damit das Marktzinsniveau beeinflussen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Gibt es im Vollgeldsystem Inflation?”
Nur wenn es von der SNB gewollt würde.
Die Nationalbank hat im Vollgeldsystem die effektive Kontrolle über die Geldmenge. Sie kann Spekulationsblasen und Preisinflation wirkungsvoll vorbeugen, indem sie die Geldmenge in Übereinstimmung mit dem realwirtschaftlichen Entwicklungspotenzial steuert. Die bereits heute betriebene indirekte Inflationssteuerung wird durch die direkte Geldmengensteuerung schneller und wirksamer erfolgen können. Eine importierte Inflation, z.B. durch Verteuerung von Rohstoffen, oder eine nachfrageseitige Preiserhöhung bleibt aber natürlich möglich. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Studie des IWF („Chicago Plan revisited“). (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie viele Arbeitsplätze werden mit Vollgeld geschaffen?”
Bis zu 140.000 in den nächsten Jahrzehnten.
Wenn die Nationalbank das Vollgeld mittels Ausschüttungen schuldfrei in Umlauf bringt, führt das schrittweise zur Reduzierung der Verschuldung aller Wirtschaftsakteure: des Bundes, der Kantone, Unternehmen und Privaten. Dadurch sinken auch die Ausgaben, die ihnen heute als Kreditnehmer in Form von Zinsen und Gebühren entstehen.
Die positive, stimulierende Wirkung einer Vollgeldreform auf die Realwirtschaft wird durch eine Studie des Internationalen Währungsfonds (IWF)* aus dem Jahr 2012 bestätigt. In dieser Studie untersuchen Experten mithilfe des besten Simulationsmodells, das die Ökonomen heute kennen, wie sich die Grundzüge des Vollgeldsystems auf eine hoch entwickelte Volkswirtschaft auswirken würden. Das Ergebnis der IWF-Expertise ist: Eine Vollgeldreform würde parallel zu einer massiven Entschuldung staatlicher und privater Haushalte innerhalb von zehn Jahren ein zusätzliches Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 7 Prozent bewirken.
Aufgrund der Daten des Bundesamtes für Statistik lässt sich sagen, dass in der Schweiz seit der Jahrtausendwende ein Wachstum des BIP von einem Prozent im Durchschnitt zur Schaffung von 20’000 neuen Arbeitsplätzen geführt hat. Wenn wir nun das Ergebnis der IWF-Expertise auf die Schweiz beziehen, würde die Einführung von Vollgeld in zehn Jahren zur Schaffung von 140’000 neuen Arbeitsplätzen führen. Klar: Bei dieser Zahl handelt es sich um eine grobe Schätzung. Die positive Auswirkung einer Vollgeldreform auf die Realwirtschaft lässt sich nun aber nicht länger leugnen.
“Wie kommen Sie auf die Zahl von 140.000 neuen Arbeitsplätzen?"
Die Schätzung, dass eine Vollgeldreform in 10 Jahren zu 140 000 neuen Arbeitsplätzen führen kann, basiert auf folgende Daten:
- IWF-Studie Kumhof & Benes 2012, Seite 68: Tabelle oben links zum GDP, darin ist ersichtlich, dass nach 40 Quartalen (also 10 Jahren) wegen der Umstellung auf eine Vollreserve ein zusätzliches GDP-Wachstum in der Volkswirtschaft von 7 Prozent zu erwarten ist. Auf Seite 50, zweiter Absatz gibt es auch eine kurze Beschreibung zu dieser Tabelle, wonach in 60 Quartalen ein zusätzliches GDP-Wachstum von ca. 10 Prozent zu erwarten ist. (Direktlink: https://www.imf.org/external/pubs/ft/wp/2012/wp12202.pdf)
- BIP-Wachstum in der Schweiz (siehe Excel-Tabelle, darin unten Mappe gc_y auswählen). Es sind die BIP-Wachstumsraten der Jahre 2001 bis und mit 2014 addiert, als Summe der jährlichen Wachstumsraten für diese 14 Jahre ergibt das 24,59 Prozent.
- Beschäftigte Schweiz (siehe Excel-Tabelle, darin Mappe GR_Vollzeitäquivalente auswählen). Von der Gesamtzahl der Beschäftigten in der Schweiz im 4. Quartal 2014 ist die Zahl aus dem 4. Quartal 2000 substrahiert, was eine eine Zunahme der Beschäftigten für diese 14 Jahre von 478.000 ergibt.
- Die Zunahme der Beschäftigten wurde durch die Summe der jährlichen Wachstumsraten geteilt, um so die durchschnittliche Zunahme pro 1 Prozent Wachstum zu ermitteln. 478.000 / 24,59 = 19.438, aufgerundet 20.000. Also gibt es ab dem Jahr 2000 im Durchschnitt 20.000 neue Vollzeitjobs pro 1 % BIP-Wachstum in der Schweiz.
- Auch Prof. Yamaguchi aus Japan zeigt mit seinem System-dynamics-Modell, dass Vollgeld neben der markanten Reduzierung von Schulden eine sehr positive Wirkung auf die Beschäftigung hätte. (siehe Workings of A Public Money System of Open Macroeconomies, S. 24-30.)
(zum Inhaltsverzeichnis)
• "Gibt es eine Kreditklemme?"
Nein, denn ...
1. Die umlaufende Geldmenge wird durch eine Vollgeldreform nicht geändert: Schulden bleiben Schulden, Guthaben bleiben Guthaben.
2. Spargelder sind in einem Vollgeldsystem keine stillgelegten Giralgelder mehr, sondern stehen den Banken für Kredite zur Verfügung.
3. Die Banken können jederzeit bei der Nationalbank nach Darlehen anfragen, wenn Sie weiteres Geld für Kreditvergaben benötigen.
4. Neues zusätzliches Geld wird von der unabhängigen Nationalbank auch zins- und schuldfrei über den Bund und die Kantone oder eine Bürgerdividende in Umlauf gebracht und steht dann, soweit es angespart wird, den Banken zur Verfügung. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wie wichtig sind Kredite der Banken für die Wirtschaft? Wird es in einem Vollgeld-System genügend Kredite geben?"
Die reale Wirtschaftsleistung hängt viel weniger von der Geldschöpfung der Geschäftsbanken ab, als es Kritiker des Vollgeldes vermuten.
Zu diesem Thema haben Frank van Lerven, Graham Hodgson und Ben Dyson ein ausführliches Arbeitspapier in Englisch geschrieben: “Would there be enough credit in a sovereign money system?”, Positive Money Report, July 2015, 37 Seiten.
Daraus eine Zusammenfassung:
Mit der Vollgeldreform wird alles Geld von der SNB erzeugt, die es über Darlehen an Banken oder direkte Auszahlung an Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger in Umlauf bringt. Banken verleihen weiterhin Geld, aber nur, wenn sie sich bereits existierendes Vollgeld von Sparern, Investoren oder der Nationalbank borgen und es dann an Kreditnehmer weiterleihen. Banken sind dann tatsächlich Intermediäre (Vermittler zwischen Sparern und Kreditnehmern) statt Hersteller von Geld. Nun sagen Kritiker, dass die Wirtschaft eine Kreditverknappung erleide, wenn die Banken selber kein Geld mehr herzustellen dürfen. Es wird befürchtet, dass die Wirtschaft tiefere Produktionsniveaus, höhere Arbeitslosigkeit und eventuell sogar eine Deflation erleiden würde.
Dabei wird erstens übersehen, dass die Banken jederzeit bei der Nationalbank nach Darlehen nachfragen können, wenn sie Geld für die Kreditvergabe brauchen.
Zweitens widersprechen die Annahmen über die Bedeutung der Bankkredite und die Rolle der Banken in einer modernen Wirtschaft oft der Wirklichkeit. Es gibt hier fünf Annahmen.
Annahme 1: „Bankkredite sind die wichtigste Finanzierungsquelle für Firmen.“
Bankkredite sind eine wichtige Finanzierungsquelle für Firmen, aber sie sind weder bei Grossfirmen noch bei KMUs die bedeutendste Finanzierungsquelle. Meistens spielen andere Finanzierungsarten wie einbehaltene Gewinne aus vorausgegangenen Verkäufen und Lieferanten- und Handelskredite eine grössere Rolle. In Zukunft wird die Rolle von Peer-to-Peer-Finanzierung auf Kreditmärkten höchstwahrscheinlich die Bedeutung von Bankkrediten für Firmen weiter reduzieren. Daher überschätzen die Kritiker die Wichtigkeit von Bankkrediten für die Investitionen der Firmen.
Annahme 2: „Der fehlende Zugang zu Bankkrediten ist die Hauptbeschränkung des Wirtschaftswachstums.“
Vollgeldkritiker setzen unausgesprochen voraus, die Begrenzung des Wirtschaftswachstums hänge primär davon ab, ob eine Firma Zugriff auf Kredite bekomme. Von Unternehmern wird angenommen, sie wären bereit zu investieren und mehr Leute zu beschäftigen, nur würden sie von den Banken zurückgehalten. Doch in den letzten fünf Jahren war die Nachfrage von Unternehmen nach Bankkrediten durchweg sehr klein. Viel wichtiger für das Wirtschaftswachstum ist die allgemeine wirtschaftliche Situation und ihre Auswirkung auf den Konsum. Bei einer hoch verschuldeten Bevölkerung und hohen Immobilienpreisen, die das verfügbare Einkommen schmälern, benötigen die Firmen in erster Linie kaufwillige Kunden. Das heisst nicht, dass Firmen keinen Kreditbeschränkungen ausgesetzt wären, sondern nur, dass Firmen zuallererst die Nachfrage fehlt. Wenn sich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage erholt, ist es unerlässlich, dass die Banken die nötigen Firmenkredite bereitstellen können.
Annahme 3: „Die Summe der vorhandenen Ersparnisse ist unzureichend, um die Firmenkredite zu finanzieren.“
In einem Vollgeld-System müssen die Banken Geld von Sparern sammeln, bevor sie Geld verleihen können. Kritiker behaupten, dass die vorhandenen Ersparnisse nicht genügen, um die Investitionen der Firmen zu finanzieren.
Dieses Argument übersieht jedoch den Umstand, dass die Banken jeden Monat erhebliche Geldsummen aus der Tilgung bestehender Kredite erhalten, die sie dann für neue Kredite wiederverwenden können. Diese Wiederverwendung von Kreditrückzahlungen genügt, um Firmenkredite sowie ein nicht-inflationäres Niveau an Hypotheken und Konsumkrediten zu finanzieren. Sie wird jedoch keine Inflation der Liegenschaftspreise verursachen.
Der Umstieg auf Vollgeld wird zu einem Rückgang der Schulden der Haushalte führen, soweit die Nationalbank neues Geld durch eine Bürgerdividende in Umlauf bringt. Das bedeutet eine geringere Nachfrage nach Krediten und ein genügendes Angebot an Ersparnissen zur Deckung der verbleibenden Kreditnachfrage. Schliesslich kann jede ernsthafte Kreditknappheit von der SNB behoben werden, indem sie neu geschöpftes Geld an die Geschäftsbanken verleiht, die es an kreditwürdige Personen oder Firmen weiterverleihen.
Annahme 4: „Banken stellen eine angemessene Geldmenge für die Gesamtwirtschaft her.“
Kritiker gehen davon aus, dass das gegenwärtige Bankensystem den Geldbedarf der Wirtschaft deckt und so eine angemessene oder 'optimale' Geldmenge für die Wirtschaft zur Verfügung stellt. Aber diese Annahme entspricht nicht der Wirklichkeit. Phasen relativer ökonomischer Stabilität verleiten die Banken dazu, ihre Kreditvergabe und somit ihre Geldschöpfung auszuweiten. Das heizt kurzfristige Booms an und führt zu Vermögenspreisblasen und Finanzmarktschwankungen. Sobald der Aufschwung endet und in den Abschwung übergeht, übersteigt das Mass der Kredittilgungen das Mass der Geldschöpfung. Der Privatsektor zahlt seine Schulden auf Kosten seiner Ausgaben zurück. Tiefere Ausgaben wiederum führten zu tieferen Einkommen. Geldschöpfung im aktuellen System ist daher prozyklisch und garantiert keine nachhaltige, angemessene und optimale Geldversorgung für die Wirtschaft als Ganzes.
Annahme 5: „Bankkredite finanzieren hauptsächlich Tätigkeiten, die zum ökonomischen Wachstum beitragen.“
Kritiker gehen oft davon aus, dass der überwiegende Teil der Geldschöpfung durch private Banken auf Aktivitäten gerichtet sei, die zum Wirtschaftswachstum beitragen. In Wirklichkeit wird das meiste neu geschöpfte Geld dazu verwendet, Liegenschaften und andere Vermögenswerte zu kaufen, was direkt nichts zum BIP-Wachstum beiträgt. In Grossbritannien werden Firmenkredite (8% aller Kredite) bei weitem in den Hintergrund gedrängt von Krediten, die in Liegenschaften (51%) und in den Finanzsektor (32%) fliessen.
Fazit: Die reale Wirtschaftsleistung hängt also viel weniger von der Geldschöpfung der Geschäftsbanken ab, als es die Kritiker des Vollgeldes vermuten. Und die empirischen Tatsachen zeigen, dass ein Vollgeld-System imstande ist, ein angemessenes Niveau an Krediten für Firmen, Hypotheken und Konsum bereitzustellen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Inwieweit hätte Vollgeld die Finanzkrise 2008 abgeschächt?"
Vollgeld in der Schweiz hätte natürlich nicht die Immobilienblase in den USA verhindern können, die der Finanzkrise 2008 zugrunde lag. Jedoch wären die Wirkungen der Finanzkrise deutlich abgemildert worden, da mit Vollgeld der Interbankenmarkt nicht mehr gefährdet ist.
