Drei zentrale Fehlinformationen der Bundesbehörden

Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen

Schweiz - Beschwerdeführer Michael Derrer hat die Beschwerde gegen die öffentliche Kommunikation der Bundesbehörden zur Vollgeld-Initiative ans Bundesgericht weitergezogen. Die drei wichtigsten Beschwerdepunkte sind eine Falschaussage, eine Auslassung und eine Unterstellung im Bundesbüechli.

 

In den Erläuterungen des Bundesrats (Bundesbüechli) steht: "Die Banken können Kredite vergeben, … (indem sie) dafür das Geld benutzen, das Kundinnen und Kunden auf ihr Bankkonto einbezahlt haben". Dies ist eine faktisch falsche Aussage, die das Stimmvolk verwirrt. “Der Grund für die Vollgeld-Initiative, nämlich dass Geschäftsbanken selber Geld herstellen, was zu grossen Risiken für die Wirtschaft und Gesellschaft führt, wird dadurch in Zweifel gezogen.”, so Sprecher Dr. oec. Reinhold Harringer.

Fakt ist: Banken geben bei Kreditvergabe kein Spargeld weiter

Die Nationalbank selbst schreibt zur Kreditvergabe der Banken: "Der grösste Teil aller Schweizer Franken – fast 90% – ist heute Buchgeld. Ein Grossteil davon wird durch die Geschäftsbanken geschaffen, indem sie Kredite an die Unternehmen und Haushalte gewähren." Noch deutlicher beschreibt es die Deutsche Bundesbank: "Die weitverbreitete Vorstellung, dass eine Bank ‘auch altes, schon früher geschöpftes Buchgeld, z.B. Spareinlagen, weiterreichen’ (könne), wodurch die volkswirtschaftliche Geldmenge nicht erhöht wird, trifft nicht zu." Damit und mit zahlreichen weiteren Quellen ist die Aussage des Bundesrats im Bundesbüechli leicht als falsch zu entlarven.

Auslassung der Varianten der Geldherstellung durch Nationalbank

Ein zweiter zentraler Beschwerdepunkt ist, dass im Bundesbüechli nur eine Variante der Geldherstellung durch die Nationalbank dargestellt wird. Der Bundesrat weckt den falschen Eindruck, es sei mit Vollgeld nur noch die schuldfreie Geldherstellung möglich. “Darauf wird die falsche Argumentationslinie aufgebaut, dass die Geldmenge niemals mehr redimensioniert werden könnte, was unweigerlich zu Inflation führe.”, so Dr. oec. Reinhold Harringer. Der Bundesrat unterschlägt, dass die SNB wie bis anhin Darlehen an die Banken gewähren und Devisen, Wertpapiere und Gold kaufen kann. Die Nationalbank behält also all ihre bisherigen Instrumente und erhält ein neues dazu. Deshalb kann die Nationalbank mit Vollgeld die Geldmenge flexibler als heute steuern. Die Auslassung der Behörden führt aber dazu, dass das Stimmvolk Angst vor einer Inflation bekommt.

Kredite werden von Banken vergeben, nicht von der SNB

Das Bundesbüechli suggeriert weiter, dass die Kreditvergabe "zunehmend bei der SNB zentralisiert" würde. Der Bundesrat unterschlägt dabei einen zentralen Teil des Verfassungstextes, nämlich, dass die Nationalbank "die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister" gewährleisten muss. Das heisst nicht, dass die Nationalbank selber Kredite an Unternehmen vergibt - die Nationalbank muss aber dafür sorgen,dass ausreichend Geld im Umlauf ist, so dass die Kreditnachfragen an die Banken bedient werden können. Der Bundesrat unterstellt der Initiative mit seiner Formulierung einen falschen Zentralisierungsvorwurf, als ob eine Zentralisierung der Kreditvergabe geplant sei. Die die Kreditvergabe bleibt vollständig bei den Geschäftsbanken.

 

Diese und weitere Beschwerdepunkte sind untenstehend im Dokument “Kritik am Bundesbüechli” im Detail beschrieben.

 

Quellen und weitere Informationen zur Beschwerde