Mehr dazu bei der nächsten Frage.
• “Würde Vollgeld die Gefahren des Interbankenmarktes lösen? In der Finanzkrise 2008 kam der Interbanken-Zahlungsverkehr zum Erliegen, da die Banken sich gegenseitig misstrauten.”
Mit Vollgeld verliert der Interbankenmarkt seine heutige Bedeutung und kann kein Gefahrenherd mehr sein.
Heute ist der Zahlungsverkehr eine Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Banken. Deshalb sind die Banken untereinander bis zu 25 Prozent ihrer Bilanzsumme verschuldet und damit wie ein Kartenhaus voneinander abhängig. Das ändert sich mit Vollgeld. Wenn ein Kunde eine Überweisung an einen Dritten tätigt, wird einfach Vollgeld von einem Konto auf das andere transferiert. Die Banken führen das im Auftrag des Kunden aus, sind aber selbst daran nicht beteiligt. Deshalb ist Vertrauen zwischen den Banken für den Zahlungsverkehr nicht mehr nötig. Nach der Umstellung auf Vollgeld brauchen die Banken auch keine Reserven bei der Nationalbank mehr. Dadurch verliert der heutige Interbanken-Zahlungsverkehr seine Bedeutung und es können von diesem keine Krisen mehr ausgehen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum führt die Geldschöpfung der Banken zu aufgeblähten Finanzmärkten und warum ist das für die Realwirtschaft schädlich?”
Das von den Banken geschöpfte Geld fliesst überwiegend in eine unproduktive Finanzwirtschaft, die auf Kosten der Realwirtschaft lebt.
Zu Beginn der 90er Jahre belief sich das Bruttoinlandsprodukt der Welt auf ca. 23 Billionen USD. Zu diesem Zeitpunkt gab es Finanzanlagen im Wert von 2 Billionen USD. Im Jahr 2010 betrug das Bruttoinlandsprodukt aller Staaten ca. 63 Billionen USD, während in der völlig unproduktiven Finanzwirtschaft 600 Billionen USD angelegt waren. Innerhalb von 20 Jahren hat sich das Verhältnis von produktivem Geld zu unproduktivem Geld von 10:1 auf 1:10 verändert. (Quelle)
Der wichtigste Grund dafür: Viele Finanzprodukte beinhalten einen hohen Anteil an Krediten, also von neu geschöpftem Bankengeld. Das führt zu sogenanntem „leverage“ (=Hebelwirkung), das grosse Gewinne ermöglicht, aber auch hohe Risiken birgt. Ohne die übermässige Geldschöpfung der Banken wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen.
Mit ihrem Buch "Makers and Takers: The Rise of Finance and the Fall of American Business" sorgt die US-Ökonomin Rana Foroohar für Aufsehen. Sie beschreibt darin, dass eine Finanzbranche, die nicht Firmen und Konsumenten dient, sondern einem Selbstzweck, schlecht für den Kapitalismus ist.
“Gemeint ist damit, dass die globale Finanzindustrie – ein mächtiges und weltumspannendes Netz aus Banken, Hedgefonds und anderen Anlageverwaltern – sich in jeden Winkel der Ökonomie ausbreitet. Sie trägt ihre Ideen bis in die Chefetagen der Industrie, zulasten der Realwirtschaft. Die Folgen dieser Machtverschiebung sind seit langem spürbar. Sie führen zu Krisen und Rekordverschuldungen, bremsen das Wachstum und lassen die Löhne langsamer steigen. Eine Wende zum Besseren, sagt Foroohar, kann es nur geben, wenn sich die Firmen wieder darauf besinnen, mit Investitionen, Innovationen und der Erschließung neuer Märkte die Wirtschaft zu stimulieren, statt mit finanziellen Tricks die Gewinne künstlich aufzupumpen.”
“Der ehemalige Weltbank-Direktor Steve Denning beziffert den jährlichen Wachstumsverlust, der aus dem aufgeblähten Finanzsektor resultiert, auf nicht weniger als zwei Prozentpunkte. Für eine Gesellschaft sei es desaströs, wenn immer mehr Firmen versuchten, aus Geld Geld zu machen. "Wahrer Wohlstand entsteht aus der Produktion von Waren und Dienstleistungen für echte Menschen", so Denning. Schnelle Kursgewinne für Aktionäre schafften allenfalls eine Art potemkinschen Wohlstand für wenige, der nach einem Crash von heftigen Verlusten für die breite Allgemeinheit abgelöst würde.” (Die Welt, 18.6.2016) (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wieso wird in einem Vollgeldsystem weniger Geld in die Finanzspekulation und mehr in die Realwirtschaft fliessen?”
Vollgeld stärkt die Realwirtschaft, kann Finanzspekulation aber natürlich nicht vollständig verhindern.
- Schuldfrei in Umlauf gebrachtes Geld kommt über Staats- oder Bürgerausgaben in die Realwirtschaft. Dagegen dient das heute über Bankkredite in Umlauf gebrachte Geld mehrheitlich der Finanzspekulation. Denn kreditwürdig sind in erster Linie reiche Menschen, die das zusätzliches Geld nicht für den Konsum brauchen. Aus diesem Grund bringen niedrige Leitzinsen der Zentralbanken meist nur wenig für die Realwirtschaft, sondern füttern Spekulationsblasen. Dieses Problem wird durch das schuldfreie Inumlaufbringen von Geld gelöst.
- Die Zentralbank kann die Kreditvergabe durch entsprechende Angebote steuern: Wenn die Zentralbank Kredite an das Bankensystem gibt, so kann sie das mit der Auflage verbinden, dass diese Gelder nur für Investitionen in der Realwirtschaft verliehen werden dürfen. Am 5. Juni 2014 beschloss beispielsweise die Europäische Zentralbank bis zu 400 Milliarden Euro an Zentralbankkredite, die nur zur Finanzierung von Krediten an Unternehmen verwendet werden dürfen.
- Banken können ihre Spekulationen nicht mehr selbst finanzieren: Banken brauchen im Vollgeld-System Spargelder oder Investoren und können kein Geld mehr für den Eigenhandel oder für Spekulationskredite erzeugen. Damit entfällt ein wichtiger Treiber von Finanzblasen. Nur wenn die Sparer zustimmen (und somit ein grösseres Risiko eingehen) können ihre Gelder weiterhin in die „Spekulation” fliessen. Es ist wieder Eigenverantwortung und Mitbestimmung gefragt: Nicht mehr die Allgemeinheit haftet bei Krisen, sondern nur die Menschen, welche bereit waren, das Risiko einzugehen.
- Banken kommen unter Druck, die Realwirtschaft nicht zu vernachlässigen: Heute wird das Problem eines zu starken Abflusses von Geld aus der Realwirtschaft in die Finanzwirtschaft dadurch verschleiert, dass die Geldmenge insgesamt rasant wächst. Damit die Realwirtschaft funktionieren kann und ihr „beiläufig“ auch Gelder zufliessen, werden Finanzblasen hingenommen.
Das ungehinderte Abfliessen in die Finanzmärkte geht mit Vollgeld nicht mehr. Mit Vollgeld wird die Geldmenge durch die Nationalbank beschränkt. Es fällt auf, wenn Banken zu viel Geld in spekulative Finanzanlagen stecken und es deshalb zu wenig Kredite in der Realwirtschaft für Unternehmen und Konsumenten gibt. Entsprechend werden öffentliche Diskussionen entstehen.
- Weniger Zinszahlungen für Staatsschulden heisst weniger Abfluss von Geld in die Finanzwirtschaft. Wenn die Staaten durch die Vollgeld-Reform ihre Staatsschulden zurückzahlen, sparen sie beträchtliche Zinskosten, die Schweiz jährlich ca. 5 Milliarden Franken. Diese Zinsen auf Kosten der Steuerzahler gehen im Wesentlichen an die Reichen. Diese kontinuierliche Umverteilung wird durch die Vollgeld-Reform beendet.
Um das Geld dauerhaft in der Realwirtschaft zu halten, reicht aber Vollgeld nicht aus. Dazu bräuchte es weitere Gesetze und ein Umdenken in der Gesellschaft. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Woher kommt das Geld für die Zinsen auf Bankkredite, wenn die Banken kein neues Geld mehr schaffen können?”
Von den Banken und der Nationalbank.
Das Geld für die Zinsen müssen die Kreditnehmer natürlich verdienen. Das können sie, wenn die Banken die eingenommenen Gelder über Betriebsausgaben oder Gewinnausschüttungen wieder in den Wirtschaftskreislauf bringen. Ausserdem bringt die Nationalbank dem Wirtschaftswachstum entsprechend laufend zusätzliches Geld in Umlauf. Wenn Wirtschaftsakteure zu viel Geld horten, sodass das Geld im Wirtschaftskreislauf fehlt, wird dies von der Nationalbank ausbalanciert werden müssen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Bereits jetzt bekommen neue Schweizer Unternehmen so gut wie kein Startkapital. Die Pensionskassen investieren vermehrt in Immobilien. Ändert das die Vollgeld-Initiative?”
Nein, sie kann nicht alles leisten.
Die Situation der Unternehmen wird jedoch durch Vollgeld wesentlich verbessert, soweit neues Geld von der SNB durch Auszahlung an Bund, Kanton oder direkt an die Bürgerinnen und Bürger in um Umlauf gebracht werden kann. Damit kommt dieses Geld direkt in der Realwirtschaft an, fördert den Konsum und ermöglicht es so den Unternehmen, Einnahmen und Gewinne zu erwirtschaften. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie wirkt sich Vollgeld auf das Wirtschaftswachstum aus?
Die Vollgeldreform selbst hat keine direkten Auswirkungen. Das Wirtschaftswachstum wird aber besser steuerbar als heute.
Heute sind wir durch die unkontrollierte Geldschöpfung der Banken zum Wirtschaftswachstum gezwungen. Erst mit Vollgeld kann die Geldmenge demokratisch kontrolliert werden, so dass wir uns demokratisch für ein Wirtschaftswachstum oder eine Wachstumsbegrenzung entscheiden können. Das Geldmengenwachstum ist ein wichtiger Faktor, wie stark die Wirtschaft wächst, natürlich nicht der einzige. Das heisst: Wenn sich die Mehrheit der Stimmberechtigten in der Zukunft irgendwann für ein Null-Wachstum aussprechen sollte und dieses Ziel z.B. im Nationalbankgesetz verankert wird, dann könnte die SNB dies in einem Vollgeldsystem umsetzen. Solange das gesellschaftliche Ziel ist, dass die Wirtschaft möglich stark wachsen soll, wird die SNB die Geldmenge entsprechend erhöhen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Können sich wegen der internationalen Vernetzung der Finanzbranche grössere ökonomische Probleme ergeben?”
Nein, denn ein Franken bleibt ein Franken.
Vollgeld ändert nichts am heute üblichen Devisenhandel. Fremdwährungen können wie bisher in Schweizer Franken getauscht werden. Wie funktioniert das heute? Beim Zahlungsverkehr ins Ausland, wenn also Schweizer Franken in ausländische Devisen getauscht werden, fliesst sowieso Nationalbankgeld, egal, wie die betreffenden Guthaben ursprünglich geschaffen wurden. Und beim Zahlungsverkehr aus dem Ausland, wenn also ausländische Devisen in Schweizer Franken getauscht werden, behalten entweder die Schweizer Banken die Devisen oder sie wechseln diese bei der SNB in Nationalbankgeld, so dass dann die SNB die Devisen verwaltet. Mit Vollgeld ist das genauso. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wäre eine isolierte Vollgeldstrategie der Schweiz für internationale Unternehmen ein Risiko?”
Nein, für international tätige Unternehmen ändert die Umstellung auf Vollgeld nichts.
Alle Unternehmen werden nach wie vor Kredite bekommen und der Devisenhandel funktioniert genauso wie heute. Ein stabiles Finanzsystem ist für Unternehmen essentiell und das Vollgeldsystem ist wesentlich sicherer und stabiler als das heutige System. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Verlieren die Schweizer Banken ihre Konkurrenzfähigkeit, falls sie mit der Vollgeldreform höhere Refinanzierungskosten haben?”
Nein, dieser Befürchtung liegt ein Missverständnis der Vollgeldreform zugrunde.
1. Die Umstellung auf Vollgeld ist im internationalen Wettbewerb neutral. Die Vollgeldreform bezieht sich nicht auf einzelne Banken, sondern auf den Schweizer Franken und gilt deshalb für alle Banken, die mit Schweizer Franken arbeiten. Das betrifft ausländische Banken genauso wie Schweizer Banken. Da die Bedingungen für alle geändert werden, gibt es keine Benachteiligung einzelner Akteure.
2. Die Auslandstöchter von Schweizer Banken können wie bisher Buchgeld in US-Dollar, Euro oder Pfund erzeugen, da für diese Währungen ja das jeweilige ausländische Recht gilt. Auch hier entsteht kein Nachteil.
3. Die PostFinance, die schon heute wie eine Vollgeldbank funktioniert, da sie durch Kreditvergaben keine Geldschöpfung betreiben darf, zeigt, dass Banken auch durch gute Dienstleistungen solide Gewinne erzielen können.
4. Vollgeld ist für die Schweizer Wirtschaft und den Staatshaushalt von grossem Nutzen, damit auch für den Finanzplatz, denn den Banken und Finanzinstituten geht es gut, wenn es der Wirtschaft gut geht.
5. Alle Banken in der Schweiz erhalten einen Wettbewerbsvorteil bei der Verwaltung von Kundengeldern gegenüber dem Ausland, da der Franken zum sichersten Geld der Welt wird. Die Markenzeichen Schweizer Banken sind Sicherheit, Stabilität und Seriosität. Diese strategische Positionierung wird durch die Vollgeldreform unterstützt.
6. Da im Laufe der Jahrzehnte voraussichtlich weitere Staaten auf Vollgeld umsteigen werden, haben die Schweizer Banken als als “first mover” einen Innovationsvorsprung. Für sie ist der Umgang mit Vollgeld selbstverständlich, während sich andere Banken erst damit zurechtfinden müssen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie werden SFr.-Konten im Ausland behandelt?"
Die Vollgeld-Reform hat auf SFr-Konten im Ausland keine Auswirkungen.
Eine Schweizer Bank braucht heute für ein SFr.-Guthaben auf einem Transaktionskonto nur eine Mindestreserve von 2,5% von echten SFr. der Nationalbank. Über 90% des Guthabens kann sie selbst erzeugen.
Das ist bei einer ausländischen Bank anders, diese kann keine SFr selbst schöpfen. Wenn die Bank Euro in SFr. wechselt, muss sie diese SFr. tatsächlich erst haben, bevor sie wechseln kann. SFr.-Sichtguthaben im Ausland sind nicht durch die Gewährung von Krediten, sondern durch tatsächliche Einlagen entstanden, sie sind also zu 100% gedeckt. Das heisst, die ausländische Bank hat die SFr. tatsächlich, die sie ihrem Kunden gutschreibt. Und falls diese Konten einen Zins abwerfen, muss sich die betreffende Bank jeden Rappen in der Schweiz besorgen.
Ausländische Banken müssen sich mit SFr. also schon jetzt so verhalten, wie die inländischen Banken erst nach einer Vollgeldreform. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Müsste die Nationalbank im heutigen Umfeld mehr Geld produzieren als ihr längerfristig lieb ist, um die Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft nicht zu gefährden?”
Ja, das ist richtig.
Derzeit erscheint das notwendig, um eine weitere Aufwertung des Schweizer Franken zu verhindern. Die Nationalbank muss bei ihrer Geldpolitik immer auch die internationalen Umstände berücksichtigen und kann nicht davon losgelöst handeln. In der Geldpolitik muss ein Kompromiss zwischen verschiedenen, sich teilweise widersprechenden Anliegen gefunden werden. Wenn die Nationalbank zur Stabilisierung des Frankens ausländische Devisen kauft, so führt das nicht zur Inflation, da die dafür geschaffenen Franken in der Regel nicht für den Konsum verwendet werden, sondern für Finanzanlagen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Führt Vollgeld zu einer Aufwertung des Schweizer Frankens, da dieser attraktiver wird?"
Es ist schmeichelhaft für die Vollgeld-Initiative, wenn erwartet wird, dass damit der Schweizer Franken noch sicherer und beliebter wird. Wir halten aber einen zusätzlichen Aufwertungsdruck durch Vollgeld für unwahrscheinlich. Ausserdem hat die SNB diverse Mittel zur Verfügung, den Franken zu schwächen.
Gegen eine Aufwertung des Frankens durch Vollgeld sprechen folgende Gründe:
- Der gegenwärtige Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken ist vor allem eine Folge der gewollten und aktiven Abwertungsmassnahmen seitens der EZB für den Euro und anderer Zentralbanken für ihre jeweiligen Währungen. Das sind für die Schweiz externe Faktoren, die sich mit oder ohne Vollgeld gleich darstellen. Das heisst, Vollgeld ist ein untergeordneter Faktor für den Wechselkurs.
- Für Spekulanten wird der Schweizer Franken durch das Wegfallen der Geldschöpfungsmöglichkeit durch private (Investment-)Banken tendenziell eher unattraktiver und langweiliger. Deshalb ist mit Abflüssen aus dem Schweizer Franken zu rechnen, was eventuelle Zuflüsse ausgleicht.
- Langfristige Anleger, die aufgrund eines schwachen Euro ihr Geld in Schweizer Franken sichern möchten, haben das weitgehend schon getan. Das Argument "Jetzt noch mehr Sicherheit in der Schweiz" dürfte kaum zu viel mehr Geldtransfers in die Schweiz führen.
- Je höher der Frankenkurs, umso höher ist auch das Risiko für ausländische Anleger letztlich Geld wegen einem Fallen des Wechselkurses zu verlieren. Da der Franken jetzt schon sehr hoch bewertet ist, schreckt das ab.
Wechselkurse sind von sehr vielen Faktoren beeinflusst und deshalb unberechenbar. Wenn es nach der Einführung von Vollgeld dennoch zu starken Devisenzuflüssen und zusätzlichem Aufwertungsdruck kommt, dann hat die Nationalbank alle bisherigen Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die Nationalbank kann den Wechselkurs durch Aufkäufe von Auslandswährungen stabilisieren. Das ist unbegrenzt möglich, da die SNB die dazu nötigen Franken selbst schaffen kann.
- Die Nationalbank kann einen Negativzins für ausländische Kontoinhaber verlangen. Der Negativzins funktioniert nach der Vollgeldreform technisch anders wie heute. Er muss direkt von ausländischen Kontoinhabern verlangt werden und nicht wie heute von den Banken, die den Negativzins dann teilweise an Grosskunden weiterreichen. Ein Vorteil eines Negativzinses nur für ausländische Kontoinhaber ist, dass damit zielgenauer der Franken unattraktiver und abgewertet wird und inländische Unternehmen und Pensionskassen nicht getroffen werden.
- Die SNB kann im Inland mehr SFr. in Umlauf bringen, als eigentlich für die Realwirtschaft notwendig wäre - genauso wie es heute mit der Geldschöpfung durch die Banken der Fall ist. Das überschüssige Geld schwächt die Währung.
- Zur Not könnten Kapitalverkehrsbeschränkungen eingeführt werden, die es in vielen Spielarten gibt und in den letzten Jahren z.B. von Zypern und Griechenland eingesetzt wurde. Eine Einführung von Kapitalverkehrskontrollen ist aber ohne Mitwirkung des Bundes (ordentlicher Rechtsetzungsprozess oder Notrecht) nicht möglich. (Siehe dazu den Bericht des Bundesrates "Währungspolitisches Instrumentarium".)
Wenn also etwas anders als erwartet läuft, hat auch im Vollgeldsystem die Nationalbank die nötigen Werkzeuge, um adäquat und wirkungsvoll darauf zu reagieren.
Apropos: Wenn die Schweiz Vollgeld einführt, wird es wahrscheinlicher, dass im Laufe der Zeit weitere Staaten folgen, womit sich das Problem unterschiedlich harter Währungen entspannen würde.
Grundsätzlich gilt: Es ist noch kein Land wegen einer starken Währung zugrunde gegangen, aber sehr wohl an einer schwachen. Wenn der Franken stark ist, weil die Leute Vertrauen in die Währung haben, ist dies insgesamt ein "Luxusproblem". (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Führt Vollgeld zu einer Abwertung des Schweizer Frankens, da die Finanzmärkte Angst vor dem neuen System haben?”
Dann würde sich das Problem des überbewerteten Franken entspannen.
Es ist natürlich nicht sicher, ob die weltweiten Investoren verstehen werden, was “Vollgeld” ist. Die Finanzmärkte sind oft sehr irrational und von emotionalen Wellen beeinflusst. Wir halten eine Abwertung des Franken durch Vollgeld nicht für wahrscheinlich, aber falls die Finanzmärkte wirklich aus dem Schweizer Franken fliehen, so könnte uns das nur recht sein. Dies würde Druck von der Schweizer Exportwirtschaft und dem Tourismus nehmen. Auch der Nationalbank könnte es nur recht sein, da sie dann den Wechselkurs nicht mehr stützen muss, sondern damit beginnen könnte, ihre grossen Devisenbestände abzubauen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Könnte die Vollgeldreform nicht dadurch umgangen werden, indem Finanzinstitute in den Nachbarstaaten Offshore-Kredit-Mechanismen aufbauen?”
Ja, solches wird immer versucht.
Mit Offshore-Krediten ist gemeint, dass eine Schweizer Bank im Ausland Darlehen in Euro aufnimmt, diese in SFr. wechselt und in der Schweiz wieder verleiht. Wenn es solche Umgehungsversuche gibt, so spricht das nicht gegen die Vollgeldreform, denn das ist bei jedem Gesetz der Fall, das zu umgehen versucht wird. Es geht dann darum, die Umgehungen zu verhindern, wozu es viele (auch strafrechtliche) Möglichkeiten gibt. Die Nationalbank könnte zum Beispiel von den Banken verlangen, dass diese ihre Kreditvergaben zu einem bestimmten Prozentsatz durch inländische Einlagen in SFr. finanzieren müssen. Eine solche Regelung verhindert Offshore-Kredit-Mechanismen und wurde von Ungarn und anderen Staaten zur Begrenzung von Fremdwährungskrediten bereits erprobt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Könnte der Franken in der Schweiz durch Euro verdrängt werden? Im Vollgeldsystem können die Banken nur Kredite in Höhe des ihnen zur Verfügung stehenden Notenbankgeldes vergeben. Das nehmen viele Banken als Restriktion wahr. Könnten die Kreditinstitute nicht in Versuchung kommen, auf den Euro auszuweichen. Viele Schweizer Unternehmen akzeptieren schon jetzt den Euro als Zahlungsmittel.”
Diese Gefahr besteht nicht.
Es gibt viele Gründe, warum Schweizer Banken nicht in grösserem Ausmass Fremdwährungskredite in Euro vergeben werden:
- In der Schweiz gibt es keinen geschlossenen Euro-Zahlungsverkehr. Wenn ein Unternehmen Euro annimmt, dann muss sie diesen in Franken wechseln, um die Gehälter überweisen zu können. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Euro-Kredits stark ein.
- Bei Fremdwährungskrediten entstehen immer Wechselkursrisiken, die abgesichert werden müssen. Die meisten Schweizer, die einen Kredit in Euro aufnehmen, müssen diesen aus ihrem Einkommen in Franken tilgen. Wenn wir annehmen, dass der Franken gegenüber dem Euro wieder auf ein ausgeglichenes Niveau von z.B. 1 zu 1,30 fiele, würden die Eurokredite effektiv um ein Viertel teurer werden. Viele Kredite wären dann nicht mehr abgesichert. In Ungarn, Polen und Österreich wurden zahlreiche Fremdwährungskredite in SFr. vergeben, was nach dem Frankenanstieg viele Menschen in Bedrängnis brachte, da sie diese Kredite nicht mehr bedienen konnten. Aus diesem Grunde schränkte die Finanzaufsicht dieser Staaten Fremdwährungskredite weitgehend ein. Das gleiche wäre auch in der Schweiz zu erwarten. Vermutlich würde die Finanzaufsicht eine grosszügige Vergabe von Fremdwährungskrediten in Euro verbieten, da die Risiken zu gross sind.
- Eine Schweizer Bank ist nicht direkt an die EZB angeschlossen und kann selbst keine Euro erzeugen, sondern nur Euro ausleihen, wenn sie sich vorher Euro auf dem Markt besorgt hat. Um Euro-Kredite zu vergeben, müsste eine Schweizer Bank also immer die entsprechende Summe von einer Partnerbank aus dem Euroraum ausleihen. Da dafür Zinsen zu bezahlen sind, würde die Schweizer Bank den Vorteil aus der Buchgeldschöpfung an die Partnerbank verlieren. Eine Schweizer Bank kann also genauso wenig Euro erzeugen, wie sie nach der Vollgeldreform SFr. erzeugen kann. Wirtschaftlich wäre es deshalb uninteressant von SFr.-Krediten auf Euro-Kredite umzusteigen.
- Vermutlich wird es keine grosse Nachfrage nach Euro-Krediten in der Schweiz geben. Denn nach der Vollgeldreform ist der Schweizer Franken attraktiver, da er genauso krisensicher wie Bargeld ist und von der SNB garantiert wird. Warum sollten Schweizer auf den sicheren SFr. verzichten und stattdessen unsichere Euro nehmen?
- Wenn die Schweiz Vollgeld einführt, wird sie vermutlich nicht allzu lange alleine bleiben. Andere Staaten erkennen die Vorteile und werden folgen. In Island bekundete 2015 die Regierungspartei den Willen, Vollgeld einzuführen.
- Es gibt im Vollgeldsystem keinerlei Automatismen, sondern es entscheidet immer die SNB über die konkrete Geldpolitik. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die SNB eine so restriktive Geldpolitik machen würde, dass diese zu einer Verdrängung des SFr. führen würde. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wenn die Schweiz alleine auf Vollgeld umsteigt, wirkt das wie ein Tropfen auf den heissen Stein.”
Das ist eine Frage der Perspektive.
Jeder Staat ist für sich selbst verantwortlich. Als Schweizer können wir nicht den Dollar oder den Euro reformieren. Aber wenn wir in der Schweiz zeigen, wie man ein sicheres und faires Geld- und Bankensystem organisiert, kann das eine Vorbildfunktion haben. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kann nach der Vollgeldreform SFr.-Buchgeld im Ausland frei zirkulieren?”
Nein, Vollgeld-Buchgeld kann die Schweiz nicht verlassen.
Bei Banknoten und Münzen ist das anders. Diese kann man einfach über die Grenze mitnehmen. Aber Vollgeld in elektronischer Form kann es nur in dem von der SNB kontrollierten Zahlungsverkehrssystem geben, denn nur so wird die Echtheit des Geldes gesichert. Damit eine Bank Vollgeld-Konten anbieten kann, muss sie ihren Sitz in der Schweiz haben, von SNB und Bankenaufsicht anerkannt sein und am "SIX Interbank Clearing" teilnehmen.
Wie ist es dann mit SFr.-Konten, die von ausländischen Banken angeboten werden? Hier ändert sich nichts, wenn die Schweiz auf Vollgeld umstellt. Es gelten die bisherigen Regeln. Deshalb können ausländische Banken niemals ein Konto in Vollgeld-Buchgeld anbieten, sondern wie bisher nur täglich fällige Zahlungsversprechen in SFr. Da SFr.-Buchgeld im Ausland nicht Vollgeld ist, stellt sich die Frage der Deckung. Eine ausländische Bank braucht immer entsprechende Guthaben mit Schweizer Vollgeld-Buchgeld bei einer Schweizer Bank oder der SNB, um ihren ausländischen Kunden ein SFr.-Konto anbieten zu können. Diese Guthaben können natürlich auch durch Ansparungen in SFr. von anderen ausländischen Kunden entstehen. Das ist heute schon so. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Kann die Vollgeldreform umgangen werden, indem ausländische Banken Franken erzeugen?”
Nein, Schweizer Franken können nur in der Schweiz erzeugt werden.
Wenn eine Bank im Ausland einen Frankenkredit vergibt, dann muss sie sich zuvor Franken besorgt haben. Dafür gibt es folgende zwei Möglichkeiten: Eine Bank im Ausland nimmt bei einer Schweizer Bank einen Kredit in SFr. auf und verleiht diese SFr. weiter. Oder die Bank im Ausland wechselt ausländische Devisen in SFr. und verleiht diese SFr. weiter. Sobald Zahlungen fällig sind, werden SFr. in bar oder als Nationalbank-Buchgeld (Reserven) benötigt, welche die betreffenden Auslandsbanken nicht selbst erzeugen können. So wenig wie eine Schweizer Bank mit der Vergabe eines Dollarkredites Dollar schöpfen kann, so wenig kann eine ausländische Bank mit der Vergabe eines Frankenkredites Franken schöpfen. Fazit: Schon heute können Auslandsbanken keine Inlandswährung erzeugen. Mit Vollgeld ändert sich hier nichts.
Die SNB bestätigt in einem Brief vom 19. Juni 2015, dass ausländische Banken keine Schweizer Franken schöpfen können. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie konnten Banken in Österreich, Ungarn oder Polen Kredite in Schweizer Franken vergeben?”
Diese Banken haben zuerst selbst Anleihen ausgegeben oder Kredite in SFr. aufgenommen.
Diese SFr. wurden dann in die jeweilige Landeswährung gewechselt und den Kunden in Euro, Forint oder die polnische Währung auf ihr Konto gutgeschrieben. Der Kunde bekam also einen Vertrag in SFr., wurde aber in Forint ausbezahlt und konnte damit ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Die Rückzahlungsraten lauten auf SFr. und werden jeweils in Forint umgerechnet und überwiesen. Damit sind die Raten 1:1 vom Wechselkurs abhängig. Den ausländischen Immobilienkrediten in SFr. liegen also immer "echte" SFr. zugrunde, die in der Schweiz erzeugt wurden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Schweizer Banken können mit eigenem Buchgeld in SFr. zahlen, ausländische Banken aber nicht. Sind diese von irgendetwas ausgeschlossen, weil sie nicht in der Schweiz sind?”
Richtig! Nur Schweizer Banken haben die Rückendeckung der Nationalbank und nur in der Schweiz gibt es einen liquiden Geldmarkt in SFr., beides fehlt ausländischen Banken.
Unser ganzes elektronisches Buchgeld in SFr. sind Zahlungsversprechen Schweizer Banken und keine echten Franken. Das will die Vollgeld-Initiative ja ändern. Wie kommt es, dass blosse Zahlungsversprechen allgemein als Geld akzeptiert werden? Das kommt daher, da Schweizer Banken an die Nationalbank angeschlossen sind und von dieser Kredite in Nationalbankbuchgeld (Reserven) erhalten, die sie sich in bar auszahlen lassen können. Damit wird sichergestellt, dass die von den Banken geschöpften Zahlungsversprechen in echte SFr. umgetauscht werden können. Genau das ist bei ausländischen Banken nicht der Fall. Diese haben keinen direkten Zugang zu echten SFr. der Nationalbank.
Auslandsbanken sind in die Zahlungssysteme ihrer Zentralbanken in der jeweiligen Landeswährung eingebunden und können deshalb keinen unbaren Zahlungsverkehr in SFr. betreiben. Weder in den USA, noch in der EU kann man einfach SFr. in die Zahlungssysteme einspeisen. Ausländische Banken haben deshalb immer Korrespondenzbanken in der Schweiz über die sie den Zahlungsverkehr in SFr. abwickeln. Wenn eine ausländische Bank ein Guthaben in SFr. erhält, wird dieses Guthaben letztlich auf das SNB-Konto ihrer Schweizer Korrespondenzbank übertragen. Natürlich kann die ausländische Bank versuchen, diese SFr. im Ausland zu verleihen. Aber welchen Nutzen könnte ein möglicher Kreditnehmer von dem Geld haben? SFr. ist keine Leitwährung im internationalen Zahlungsverkehr und das Volumen von SFr. in den Bilanzen ausserhalb der Schweiz ist minimal. Selbst die Zentralbanken halten nur 0,3 Prozent ihrer globalen Währungsreserven in SFr. Es gibt keinen liquiden Geldmarkt in SFr. ausserhalb der Schweiz. Es ist im Ausland nicht üblich, dass Rechnungen in SFr. ausgestellt oder Verträge in SFr. abgeschlossen werden. Auch auf dem Devisenmarkt spielt der SFr. nur eine geringe Rolle. 2013 fanden nur ca. 2,6 Prozent der weltweiten Devisentransaktionen in SFr. statt (siehe Wikipedia). Das Geld wird also in der Schweiz verwendet werden müssen.
Fazit: Das ausländische Bankensystem verhält sich aus Schweizer Sicht wie ein Vollgeldsystem und kann nur vorhandene SFr. weiter verleihen.
• “Aber wenn sich im Ausland ein liquider Geldmarkt für SFr. bilden würde, dann wäre die ausländische Schöpfung von SFr. doch möglich?”
Theoretisch wäre das möglich, praktisch jedoch nicht.
Tatsächlich war ein ähnliches Phänomen von 1960 bis 1980 bei der Entstehung eines „Eurodollarmarktes“ zu beobachten, auf dem Dollars ausserhalb der USA geschöpft wurden (der Name hat nichts mit Europa als Ort zu tun, sondern stammt vom telegraphischen Code «Euro-Bank», einer Russland nahe stehenden Bank, die Anlagen in Dollar akzeptierte und Darlehen in Dollar vergab). Auf dem Boden einer permanent defizitären Handelsbilanz der USA hatten verschiedene Faktoren zusammen dazu geführt:
(1) US-interne Gründe: Regelung der Zinssätze auf Einlagen, Beschränkungen des Kapitalverkehrs;
(2) Ein politischer Faktor: die Angst der Russen, dass ihre Guthaben bei den amerikanischen Banken im Falle eines Konfliktes blockiert werden könnten;
(3) Objektive Faktoren wegen der dominierenden Stellung des Dollars: Vehikelwährung (im internationalen Handel und bei Finanztransaktionen verwendet), grosse "Dollarguthaben" die von allen Spielern im internationalen Handel und des globalen Finanzsystems gehalten werden sowie Devisenreserven, die von den Zentralbanken hauptsächlich in USD gehalten und auf den lukrativsten Märkten platziert werden.
Es ist offensichtlich, dass keiner dieser Faktoren im Fall des Schweizer Frankens gegeben ist. Der Franken ist in den letzten Jahren wegen seines niedrigen Zinsniveaus oft benützt worden: zur internationalen Spekulationen auf den Devisen- und Anlagenmärkten im Zusammenhang mit dem „carry trade“ und zur Befeuerung von Immobilienblasen im Osten und Süden Europas. Aber all dies hat nichts mit im Ausland geschöpften SFr. zu tun, da das gesamte Geld für diese Aktionen von Schweizer Banken in der Schweiz erzeugt und dann den Banken in den jeweiligen Ländern geliehen wurde.
Der Schweizer Franken ist keine internationale Leitwährung. Banken und andere Wirtschaftsteilnehmer sind nicht bereit, grosse Guthaben in Franken ausserhalb der Schweiz zu halten. Damit gibt es im Ausland keine ausreichende Nachfrage nach SFr.
Problematisch wäre auch die Erzeugung von SFr. im Ausland. Dafür ist eine Geldbasis notwendig, das heisst das echte Geld, die Reserve, die herangezogen werden kann, falls jemand echte Franken haben will. Die Geldbasis für eine Erzeugung von Franken im Ausland
- könnte nicht vom Handel mit dem Ausland herrühren, da die Handelsbilanz positiv ist und damit Schweizer Franken nicht in den Händen von Ausländern gelassen wird;
- könnte nicht von Anleihen bei Schweizer Banken herrühren, da im Vollgeldsystem das Geld vorher von den Banken selbst aufgenommen werden muss, was die Zinsen in die Höhe treiben würde, was wiederum jegliches Spekulieren im Keime ersticken würde;
- könnte nicht von Auslandkrediten in Schweizer Franken herrühren, da die Kreditgeber die Franken in „cash“ haben müssten (Anleihen auf dem Geldmarkt) und so dem inländischen Markt gegenüber keinen Wettbewerbsvorteil hätten.
Zudem hätte die SNB Möglichkeiten ein solches System der Erzeugung von Franken im Ausland zu Fall zu bringen. Sie könnte von Schweizer Banken gemachten Darlehen an ausländische Finanzinstitute überwachen und ihre eigenen Darlehen anpassen.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass das Argument betreffend einer Geldschöpfung im Ausland keinen Sinn macht, da dies wirtschaftlich unter den gegebenen Umständen schlichtweg unmöglich ist. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum sind mit der Vollgeldreform zusätzliche Einnahmen für Bund und Kantone und uns Bürgerinnen und Bürger in Milliardenhöhe möglich?”
Das wird sehr gut in der Interpellation an den Bundesrat "Gewinne der Geldschöpfung bei SNB oder Banken?" vom 04.05.2015 beschrieben:
“Seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat der Bund das Monopol für das Herstellen der Münzen. Der daraus entstehende Geldschöpfungsgewinn fliesst dabei in die Bundeskasse und macht jährlich mehrere Millionen Franken aus. Der Wert aller Münzen betrug 2013 und 2014 etwa 3 Milliarden Franken.
Seit 1891 besteht auch für die Ausgabe von Banknoten ein staatliches Monopol. Im Unterschied zu den Münzen werden die Banknoten jedoch bei ihrer Erst-Inumlaufbringung nicht zum Nominalwert verkauft, sondern von der Schweizerischen Nationalbank ausschliesslich an die Geschäftsbanken als Einwechselmenge der Giroguthaben verliehen. Der Wert aller Banknoten lag 2013 und 2014 bei rund 60 Milliarden Franken.
Der weit überwiegende Teil des im Umlauf befindlichen Geldes (Geldmenge M1) - das sogenannte Buch- oder Giralgeld - wird jedoch von den privaten Banken im Prozess der Kreditgewährung geschaffen. Der Wert dieser Kundenguthaben (Sichteinlagen) lag 2013 und 2014 bei über 300 Milliarden Franken.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
1. Wie der gesetzlich geregelte Mechanismus der Münzen-Geldschöpfung zeigt, wäre es möglich, dem Bund bzw. der Allgemeinheit grosse zusätzliche Mittel zukommen zu lassen, wenn für die Noten ein ähnlicher Prozess der Geldschöpfung und der Erst-Inumlaufbringung angewendet würde. Weshalb verzichtet der Bund auf diese Einnahmenquelle, welche über die Jahrzehnte eine Summe von mehreren Milliarden Franken ergeben würde?
(...)
5. Die Schaffung von Buchgeld als gesetzliches Zahlungsmittel (innerhalb der Geldmenge M1) durch die Nationalbank würde - über die Jahrzehnte und bei einer Inumlaufbringung ähnlich wie bei den Münzen - Geldschöpfungsgewinne in der Höhe von über 300 Milliarden Franken zur Folge haben. Warum wird auf diese Mehreinnahmen verzichtet und nicht zumindest ein Teil davon eingefordert?”
Die Antwort des Bundesrates war leider ausweichend. Wir haben dazu eine ausführliche Stellungnahme verfasst. Alle Dokumente finden Sie hier. / (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Welche Arten von Geldschöpfungsgewinnen gibt es?”
Es gibt drei Arten:
1. Zinseinnahmen: Die SNB zahlte in den vergangenen Jahrzehnten jährlich zwischen 1 bis 2,5 Milliarden Franken Gewinn an Bund und Kantone aus. Diese Gewinne entstehen unter anderem dadurch, dass die SNB den Banken das Bargeld gegen Zinsen verleiht. Doch das Bargeld macht heute nur noch 10 Prozent des umlaufenden Geldes aus. 90 Prozent des Geldes - alles elektronische Geld auf unseren Konten - wird von den Banken erzeugt. Wenn die SNB nach einer Vollgeldreform nicht nur 10 Prozent, sondern 100 Prozent des Geldes erzeugt und den Banken verleiht, ist klar, dass höhere Zinseinahmen entstehen. Selbst wenn die SNB von den Banken nur einen minimalen Zins verlangt, kommt einiges zusammen: Bei derzeit etwa 500 Milliarden Geldmenge und 0,1 Prozent Zins wäre das jährlich eine halbe Milliarde an Gewinn (bei 0,2 Prozent Zins eine Milliarde und bei 0,5 Prozent Zins 2,5 Milliarden), die an Bund und Kantone zusätzlich ausgeschüttet werden können. Diese Zinsgewinne sind ein schöner Nebeneffekt. Es ist nicht Aufgabe der SNB, Gewinne zu erzielen, sondern die Bestimmung der Zinshöhe erfolgt im Gesamtinteresse des Landes.
2. Geldmengenwachstum: Das zukünftige jährliche Wachstum der Geldmenge soll möglichst nicht über weitere Kredite der SNB an Banken, sondern durch schuldfreie Zuteilung an Bund, Kantone oder Bürgerinnen und Bürger zu Stande kommen. Bei eins bis zwei Prozent Wirtschaftswachstum entstehen so jährlich zwischen drei bis zehn Milliarden Schweizer Franken an Seigniorage (Geldschöpfungsgewinn), die dem Staat und den Kantonen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich zur Verfügung stehen. Bereits im heutigen System entstehen als Folge der Erhöhung des Münzumlaufes jährliche Seigniorage-Gewinne in Millionenhöhe.
3. Ersatz der Bankkredite bei der SNB durch schuldfrei ausgezahltes Geld: Buchgeld wird durch die Umstellung zu Vollgeld. Was vor der Umstellung ein Versprechen auf Geld war, ist nach der Umstellung echtes Geld, das von der SNB garantiert ist. Es findet sozusagen eine Transformation statt. Die Guthaben der Kunden werden zu Krediten der SNB an die Banken. Die Kunden kriegen dafür neues Vollgeld (die SNB schöpft Vollgeld genau auf die gleiche Weise wie vorher die Banken Giralgeld). Im Laufe der Jahre sollen diese SNB-Kredite durch schuldfrei ausgegebenes Geld ersetzt werden. Wenn so die dauerhaft notwendige Geldmenge von etwa 300 Milliarden innerhalb von 30 Jahren schuldfrei in Umlauf kommt, entstehen jährlich Auszahlungen an den Bund und die Kantone sowie die Bürgerinnen und Bürger von etwa 10 Milliarden Franken. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wenn bei der Nationalbank Geldschöpfungsgewinne in Milliardenhöhe anfallen, haben dann die Banken entsprechende Verluste?”
Nein, die Banken verlieren nichts. Es wird ein bislang ungenutztes Potential erschlossen.
Wenn neu erzeugtes Geld nicht durch Bankkredite, sondern über öffentliche Ausgaben in Umlauf kommt, also schuldfrei ausgegeben wird, dann entstehen zwar zusätzliche Geldschöpfungserlöse in Milliardenhöhe, diese gehen aber nicht auf Kosten der Banken. Damit wird den Banken nichts weggenommen. Es wird auch niemand anderem etwas weggenommen. Es ist keine neue Steuer, sondern ein bislang unbenutzter Erlös. Im aktuellen System verzichten wir darauf (ausser bei den Münzen). Die Herstellung des Buchgeldes kostet nichts, hat aber den vollen Kaufwert. Der zur Zeit ungenutzte Erlös ist die Differenz zwischen diesem Kaufwert und den Null-Kosten.
Wichtig ist zu unterscheiden zwischen "originärer Seigniorage" und "Zinsseigniorage". Seigniorage ist der Fachbegriff für Geldschöpfungserlös oder -gewinn.
Die originäre Seigniorage entsteht, wenn man neu geschöpftes Geld für Ausgaben verwendet. Konkret: Die SNB schöpft eine Milliarde neu und überweist das Geld an die Kantone. Damit haben die Kantone eine Milliarde SFr. an zusätzlichen Einnahmen und können entsprechende Ausgaben finanzieren. Wenn die SNB Buchgeld erzeugt, so kostet sie das nichts, bei Banknoten sind es etwa 30 Rappen pro Note (egal ob 10er oder 1'000er-Note). Wenn neues Geld von einer demokratisch legitimieren Institution erzeugt wird, so steht dieses also frei zur Verfügung.
Die Banken haben systembedingt keinen Zugriff auf diese originäre Seigniorage. Sie können mit selbst geschöpftem Geld niemals Ausgaben finanzieren, sondern nur Kredite oder den Kauf von Wertpapieren oder Immobilien, also nur Finanzanlagen, die in der Bilanz aktiviert werden können (bzw. als Bilanzverlängerung gebucht werden können).
Eine originäre Seigniorage gibt es im heutigen Geldsystem bisher nur bei der Herstellung bzw. Ausgabe von Münzen. Die originäre Seigniorage entfällt heute also zum grossen Teil, aber nicht, weil die Banken sie wegschnappen, sondern weil dieses Potential einfach nicht genutzt wird.
Der wesentliche finanzielle Gewinn für die Allgemeinheit entsteht, wenn die originäre Seigniorage für Banknoten und Buchgeld neu ebenfalls erschlossen bzw. genutzt wird.
Eine Zinsseigniorage entsteht, wenn neu geschaffenes Geld verliehen wird und so Zinseinnahmen entstehen für Geld, das es vorher gar nicht gab. Die SNB erzielt eine Zinsseigniorage, wenn sie zum Beispiel Banknoten (oder Giroguthaben) an die Banken verleiht. Die Banken erzielen eine Extra-Zinsgewinn, wenn sie von ihnen neu geschaffenes Buchgeld gegen Zinsen verleihen. Die Banken verdienen heute an den Zinsen und Spekulationsgewinnen auf das Geld, das es vorher gar nicht gab. Das ist aber keine originäre Seigniorage, auch weil das Geld nicht dauerhaft im Umlauf bleibt, sondern bei Rückzahlung an die Bank (Bilanzverkürzung) wieder verschwindet. Das heisst, die Banken können mit dem selbst geschaffenen Geld zwar Kredite vergeben oder Wertpapiere und Immobilien kaufen (Bilanzverlängerung) und daran verdienen. Sie werden aber nicht in dem Masse reicher, wie sie selbst Geld schaffen. Mit der Vollgeldreform verlieren die Banken die Möglichkeit der Extragewinne und Wettbewerbsvorteile aus der eigenen Buchgeld-Herstellung, aber können weiterhin ihr Zinsdifferenzgeschäft betreiben. Zinsdifferenzgeschäft heisst selbst einen Kredit aufnehmen und Zinsen bezahlen und das Geld zu einem höheren Zins weiterverleihen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Welche zusätzlichen Einnahmen sind für Bund, die Kantone und die Bürgerinnen und Bürger durch die Vollgeld-Initiative möglich?”
In den kommenden drei Jahrzehnten bis zu 15 Milliarden jährlich.
Nach unserer zurückhaltenden Modellrechnung werden in den kommenden drei Jahrzehnten pro Jahr aber bis zu 15 Milliarden Schweizer Franken zusätzlich zur Verfügung stehen, die zwischen Bund, Kantonen und Bürgerinnen und Bürgern aufgeteilt werden können. Es kann aber auch deutlich mehr werden.
Dies berechnet sich so:
- Höhere Zinseinkünfte der SNB: Wenn die gegenwärtige Geldmenge M1 von ca. 500 Mrd. SFr. auf Vollgeld umgestellt wird, entstehen Verbindlichkeiten der Banken an die SNB in derselben Höhe. Wir gehen im Folgenden davon aus, dass diese Verbindlichkeiten nur so verzinst werden, wie die Banken heute im Durchschnitt Guthaben auf Privatkonten verzinsen, also mit 0,1 Prozent. Das ergibt: 500 Mrd. Geldmenge x 0,1 Prozent = 0,5 Mrd. SFr. jährliche Zusatzeinnahmen der SNB. Da die Banken im Laufe der Jahre ihre SNB-Verbindlichkeiten tilgen werden (gemäss Übergangsbestimmung zu Art. 99 und Art. 99a), nimmt die zu verzinsende Summe ab. Andererseits wird die SNB schrittweise den Zins erhöhen, um diese Tilgung der Verbindlichkeiten anzuregen. Wir gehen davon aus, dass sich diese beiden Faktoren ausgleichen und der Zusatzgewinn von einer halben Milliarde konstant bleibt. Würde die SNB die Zinsen erhöhen, käme es zu grösseren Einnahmen. (Diese Zinsen werden von den Banken an die SNB bezahlt, es ist für diese aber keine Mehrbelastung, da sie im Gegenzug keine Zinsen mehr für Privatkonten bezahlen müssen.)
- Geldmengenwachstum: Der Verfassungstext der Vollgeld-Initiative sieht vor, dass zusätzliches Geld von der SNB schuldfrei an Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger ausbezahlt wird. Von 1990 bis 2012 wuchs die Geldmenge M1 im Durchschnitt jährlich um 8 Prozent. Wir gehen in unserem Minimalmodell davon aus, dass die Geldmenge unter Vollgeld nur um 1,5 Prozent zunimmt, was etwa dem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 1990 bis 2012 entspricht. Ausserdem gehen wir davon aus, dass die Geldmenge M1 von aktuell 500 Milliarden auf ca. 300 Milliarden (Stand Ende 2008) zurückgehen wird. Nach dem Abflauen der Finanzkrise werden irgendwann die ausländischen Anleger den Schweizer Franken wieder verlassen. Dieser Rückgang der Geldmenge M1 führt das Volumen an Schweizer Franken auf sein normales, realwirtschaftlich benötigtes Mass zurück und bewirkt deshalb keine Geldknappheit. Wir wollen hier nicht behaupten, dass alles genauso kommen wird, sondern wir machen bewusst eine Rechnung mit konservativen Annahmen. Das heisst: 300 Milliarden x 1,5 Prozent Wachstum = ca. 4,5 Milliarden jährliche zusätzliche Einnahmen für Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger.
- Ersatz der Bankkredite bei der SNB durch schuldfrei ausgezahltes Geld: Wir gehen in der Minimalvariante davon aus, dass die jetzt bestehende Geldmenge schrumpft und somit langfristig nur ca. 300 Milliarden SFr. (Stand Ende 2008) schuldfrei ausbezahlt und damit dauerhaft in Umlauf gebracht wird. Wir gehen ausserdem davon aus, dass es für die Banken zumutbar ist (siehe Übergangsbestimmungen zu Art. 99 und Art. 99a), ihre Verbindlichkeiten aus der Vollgeld-Umstellung bei der SNB innert ca. 15 Jahre zu tilgen. In unserer Minimalmodellberechnung gehen wir dennoch zurückhaltend von einen Tilgungszeitraum von 30 Jahren aus. Immer wenn Banken Kredite bei der SNB tilgen, kann diese genauso viel Geld schuldfrei auszahlen. Das bedeutet: 300 Milliarden / 30 Jahre = 10 Milliarden SFr. jährliche schuldfreie Auszahlungen der SNB.
- Gesamtsumme der minimalen Modellrechnung: Für die nächsten drei Jahrzehnte kann also mindestens mit folgenden Geldschöpfungsgewinnen aufgrund der Vollgeld-Initiative gerechnet werden: 0,5 Mrd. SFr. Zinseinkünfte + 4,5 Mrd. SFr. Geldmengenwachstum + 10 Mrd. SFr. schuldfreie Auszahlung von bestehendem Geld = total 15 Milliarden SFr. pro Jahr. Das ist eine Durchschnittszahl, die von Jahr zu Jahr variieren kann.
- Aufteilung: Die Verfassung regelt, dass von den SNB-Gewinnen die Kantone zwei Drittel erhalten, was dann unter den Kantonen entsprechend der Einwohnerzahl aufgeteilt wird. Dies gilt für die zusätzlichen Zinsgewinne von 0,5 Milliarden. Für die schuldfreie Inumlaufbringung von neuem Geld gilt diese Zwei-Drittel-Regel nicht. Wie das schuldfrei in Umlauf gebrachte Geld zwischen Bund, Kantonen und Bürgerinnen und Bürger aufgeteilt wird, sollte in den Ausführungsgesetzen geregelt werden. Das Ziel der Vollgeld-Initiative ist es, die berechtigten Mehreinnahmen zu ermöglichen. Die Verteilung ist dann ein weiterer demokratischer Entscheid des Parlaments. Wenn wir annehmen, dass die jährlichen 15 Milliarden der Minimalvariante gleichmässig zwischen Bund, Kantonen und Bürgerinnen und Bürgern verteilt werden, dann würde dies bedeuten:
- 5 Milliarden gehen jährlich an den Bund,
- die 26 Kantone bekommen im Durchschnitt jeweils ca. 200 Millionen Franken ausbezahlt, die grösseren Kantone mehr, die kleineren weniger,
- die etwa 6,2 Millionen Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten pro Kopf jährlich ca. 800 Franken ausbezahlt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wieviel Geld kann die SNB maximal schuldfrei auszahlen?”
Nur die langfristig benötigte Geldmenge darf durch schuldfreie Auszahlung bereitgestellt werden.
Dagegen sollten kurz- und mittelfristige Schwankungen der Geldmenge durch Darlehen der SNB an Banken oder Kauf von Devisen und Wertpapieren ermöglicht werden. Darlehen können schneller zurückgeführt werden, denn sie laufen von selbst aus. Dagegen kommt schuldfrei ausgeschüttetes Geld nicht von alleine zurück, dazu wäre zum Beispiel eine extra Steuererhebung nötig, was unbedingt vermieden werden sollte.
Die Geldmenge M1 erhöhte sich in der Schweiz bis 2008 kontinuierlich auf etwa 270 Mrd. Von 2009 bis 2013 stieg sie rasant bis auf 550 Mrd. Franken. Dieser Anstieg ist nicht auf Wirtschaftswachstum zurückzuführen, sondern nur auf die zusätzliche Nachfrage nach Schweizer Franken aufgrund der Finanz- und Eurokrise. Viele Sparer kündigten wegen der Unsicherheit langfristige Geldanlagen und liessen ihr Geld auf Girokonten deponieren. Zudem gab es einen sehr grossen Zustrom an Auslandsdevisen. Mit einem Abflauen der Finanz- und Eurokrise könnte sich die aufgeblähte Geldmenge M1 wieder verringern. Das muss die SNB flexibel und kurzfristig gewährleisten können.
Deshalb darf die SNB nur die von der Schweizer Volkswirtschaft auch langfristig benötigte Geldmenge schuldfrei auszahlen. 2008 betrug die Geldmenge M1 etwa 270 Mrd. Franken. In den Jahren davor war es ähnlich. In Zukunft wird die Schweizer Wirtschaft weiter wachsen, deshalb muss zusätzliches Geld hergestellt und in Umlauf gebracht werden. Daraus ergibt sich, dass mittelfristig die maximale schuldfreie Auszahlung 300 Mrd. Franken ist (also etwa 50% der derzeitigen Geldmenge M1). Alles darüber Hinausgehende sollte als Darlehen an Banken oder durch den Kauf von Wertpapieren in Umlauf kommen und würde so der SNB – falls notwendig – eine schnelle und flexible Anpassung der Geldmenge ermöglichen. Die 300 Mrd. Franken ist eine Maximalsumme, die SNB legt selbst fest, wieviel Geld sie schuldfrei auszahlt, so dass niemand sagen kann, ob und wann diese Summe einmal erreicht wird. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Sie sagen, die Ausgabe von Münzen erfolge heute bereits gemäss einem Vollgeldsystem. Wie kommen die Münzen in Umlauf und wer bekommt den Geldschöpfungsgewinn?"
Seit 1848 ist das der Bund.
Der Bund stellt (via Swissmint) die Münzen her. Der Münzgewinn (Seigniorage) ist der Münznennwert abzüglich Herstellungskosten. Diese Münzen sind in ihrem Nennwert gesetzliches Zahlungsmittel. Sie können prinzipiell vom Bund direkt als Zahlungsmittel in Umlauf gebracht werden. Damit ist die “schuldfreie Zuteilung” an den Bund damit bereits erfolgt: Der Bund hat die Münzen und niemand ging dafür ein Schuldverhältnis ein. Im Bundeshaushalt gibt es den Posten "Zuwachs an Münzgeld" mit jeweils einigen (Dutzend) Millionen Franken jährlich.
Diese Münzen könnte der Bund direkt zur Zahlung von Verbindlichkeiten verwenden; er zieht es aber vor, sie zum Nennwert an die Nationalbank zu verkaufen. Das ist ein reines Tauschgeschäft (ohne erneute Geldschöpfung). Eine der Praktikabilität geschuldete Regelung besteht zwischen SNB und Bund, dass via SNB die abgenützten Münzen an den Bund zum Nennwert zurückgelangen, wieder via Tauschgeschäft Nennwert der Münze gegen Nationalbankgeld.
Nach heutiger Praxis beschränkt sich der Bund auf den Münzgewinn auf derjenigen Münzmenge, die vermutlich nie mehr an ihn zurückfliesst. Das Potential ist allerdings in einem Vollgeldsystem um ein Vielfaches grösser.
Bitte beachten Sie unser Info-Dokument: Erläuterungen zum Geldschöpfungsgewinn (Seigniorage) bei Münzen
• “Warum haben wir heute bei den Banknoten nicht auch einen Geldschöpfungsgewinn analog demjenigen der Münzen?”
Banknoten werden von der Nationalbank nur gegen Kredit an Banken herausgegeben.
Damit erzielt die Nationalbank bei Banknoten keine “orginäre Seigniorage”, sondern nur Zinseinahmen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was bedeutet «Helikoptergeld», «Bürgergeld» und «Bürgerdividende»?”
Alle drei Begriffe beinhalten, dass Personen von der Zentralbank Geld erhalten. Damit erschöpft sich die Gemeinsamkeit. Die Unterschiede liegen im «Wie» und «Warum», und damit werden die Begriffe klar unterscheidbar, was ganz zentral sind.
Helikoptergeld: Ein Begriff, der vom früheren Chef des FED, Ben Bernake, geprägt wurde. Er beinhaltet den Versuch die Inflation anzuheizen, indem Geld an die Konsumenten verschenkt wird, in der Hoffnung, dass die Beschenkten das zusätzliche Geld für ihren Konsum ausgeben und aufgrund der gestiegenen Nachfrage dann die Preise der Konsumgüter steigen sollten. Die Idee wird unter Ökonomen kontrovers beurteilt, namentlich weil sich dabei viele Ungewissheiten kumulieren. Wird das zusätzliche Geld tatsächlich konsumiert, wenn doch vorher anscheinend (zu) geringe Konsumneigung vorherrschte? Welcher Anteil des verschenkten Geldes landet dort, wo man es haben möchte? Würde die Inflation steigen, wenn die meisten Konsumgüter in einer globalisierten Welt schnell mit zusätzlicher Menge angeboten werden könnten, falls die Nachfrage zunimmt?
Bürgergeld: Ein Begriff, der vom Staat an seine Bürger verschenktes Geld zum Zweck des sozialen Ausgleichs beinhaltet. Er wird oft in Zusammenhang mit einem «bedingungslosen» Grundeinkommen verwendet. Grundsätzlich besteht hierbei ein Anspruch der Bürger auf eine gewisse Geldsumme.
Bürgerdividende: Ein Begriff, der in Zusammenhang mit dem Vollgeld-Konzept verwendet wird. Wie bei einer normalen Dividende besteht kein Anspruch darauf, sondern die Zahlung erfolgt grundsätzlich unregelmässig und in schwankenden Beträgen. Es geht bei der Bürgerdividende um eine technische Notwendigkeit, nämlich Geld schuldfrei in Umlauf zu bringen, und zwar auf dem ökonomisch besten Weg. Der Geldbetrag selber hat keinen eigenen Zweck zu erfüllen, dies unterscheidet die Bürgerdividende von den beiden anderen Begriffen Bürgergeld und Helikoptergeld ganz grundsätzlich. Das als Bürgerdividende in Umlauf gebrachte Vollgeld gelangt im Ausmass der Konsumneigung direkt in die Realwirtschaft und der Rest wird als Spargelder dem Bankensystem zur Kreditvergabe zufliessen. Die konkrete Spar- und Konsumneigung ist hierbei nicht kritisch, weil ja kein weiterer Zweck mit den Geldbeträgen zu erfüllen ist. Anders als bei Geldzuteilungen an den Staat profitieren nicht nur einseitig gewisse Branchen von der Bürgerdividende, sondern die gesamte Realwirtschaft in ihrer ganzen Breite. Und anders als bei der Zuteilung von Vollgeld an den Staat, haben die mit Vollgeld bedienten Bürger auch nicht die Möglichkeit und damit die Versuchung, Druck aufzubauen für regelmässige und hohe Auszahlungen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Gibt es volkswirtschaftliche Kosten bei der Umstellung auf Vollgeld, die von den zu erwartenden Geldschöpfungserlösen wieder abgezogen werden müssten?"
Nein, es fallen keine volkswirtschaftlichen Kosten an, die gegengerechnet werden müssten.
Ökonomische Schätzungen gehen vorsichtig davon aus, dass deutlich über 300 Mia SFr. an Zahlungsmitteln (Nov. 2015: M1 564 Mia) zur Erzielung des heutigen BIPs benötigt werden. Diese Geldmenge wird auch zukünftig immer in Umlauf bleiben müssen, weshalb man ohne Inflationsgefahr diese Summe ausschleusen und als schuldfreie Zahlungsmittel wieder in Umlauf bringen kann.
Die Umstellungskosten (Anpassungen der EDV) und die weiteren Umstellungsgewinne (z.B. geringere Nachfrage nach kostenintensivem Bargeld, reduzierte Too-big-to-fail-Compliance Kosten, Weiterbestehen eines erwünschten Wettbewerbs unter den Banken durch verbesserte Wettbewerbsfähigkeit für kleine und mittelgrosse Banken) sind schwer zu quantifizieren. Wir gehen davon aus, dass je nach Ausführungsgesetzgebung und Folgemassnahmen (Abbau oder Vereinfachung der Too-big-to-fail-Regelungen) per Saldo sogar noch ein volkswirtschaftlicher Gewinn über die Seigniorage hinaus möglich sein könnte, halten uns aber mit Spekulationen zurück. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Dem Staat wird das neu geschaffene Geld ohne Kosten überlassen. Verführt das den Staat nicht dazu, weniger sparsam zu sein? Inflation und viele unrentable Investitionen wären die Folge.”
Nein, im Gegenteil. Der heutige Zustand ist eine skandalöse Steuerverschwendung.
Ein sparsamer Staat sollte sich darum kümmern, dass alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden und damit auch die Geldschöpfungsgewinne vollständig der Öffentlichkeit und den Bürgerinnen und Bürgern zufliessen. Damit könnten Schulden getilgt oder Steuern gesenkt werden oder neue Aufgaben finanziert werden.
Ein Geschenk (free-lunch) ist das nicht, weil der Staat mit seinen Steuerzahlern bzw. der Produktionsleistung des Landes für den Wert des Geldes haftet und so allfällige Risiken trägt. (Dagegen trägt das heutige Bankensystem aufgrund des „Too big to fail“ seine Risiken nicht selbst, sondern hat eine faktische Staatsgarantie.)
Tatsächlich schränkt die Vollgeldreform die Staatsfinanzierung aus Geldschöpfung stark ein. Heute bekommt der Staat von den Banken nahezu unbegrenzt Kredite durch Geld, das die Banken dafür extra herstellen. Viele Staaten überschulden sich, auch weil die Banken daran verdienen. Mit Vollgeld geht das nicht mehr. Die Banken können nur so viel Geld verleihen, wie ihnen als Einlagen zur Verfügung gestellt wurde.
Unrentable Projekte des Staates zu verhindern, ist nicht Aufgabe der Geldpolitik, sondern muss durch von den jeweiligen demokratischen Gremien oder durch Referenden erledigt werden.
Erst mit Vollgeld kann Inflation nachhaltig verhindert werden. Denn die Nationalbank kann Spekulationsblasen und Preisinflation wirkungsvoll vorbeugen, indem sie die Geldmenge in Übereinstimmung mit dem realwirtschaftlichen Entwicklungspotenzial steuert. Sogar “Null” monetäre Inflation wird mit Vollgeld möglich. Das ist auch ein Ergebnis der IWF-Studie “Chicago Plan revisited”. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Dass der Staat Geld schaffen und ausgeben kann, ist gefährlich. Das ist der Traum eines jeden Politikers: Geld verteilen zu können, ohne die Steuern erhöhen zu müssen.”
Da liegt ein Missverständnis vor.
- Zum Vollgeld gehört Gewaltenteilung: Nicht die Regierung, sondern die unabhängige Nationalbank bestimmt die Geldmenge und schafft neues Geld. Die Nationalbank ist nur dem Gesetz verpflichtet und ist von der Regierung so unabhängig wie das Bundesgericht. Kein Politiker kann sich der Geldschöpfung bedienen, wie es früher in einigen totalitären Staaten ohne Gewaltenteilung der Fall war. Ob die Geldmenge erhöht wird oder nicht, entscheidet im Vollgeldsystem allein die Nationalbank.
- Die Nationalbank ist per Gesetz verpflichtet, für Preisstabilität zu sorgen: Deshalb kann die Nationalbank nicht beliebig Geld produzieren, sondern nur dem Wirtschaftswachstum entsprechend.
- Die Vollgeld-Initiative erlaubt keine Staatsfinanzierung. Sie sorgt lediglich dafür, dass die Geldmenge der Wirtschaftsleistung (BIP) angepasst wird und die Kaufkraft so erhalten bleibt.
- Der Staat deckt seine laufenden Ausgaben auch nach der Vollgeldreform über Steuern. Vollgeld soll, kann und darf nicht die Steuern ersetzen. Hingegen erlaubt es Steuersenkungen in dem Umfang, wie die Staatsverschuldung und damit die Schuldzinsen zurückgehen.
- Die Vollgeldreform abzulehnen heisst, den öffentlichen Haushalten und somit uns Bürgerinnen und Bürgern ca. 300 Milliarden SFr. vorzuenthalten, die im Laufe der Jahre durch die schuldfreie Ausgabe von Vollgeld zusätzlich zur Verfügung stehen würden. Das wäre wirtschaftlich betrachtet eine grosse Dummheit.
- Sehr aufschlussreich sind die positiven Erfahrungen aus Kanada: Dort trug die Zentralbank von Kanada von 1935 bis 74 einen Teil des Staatshaushalts. Diese Praktik war unter den Bedingungen jener Zeit äußerst segensreich. Darüber gibt es auch eine interessante Promotionsarbeit (auf englisch): Josh RyanCollins, A Case Study of the Canadian Economy, 1935-75. Ein 3minütiges Video (auf englisch) von Will Abram beschreibt wie die kanadische Staatsverschuldung sprunghaft anstieg, als die Banken die Staatsfinanzierung "eroberten". In einem weiteren 29minütigen Video (auf englisch) beschreibt er die Geschichte der kanadischen Staatsverschuldung.
(zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum braucht es Umstellungskredite von der SNB an die Banken?”
Damit die Vollgeldumstellung reibungslos verläuft.
Das bisherige Banken-Giralgeld wird von Gesetzes wegen zu Vollgeld umdeklariert. Liesse man es dabei bewenden, kämen die Banken mit einem Schlag in den Besitz von Vollgeld, obwohl sie nicht das (neue) Vollgeld, sondern nur das (alte) Giralgeld geschaffen haben. Deshalb übernimmt die Nationalbank im Moment der Umstellung alle bisherigen Giralgeld-Verbindlichkeiten der Banken und verpflichtet sich damit, den Bankkunden anstelle von Bankengiralgeld Vollgeld auszuzahlen. Diese Auszahlung erfolgt sofort, damit die umlaufende Geldmenge nicht vermindert wird, und sie erfolgt auf Geldkonten ausserhalb der Bankbilanz, also auf Konten, auf die die Bank keinen Zugriff mehr hat. Für die Bankkunden ist diese Umstellung äusserst relevant: Sie sind jetzt im persönlichen Besitz von gesetzlichem Zahlungsmittel in der Höhe ihrer bisherigen Sichtkonten, die vor der Umstellung blosse Geldversprechen der Bank, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel waren. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie hoch werden die Umstellungskredite sein?”
Derzeit etwa 80 Milliarden SFr.
Mit der Umstellung auf Vollgeld erhöhen sich die Bankkredite bei der Nationalbank bis zur Höhe der Geldmenge M1 (in der Schweiz 488 Mrd. SFr., Stand Jan. 2016). Da die Guthaben der Banken bei der SNB (412 Mrd. SFr.) nach der Vollgeld-Umstellung nicht mehr benötigt werden, können diese sofort zur Tilgung dieser Kredite verwendet werden. Per Saldo blieben Übergangskredite von 76 Mrd. SFr. In einer zumutbaren Übergangsphase, von zum Beispiel 10 bis 20 Jahren, sollen diese Kredite zurückgefahren werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Die hohen Geldschöpfungsgewinne aus der Vollgeld-Umstellung sind nicht nachvollziehbar, denn die Banken werden nicht freiwillig ihre Verbindlichkeiten gegenüber der SNB abbauen, doch das ist die Voraussetzung für die schuldfreie Zuteilung von neuem Vollgeld.”
Die SNB kann eine Reduktion der Bankdarlehen durch entsprechende Anreize immer durchsetzen, wenn sie will.
Wenn die Banken nicht freiwillig ihre SNB-Kredite reduzieren, kann die SNB die Zinsen dafür erhöhen oder die Kredite einfach nicht mehr verlängern. Wenn die SNB neues Geld schuldfrei über den Staat oder die Bürgerinnen und Bürger in Umlauf bringt, landet dieses Geld über Spareinlagen teilweise bei den Banken. Das gilt insbesondere, wenn mit dem neuen Geld Staatsschulden getilgt werden, da die bisherigen Anleger dann andere Anleihen suchen und vermehrt Bankanleihen kaufen werden. Mit diesen zusätzlichen Spareinlagen können die Banken wieder ihre Kredite bei der SNB tilgen. Die Banken schulden der SNB in der Folge weniger und anderen Gläubigern mehr. Die SNB kann entsprechend der zurückgezahlten Kredite wieder neues Geld schuldfrei in Umlauf bringen und damit eine weitere Rückzahlungsrunde anregen. Eine solche schrittweise Entschuldung der Banken bei der SNB ist wichtig, damit diese nicht Hauptgläubiger und Risikoträger der Banken bleibt. Deshalb sieht die Vollgeld-Initiative in den Übergangsbestimmungen vor, dass die SNB dafür sorgt, „dass die Verbindlichkeiten aus der Buchgeld-Umstellung innerhalb einer zumutbaren Übergangsphase getilgt werden.“ (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Woher bekommen die Banken das Geld, um die Umstellungskredite zu tilgen? Geht das nicht auf Kosten der Kreditvergabe der Banken?”
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Banken ihre SNB-Verbindlichkeiten nach der Vollgeldreform tilgen können:
- erstens mit den Rückzahlungen aus alten Kundenkrediten, soweit diese Gelder nicht für Neukredite benötigt werden,
- zweitens durch zusätzliche Einlagen von Privaten und Unternehmen bei den Banken; diese zusätzlichen Ansparungen können schrittweise durch das von der SNB schuldfrei in Umlauf gebrachte Geld entstehen.
Soweit eine Tilgung nicht möglich ist, können auslaufende Umstellungskredite durch neue Kredite der SNB an die Banken ersetzt werden.
Das heisst: Die Banken können die von der Wirtschaft benötigten Kredite vergeben, auch wenn sie gleichzeitig ihre Umstellungskredite bedienen.
Zum ersten Weg: Jede Bank hat laufend Zahlungseingänge aus den Kredittilgungen ihrer Kunden. Wenn die Bank weniger Neukredite vergibt, als Altkredite getilgt werden, dann hat sie Geld übrig, das sie zur Rückzahlung ihrer Verbindlichkeiten bei der SNB verwenden kann. In der Schweiz sind aber rund 70 Prozent aller Kredite Hypothekarkredite (in absoluten Zahlen Ende 2013: 883 Milliarden). Da diese Kredite in der Schweiz nur in geringem Masse zurückbezahlt werden, wird den Banken durch die Tilgungen von Kundenkrediten vermutlich nur ein geringer Spielraum entstehen, um damit ihre SNB-Verbindlichkeiten zu reduzieren.
Wichtiger ist also die zweite Möglichkeit für die Banken, ihre SNB-Kredite zu tilgen. Alles neue, schuldfrei in Umlauf gebrachte Geld kann für drei Zwecke eingesetzt werden:
a) Es dient zu Zahlungszwecken und bleibt auf den Zahlungskonten ausserhalb der Bankbilanzen
b) Es wird gespart und bei Banken angelegt.
c) Es wird für zusätzliche Tilgung von Bankkrediten, also zur Entschuldung, verwendet.
Im Fall a) ist zwar zusätzliches Geld im Umlauf, dieses führt aber nicht zu zusätzlichen Zahlungseingängen bei den Banken.
In den Fällen b) und c) führt das zusätzliche Geld zu zusätzlichen Zahlungseingängen bei den Banken. Damit könnten die Banken ihre SNB-Verbindlichkeiten reduzieren, ohne dass sich die Gesamtsumme der Bankkredite an Private und Unternehmen ändern muss.
Nehmen wir an, dass die SNB jährlich jeweils 5 Milliarden an Bund, Kantone und Bürgerinnen und Bürger schuldfrei auszahlt. Gehen wir weiter davon aus, dass Bund und Kantone mit diesen Sondereinnahmen ihre Schulden reduzieren, was wohl die sinnvollste Verwendung wäre. Das würde nämlich langfristig die Zinsausgaben senken und Freiräume in den Budgets schaffen.
Die Schweizer Staatsschulden werden nur zu 11% von ausländischen Banken und Anlegern gehalten, zu 89% von inländischen Pensionsfonds, Versicherungen, Banken, Unternehmen und Privatanlegern (siehe: Serkan Arslanalp and Takahiro Tsuda: IMF Working Paper, WP/12/284, S. 50). Wenn diese Anleger nun Geld zurückbezahlt bekommen, ohne es in neue Staatsanleihen investieren zu können, so müssen sie nach anderen Anlagemöglichkeiten Ausschau halten:
- Ein naheliegender Ersatz wäre der Kauf von Bankanleihen. Damit würde das Geld aus getilgten Staatsanleihen direkt zu zusätzlichen Einlagen bei den Banken führen.
- Wenn diese Anleger stattdessen Unternehmensanleihen kaufen, so heisst das oftmals, dass die Unternehmen damit alte Bankkredite tilgen, womit die Banken zusätzliche Zahlungseingänge haben.
- Wenn diese Anleger stattdessen in Aktien, Immobilien oder Rohstoffe investieren, fliesst das Geld aus der Tilgung der Staatsanleihen zunächst auf die Zahlungsverkehrskonten der Aktien-, Immobilien- oder Rohstoffhändler. Da diese mit diesem Geld wieder einkaufen, fliesst es weiter auf andere Zahlungsverkehrskonten. Das geht solange, bis jemand für das Geld keine aktuelle Verwendung hat. Da er auf dem Zahlungsverkehrskonto keinen Zins erhält, leiht er es einer Bank.
Die fünf Milliarden SFr, die direkt an die Bürgerinnen und Bürger ausbezahlt werden, landen vermutlich vor allem im Konsum und führen zu Einnahmen bei Unternehmen. Wenn Unternehmen deshalb grössere Gewinne machen, die sie zurücklegen wollen, werden Sie das Geld oftmals Banken leihen. Einige Bürgerinnen und Bürger werden die Sonderausschüttung der SNB ansparen oder damit eine Sondertilgung bei bestehenden Krediten machen - beides führt direkt zu zusätzlichen Zahlungseingängen bei den Banken.
Das Ergebnis dieser Betrachtung ist, dass das schuldfrei in Umlauf gebrachte Geld zu einem überwiegenden Teil über kurz oder lang zu zusätzlichen Zahlungseingängen bei Banken führt, womit diese ihre SNB-Verbindlichkeiten tilgen können.
Mit dieser Tilgung verschwindet das Geld aus dem Kreislauf und die SNB muss wieder entsprechend neues Geld schuldfrei auszahlen, damit die Geldmenge gleich bleibt. Aufgrund dieses neuen schuldfreien Geldes können die Banken in Folge wieder ein Stück ihrer SNB-Verbindlichkeiten tilgen. So findet im Laufe der Jahre eine schrittweise Umschuldung der Banken statt. Die Banken schulden dann der SNB weniger Geld, dafür sind sie mehr bei Privaten, Pensionsfonds, Versicherungen und Unternehmen verschuldet. Bis zu einem gewissen Grad werden die Banken aber wohl immer auch bei der SNB verschuldet bleiben.
SNB-Kredite an die Banken sind notwendig, da vermutlich nicht alles schuldfrei ausgegebene Geld angespart und den Banken ausgeliehen wird. Denn das Geld kann auch einfach auf Geldkonten gehortet werden, womit es den Banken nicht zur Verfügung steht, die Geldbesitzer aber auch keine Zinsen erhalten. Falls die Banken zu wenig Spargelder erhalten, kann das die SNB durch die Vergabe neuer Kredite an die Banken jederzeit ausgleichen. Die SNB bekommt mit der Vollgeld-Initiative den Verfassungsauftrag „die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister zu gewährleisten“ (Art. 99a Abs. 1). Mit diesen neuen SNB-Krediten könnten die Banken auch ihre alten SNB-Kredite aus der Vollgeld-Umstellung ablösen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Was sieht die Vollgeld-Initiative zur Regulierung der Banken und Finanzmärkte vor?”
Der Bund bekommt den Auftrag die Geld- und Kreditversorgung der Wirtschaft zu gewährleisten. Das ist eine erweiterte Gesetzgebungskompetenz. Ausser der Schöpfung von Buchgeld durch die SNB werden aber keine weiteren konkreten Regelungen beschlossen.
Die Vollgeld-Initiative will, dass das Geldwesen und die Finanzmärkte wieder der Gesellschaft und Realwirtschaft dienen. Dies wird im neuen Art. 99 Abs. 2 zum Ausdruck gebracht: „Der Bund gewährleistet die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen. Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.“
Dieser Grundsatz bildet den verfassungsrechtlichen Rahmen dafür, dass die Buchgeld-Schöpfung der Nationalbank übertragen wird. Ausserdem bekommt der Bund damit das Recht, Gesetze zu verabschieden, die notwendig sind, um schädliche Auswüchse des Finanzmarktes zu verhindern. Bislang konnte der Bund zwar „polizeiliche Regeln“ beschliessen, hatte ansonsten aber wenig Einfluss auf die Finanzmärkte. Doch die Sicherheit des Geldes muss in jedem Falle gewährleistet sein. Das Geldwesen ist eine Grundlage der gesamten Wirtschaft genauso wie zum Beispiel das Strassen- und Bahnnetz. Aber einige Banken beriefen sich in der Vergangenheit auf die „Wirtschaftsfreiheit“ und gingen grosse Risiken ein, in der Erwartung zur Not vom Steuerzahler gerettet zu werden. Solches Verhalten kann in Zukunft per Gesetz verhindert werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Wenn das Parlament die Finanzmärkte stärker regulieren kann und dafür die Wirtschaftsfreiheit aufgehoben wird, führt das nicht zu einer Staatsdominanz?"
Auch die Flugzeugbranche muss Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit hinnehmen, weil sonst Flugzeuge abstürzen. Die Regelungen der Vollgeld-Initaitive sind zum Teil nur die Legalisierung der gegenwärtigen Rechtspraxis, die verfassungsrechtlich auf schwachen Füssen steht. Soweit sie darüber hinausgehen, dienen sie der Verhinderung einer erneuten Umgehung des Willens des Verfassungsgebers, wie sie seit der Revision von 1891 stattgefunden hat. Nur mit diesen Vorschriften lässt sich eine liberale Rahmenordnung für den Finanzmarkt in der Schweiz gewährleisten.
Die vielfältigen Bankenregulierungen sind juristisch genau betrachtet schon heute eine Abweichung von der Wirtschaftsfreiheit der Banken und müssten laut Bundesverfassung ohnehin ausdrücklich ermöglicht werden (Art. 94 Abs. 4 BV). Diese Abweichungen von der Wirtschaftsfreiheit sind nichts Neues. Die Bundesverfassung weicht gegenwärtig in sechs Bereichen von der Wirtschaftsfreiheit ab. Das führt in der Schweiz aber nicht zu einer Staatsdominanz, sondern zu einem liberalen Staat, der bestimmte öffentliche Interessen schützt. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum soll Geld keine gewöhnliche Ware mehr sein, die von Privaten produziert und verkauft werden kann, sondern eine öffentliche Infrastruktur?”
Geld ist keine Ware wie jede andere.
Oftmals wird Geld angesehen wie eine Ware und der Finanzmarkt wie ein gewöhnlicher Markt, wo das Gesetz von Angebot und Nachfrage den Wert von Geld und Kapital bestimmt. Die Finanzbranche betreibt aus dieser Sicht eine private Tätigkeit, gleich wie der Bäcker oder der Gastwirt. Diese unterstehen einer Lebensmittelpolizei, weil ihre Tätigkeit die öffentliche Gesundheit gefährden kann und die Konsumenten selbst nicht in der Lage sind, die Gefahren, welche ihnen aus verdorbenen Lebensmitteln erwachsen können, rechtzeitig zu erkennen. Bei der heutigen Bankenaufsicht geht es letztlich um das Gleiche: Ziel ist nur der Konsumentenschutz, das heisst der Schutz der Anleger vor Risiken im Geld- und Kreditmarkt.
Nur ist Geld keine gewöhnliche Ware, sondern öffentliche Infrastruktur. Es ist der staatlich garantierte Wertmassstab aller käuflichen Waren, auf den wir bei Geschäften vertrauen. Das bestehende Finanzsystem legt diesen Wertmassstab in die Hände von Banken, die ihre Eigeninteressen verfolgen und sich nicht für Preisstabilität verantwortlich fühlen. Das Geldsystem ist aber eine Infrastruktur, die der Staat der Wirtschaft zur Verfügung stellt, genau so, wie er ihr garantiert, dass Strassen, Elektrizität oder Postdienste angeboten werden, damit sie sich entfalten kann. Geld und Kredit gehören zur Infrastruktur, auf welche die Realwirtschaft zählen können muss. Sie dürfen daher nicht dem Interesse einiger Marktteilnehmer überlassen werden, sondern müssen dem Gesamtinteresse des Landes nach dem Grundsatz der Fairness dienen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Warum muss der Finanzmarkt anders geregelt werden als andere Märkte?”
Weil er eine notwendige Infrastruktur der Realwirtschaft ist.
Zahlungsverkehr und das Kreditwesen sind eine Infrastruktur, auf welche die Wirtschaft ebenso angewiesen ist, wie auf Energie, auf Wasser oder auf die Verkehrsinfrastruktur. Auch diese müssen vom Staat garantiert werden und unterstehen besonderen Regeln, die dem Allgemeininteresse dienen. Banken haben auch eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Das schafft die Voraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft, in der alle privaten Teilnehmern es frei steht, ihr Eigeninteresse zu verfolgen. (zum Inhaltsverzeichnis)
• "Was heisst 'Gewährleisten'?"
Wenn in den Finanzmärkten etwas schief läuft, sollte der Bund korrigierend eingreifen.
Bund und Nationalbank erhalten mit der Vollgeld-Initiative eine Gewährleistungsverantwortung für die Versorgung der Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen, insbesondere mit Krediten. Das bedeutet, dass sie verantwortlich sind, dass diese Leistungen qualitativ und quantitativ so erbracht werden, dass die Bedürfnisse der Wirtschaft angemessen gedeckt werden. Es bedeutet aber nicht, dass sie diese Leistungen selber erbringen. Sie haben nur eine Oberverantwortung dafür, dass die Banken und anderen Dienstleister die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Der Bund soll seine Kompetenz nur subsidiär ausüben, also so weit wie die Finanzdienstleister den Service nicht im öffentlichen Interesse zu erfüllen vermögen oder dazu nicht bereit sind.
Gewährleisten heisst also nicht verstaatlichen: Die Banken bleiben weiterhin für die Verteilung der Geldmenge (Kreditvergabe) verantwortlich. Sie sind bloss an gesetzliche Vorgaben zur Wahrung des Gesamtinteresses gebunden: Das Geld soll der Wirtschaft und der Gesellschaft dienen, nicht umgekehrt. Die Demokratie bestimmt die Rahmenbedingungen.
Damit der Bund diese Aufgabe erfüllen kann, muss er alle Eingriffe in den Finanzmarkt vornehmen können, die zur Wahrnehmung seiner Gewährleistungsverantwortung notwendig sind. Deshalb darf er in dieser Aufgabe auch nicht an die Wirtschaftsfreiheit gebunden sein.
Es genügt nicht, bloss das Buchgeld zur Sache des Bundes zu erklären. Solange im Finanzmarkt die Wirtschaftsfreiheit gilt, können die Banken Umgehungsformen dieser Beschränkung erfinden und damit die Vollgeldreform unterlaufen. Der Bund und die Nationalbank muss dafür sorgen können, dass die Finanzbranche die öffentlichen Interessen respektiert.
• “Kann man das noch genauer ausführen?”
Natürlich.
In der schweizerischen Verfassung wird das Geld- und Währungssystem im Abschnitt über die Wirtschaft geregelt. Dabei sieht Artikel 94 vor, dass Abweichungen von der Wirtschaftsfreiheit nur zulässig sind, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen sind. Das hat zur Folge, dass die Banken und Börsen bis heute verfassungsrechtlich vor wirtschaftspolitischen Massnahmen geschützt sind. Die gesamte gegenwärtige Finanzmarktregulierung muss deshalb polizeilichen Charakter haben, d.h. dem Gläubiger- und Anlegerschutz dienen. Sie darf den Markt nicht im gesamtwirtschaftlichen Interesse beeinflussen. Die Vermeidung von volkswirtschaftlichen Schäden ist heute kein öffentliches Interesse. Verbote - etwa von gefährlichen Finanzprodukten - sind daher nicht möglich. Auch der sog. "Systemschutz" bedeutet lediglich den Schutz des "Wettbewerbssystems Finanzmarkt" und dient der Funktionsfähigkeit dieses Marktes. Mit andern Worten: Die Marktideologie ist oberstes Prinzip. (Eine Ausnahme macht Art. 100, der aus konjunkturpolitischen Gründen eine Abweichung von der Wirtschaftsfreiheit zulässt; das gilt aber nur als Ausnahme, nicht als Grundlage der Finanzmarktordnung). Gewisse Regulierungen, die in anderen Staaten praktiziert werden (z.B. Verbot von Leerverkäufen), sind daher in der Schweiz heikel und nur im Notfall zulässig.
Deshalb haben wir die Vollgeldreform in eine Finanzmarktreform eingebettet: Art. 99 Abs. 1: Gewährleistung der Versorgung der Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen, auch unter Abweichung von der Wirtschaftsfreiheit; Abs. 4: Unterstellung der Finanzmarktregelung unter das Gesamtinteresse des Landes; Art. 99a Abs. 1: Die schweizerische Nationalbank gewährleistet die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister. Diese drei Regeln ermöglichen es dem Gesetzgeber und der SNB im Besonderen, die Gewährung von Banklizenzen und die Erteilung von Darlehen an Auflagen - bis hin zu einem Leistungsauftrag - zu verbinden, z.B. in Bezug auf die Verwendung von Geld durch die Banken. Auf diese Weise kann der Finanzmarkt in den Dienst der Realwirtschaft gestellt und die Spekulation mit Finanzprodukten begrenzt werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wo können der Bund und die Kantone schon heute von der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung) abweichen?”
Eine Abweichung von der Wirtschaftsfreiheit ist nichts Neues.
Folgende Abweichungen sind heute in der Bundesverfassung vorgesehen:
- nach Art. 100 Abs. 3 kann der Bund im "Geld- und Kreditwesen" von der Wirtschaftsfreiheit abweichen, um für eine "ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung" zu sorgen.
Eine Abweichung von der Wirtschaftsfreiheit ist ausserdem möglich:
- nach Art. 94 Abs. 4, wenn kantonale Regalrechte bestehen;
- nach Art. 101 Abs. 2 zum "Schutz der inländischen Wirtschaft";
- nach Art. 102 Abs. 1 "für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag";
- nach Art. 103, um "bedrohte Landesgegenden" zu unterstützen "sowie Wirtschaftszweige und Berufe fördern, wenn zumutbare Selbsthilfemassnahmen zur Sicherung ihrer Existenz nicht ausreichen";
- nach Art. 104 Abs. 2, um die "bäuerlichen Betriebe" zu fördern.
Hier ist eine Zusammenstellung der Verfassungsartikel (pdf)
(zum Inhaltsverzeichnis)
• “Habe ich es richtig verstanden, dass die Vollgeld-Initiative zur Regulierung des Finanzmarktes die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erweitert, ohne jedoch konkrete Regelungen zu beschliessen?”
Ja mit der Vollgeld-Initiative wird konkret nur die Schöpfung von Buchgeld durch die SNB geregelt. Weitere Regelungen zur Ordnung der Finanzmärkte müssten bei Bedarf von der Bundesversammlung beschlossen werden. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie kann verhindert, dass die Vollgeldreform durch "Quasi-Geld" (Schuldscheine, Kredite, Verbriefungen, etc., die so liquide sind, dass sie in der Praxis zu Zahlungszwecken benutzt werden) umgangen werden kann?”
Die Vollgeld-Initiative gibt dem Bund, bzw. der Schweizerische Nationalbank (SNB) die Möglichkeit, bei Bedarf solches "Quasi-Geld" zu regulieren. So kann eine Umgehung der Vollgeldreform verhindert werden. Rechtlich wird das so umgesetzt:
1. Die "Wirtschaftsfreiheit" kann bei Finanzfragen aufgehoben werden, d.h. der Bund kann bei Bedarf regulierend eingreifen und die Produzenten von "Quasi-Geld" können sich dabei nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. (Art. 99 Abs. 1 des Initiativtextes)
2. In Art. 99 Abs. 3 wird ein Eingriffsrecht der SNB in private Zahlungsmittel geregelt, soweit diese nicht mit dem "gesetzlichen Auftrag der Schweizerischen Nationalbank vereinbar" sind.
3. Und Art. 99a Abs. 2 lautet: "Sie (die SNB) kann Mindesthaltefristen für Finanzanlagen setzen." Durch die Regelung von Mindesthaltefristen kann die Entstehung von "Quasi-Geld" verhindert werden. Dies schafft eine klare Trennung zwischen Zahlungsmittel und Schuld. Sonst könnten die Banken den Zahlungsverkehr mit kurzfristig abrufbaren Spar- oder Kreditkonten erfüllen. Daher müssen Mindestfristen für Ausleihungen an Kreditinstitute festgelegt werden, mit denen diese klar von Zahlungsmitteln abgegrenzt werden. Durch Ausleihungen im Sekundentakt bestünde die Gefahr, dass die Geldmenge wie bisher durch Bankkredite erweitert wird. Dasselbe gilt für Verbriefungen, Wertpapiere und Derivate, die entsprechend verwendet werden. Die SNB kann durch Veränderungen der Mindesthaltefristen solche Umgehungen verhindern und die Geldmenge feinsteuern.
Von rechtlicher Seite aus kann man wohl nicht mehr machen. Nötig ist in der Praxis aber, dass die SNB und die Öffentlichkeit auch wach ist hinsichtlich gefährlicher Entwicklungen der Finanzmärkte. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Ist die Erhöhung des Eigenkapitals von Banken nicht der bessere Weg für ein sicheres Bankensystem als die Vollgeld-Initiative?”
Vollgeld ist keine Alternative oder Konkurrenz zu höheren Eigenmittelvorschriften – beide Ansätze lassen sich problemlos kombinieren.
Die Vollgeld-Initiative will nicht das Bankensystem stabilisieren, sondern das Geld selbst krisensicher machen. Das ist ein grosser konzeptioneller Unterschied. Die Benutzer von elektronischem Geld sollen eine dem Bargeld vergleichbare Sicherheit erhalten und unabhängig von den Banken und deren wirtschaftlicher Lage werden. Eine bessere Kapitalisierung der Banken kann ungeachtet von Vollgeld stattfinden.
Man sollte die Wirkung der leicht verschärften Kapitalisierungsvorschriften aber nicht überbewerten. Diese verlangen ein (ungewichtetes) Eigenkapital von lediglich 5%, obwohl bekannt ist, dass dies aufgrund historischer Erfahrungen und theoretischer Überlegungen ungenügend ist. Hinzu kommt, dass sich Banken im Verbund durch die Möglichkeit der Geldschöpfung ihr Eigenkapital selber schaffen können: hier dazu ein Blog-Artikel. (zum Inhaltsverzeichnis)
• “Wie wirkt sich Vollgeld auf die Erhöhung der Eigenkapitalquoten und Bankenregulierung aus?”
Mit Vollgeld gibt es weniger Notwendigkeit, die Eigenkapitalquoten zu erhöhen und Banken zu regulieren.
Höhere Eigenkapitalquoten bedeuten, dass höhere Verluste von den Banken selbst abgefedert werden können. Dadurch soll der Staat vor Risiken geschützt werden. Im heutigen System ist der Staat nämlich gezwungen, Banken zu retten, um den Zahlungsverkehr aufrecht zu erhalten und die Guthaben der Kunden zu sichern. Mit Vollgeld wird der Zahlungsverkehr von den Bankbilanzen unabhängig und der Staat damit weniger gezwungen, Banken zu retten. Und da die Banken die Geldmenge nicht mehr selbst erhöhen können, sinkt die Gefahr von Finanzblasen. Die Geldmengensteuerung macht allein die Nationalbank. Die Vollgeldreform ermöglicht also, dass Teile der heutigen Bankenregulierung wieder zurückgenommen werden könnten. Da das Geld sicher ist, müssen die Banken nicht mehr so stark reguliert werden. Wenn Banken zu grosse Risiken eingehen und Pleite gehen, verschwinden sie im Vollgeldsystem vom Markt. Dagegen werden Banken, die vorsichtig agieren, langfristig stabil bleiben. Zudem wird die Kaufkraft des Geldes schon heute nicht durch finanzielle Sicherheiten (Kredite, Wertpapiere, Gold, etc.) gedeckt, sondern allein durch die Produktivität der Realwirtschaft. Deshalb stellt das BIP, nicht die Kapitalquote von Banken, den richtigen politisch-ökonomischen Referenzwert für ein angemessenes Geld- und Kredit-Gesamtvolumen dar. (zum Inhaltsverzeichnis)